Höchstgeschwindikeit Züge innerort

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Die Vmax ist abhängig von der Streckenbauart, theoretisch also unbegrenzt. Auf Schnellfahrstrecken (über 160 km/h) darf ein Zug z.B. nur mit der LZB (Lineare Zugbeeinflussung) gefahren werden. Auf Schnellfahrstrecken gibt es auch keine Bahnübergänge sondern Unter- oder Überführungen und besondere Sicherheitszäune an den Bahnsteigen. Ich glaube ab 250 km/h benötigt man noch zusätzlich eine s.g. feste Fahrbahn wie sie z.B. zwischen Köln und Frankfurt an der Autobahn liegt. Hier wird ein Betonfundament gegossen und kein typisches Gleisbett mehr verlegt. Innerorts wäre also wenn all diese Voraussetzungen erfüllt wären theoretisch unbegrenzte Geschwindigkeiten möglich. Die Geschwindigkeitsobergrenze legt meines Wissens nach das Eisenbahnbundesamt fest. Ferner ist die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auch noch von der Bauart und Bremsanlage des Zuges abhängig.

Die feste Fahrbahn wird nur aus wirtschaftlichen Gründen genommen, das hat nichts mit der Höchstgeschwindigkeit zu tun!

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Der Zug darf so schnell fahren, wie die Streckenhöchstgeschwindigkeit und der fahrende Zug hergibt! Es ist egal, ob der Zug inner- oder außerorts fährt!

Das ist von der Beschaffenheit der Gleise abhängig.

Wie ist die gesetzliche Regelung? Was ist prinzipiell möglich? Sorry, deine Antwort ist äußerst mangelhaft.

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@trebor123

Das entscheidet der Betreiber des Schienennetzes anhand der Beschaffenheit der Gleise. Soll heißen: Wenn die Gleise zulassen, dass ein Zug 300km/h fahren kann, dann darf er auch so schnell fahren.

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@primusvonquack

Wenn Gleise im öffentlichen Verkehrsraum liegen, wie bei Staßenbahnen, gilt die Höchstgeschwindigkeit die auf der Straße gilt.

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@primusvonquack

Es bestehen keine rechtlichen Begrenzungen bei der Höchstgeschwindigkeit(HG)innerorts? Was ist mit Lärmschutz und der Sicherheit. Ein 300km/h Zug braucht mindestens 5km zum Bremsen. Gibt es ein Gesetz welches die Festlegung der HG den Betreibern überlässt?

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