Strafe im Zug?

8 Antworten

Das LEIDER Hund nur mit Maulkorb oder in der Tasche in den Zug sollen. Da hätte meine Hündin gestreikt. Aber was so ist, ist so, sieh nach.

Deine Reaktion war auch massiv kontraproduktiv. Da wundert es mich nicht, wenn es wirklich Ärger gibt.

Ich frag mich immer, warum machen sich Menschen freiwillig das Leben schwer?

peterobm  17.04.2023, 20:03
Ich muss sagen ich bin ziemlich verärgert... Und fühle mich ungerecht behandelt ...

und noch die Schuld bei anderen suchen wollen

1
Ja, die Hundemitnahme ist gestattet. Hunde müssen aber angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Für Assistenzhunde zur Begleitung von Menschen mit Behinderung gilt keine Maulkorbpflicht. Auch kleine, ungefährliche und in geeigneten Behältnissen untergebrachte Tiere dürfen mitfahren. Dabei gelten die Beförderungsbestimmungen des benützten Verkehrsunternehmens.
Muss mein Hund für die Fahrt in Bus oder Zug zahlen?
Innerhalb des Verbundgebiets Tirol (Ein- und Ausstieg in Tirol) dürfen Hunde unentgeltlich in Bus, Bahn und Tram mitbefördert werden.

https://www.vvt.at/page.cfm?vpath=service/faq&genericpageid=491

Der Kontrolleur hatte Recht, zumindest zum Teil.

Nein der Hund braucht kein Ticket. Aber der Hund MUSS angeleint sein UND entweder einen Maulkorb tragen ODER in einer Tasche o.ä. transportiert werden.

Desweiteren hat der Kontrolleur das Hausrecht und darf Fahrten verweigern.

https://www.oebb.at/de/reiseplanung-services/vor-ihrer-reise/mit-haustieren-verreisen

Ticket sei mal dahingestellt, das mag von der Strecke abhängig sein. Aber du hast aufgemuckt wegen der fehlenden Tasche/Maulkorb also darfst du den Rest auf jeden Fall selbst ausbaden. (+ dann hast du noch ewig rumgestritten, kann mir lebhaft vorstellen wie das vor Ort war)

Der Kontrolleur hat sein Hausrecht durchsetzen wollen und du hast das entsprechend missachtet.

Rest kannst du mit dem Anwalt klären sobald was kommt.

Danioox 
Fragesteller
 17.04.2023, 23:54

Anwälte ? Denkst du die Sache geht vor Gericht?

0
Danioox 
Fragesteller
 18.04.2023, 00:14

Aber stimmt schon , wenn ich genauer darüber nachdenke dass mein Verhalten schon falsch war , ich hab da zuviel aus der Emotion heraus reagiert . Aber schon klar dass das für andere Leute extrem unangenehm sein kann wenn der Zug 25 min . Zun spät . Zum Glück waren nicht viele Fahrgäste im Zug

0
Stefanie17604  14.05.2023, 03:15

Ich habe jetzt Strafe bekommen und Berufung Gemacht

0

Bei den ÖBB gilt:

Kleine Hunde können in einer Transportbox (max. 90x60x40cm) kostenlos mitgenommen werden. Wenn nicht in Transportbox, dann braucht der Hund Beißkorb, Leine und ein Hundeticket.

In Tirol gibt es insofern eine Ausnahme, dass man bei Reisen innerhalb Tirols kein Ticket für den Hund benötigt. Die Beißkorb- und Leinenpflicht gilt aber auch dort. Steht so explizit in den Beförderungsbedingungen von VVT und ÖBB.

Ich muss dir somit leider sagen, dein Rauswurf war rein juristisch betrachtet völlig rechtens. Zwar nicht wegen dem fehlenden Ticket, aber wegen dem fehlenden Beißkorb.

Bezüglich Anzeige ist mir allerdings nicht ganz klar, aus welchem Grund du angezeigt wurdest. Ich wüsste nicht, als was der Versuch, mit einem Hund entgegen den Bestimmungen in einen Zug einzusteigen, strafbar sein könnte. Außer du hast dich der Polizei gegenüber aggressiv oder wehrhaft verhalten, dann könnte es eine Anzeige wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, Beleidigung o.ä. sein.

Danioox 
Fragesteller
 18.04.2023, 01:12

Hy , danke für deine Antwort , ich hab mich der Polizei gegenüber nicht aggressiv verhalten , die Polizei hat gesagt ich bekäme eine Anzeige weil durch mich praktisch der Zug aufgehalten wurde . Die Polizei hatte eine Zeit Fahrweg so das der Zug ca eine halbe stunden warten musste. Hab das noch nie gehört das man deswegen eine anzeige bekommt

0
wiki01  19.04.2023, 09:43
Ich wüsste nicht, als was der Versuch, mit einem Hund entgegen den Bestimmungen in einen Zug einzusteigen, strafbar sein könnte

Das liegt daran, dass du keine Ahnung hast. Der Inhaber des Hausrechts hat die Fahrt und das Betreten des Zuges verweigert. Die Weigerung, den Zug zu verlassen, ist Hausfriedensbruch, die Verzögerung, die dadurch entstand, kann Schadenersatz nach sich ziehen.

0
daedag  19.04.2023, 17:55
@wiki01

Bevor du anderen Leuten vorwirfst, keine Ahnung zu haben, schnapp dir bitte mal das österreichische StGB und lies nach, was Hausfriedensbruch bedeutet. Um dir den Aufwand zu erleichtern, verlinke ich dir den entsprechenden Paragraphen gerne:

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/109

Ein Zug ist keine Wohnstätte, und es ist auch nicht davon auszugehen, dass der FS mit Gewalt in diesen eingedrungen ist. Hausfriedensbruch scheidet somit aus. Ganz nebenbei wäre auch die Weigerung, ein Gebäude zu verlassen, das man gewaltfrei betreten hat, in Österreich - anders als in Deutschland - nicht als Hausfriedensbruch strafbar.

die Verzögerung, die dadurch entstand, kann Schadenersatz nach sich ziehen

Das ist prinzipiell richtig, allerdings handelt es sich dabei um eine zivilrechtliche Angelegenheit, und nicht um eine Straftat, für die man angezeigt werden könnte.

0

Würde sagen, dass du bissl selbst schuld bist, wenn du die Regularien für den Transport von Hunden im Zug nicht einhalten willst und dann den Schaffner weiter provozierst / verängstigst, sodass er die Polizei rufen muss.

War mit den Maulkörben fürn Menschen (Masken), auch nicht anders, ich war da mal in einem Zug, der fast leer war (war spät in der Nacht unter der Woche zu Coronahochzeiten), wo also je Wagon glaub nur noch eine Person drinnen gesessen ist. In der ersten Klasse ist damals ein Schweizer Korporal gesessen, der sich nach dreimaliger Ermahnung über die Lautsprecher geweigert hat, die Maske aufzusetzen. Die Folge war, dass der Zug in einem Kaff an einem Bahnhof gehalten hat und 40 Minuten Zeitverlust durch das Anhalten, Aussagen Aufnehmen bzw. warten auf die Polizei hatte. Der gute Mann hat dann auch eine Anzeige kassiert und wurde von der Polizei sogar auf die Wache mitgenommen.

Ich persönlich habe es in dem Moment, in Hinblick darauf, dass der Zug so gut wie leer war, lächerlich gefunden, allerdings wurde in diesem Fall auch einfach nur das Hausrecht durchgesetzt / die Beförderbestimmungen durchgesetzt, welche der Mitfahrer nicht erfüllt hatte.

Regeln muss man eben einhalten, egal wie man zu jenen persönlich steht oder ob man sie für sinnvoll erachtet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Die Themenbereiche haben alle schon eine Rolle in meinem Leb
Danioox 
Fragesteller
 20.04.2023, 15:58

Die Strafe ist heute gekommen . 100 euro

0
Krankensessel  20.04.2023, 19:45
@Danioox

Tut ma schon leid … des is scho bissl viel dafür also ich mein hast ja niemanden groß geschadet … aber das nächste Mal halt nachgeben…

0