Fragen zu Personenunfällen (S-Bahn, Stadtbahn, U-Bahn,)?
Hallo, ich habe ein paar Fragen zu Personenunfällen in Bezug auf Züge, also S-Bahnen, Stadtbahnen und U-Bahnen.
Ich werde für die nächsten zwei, drei Jahre fast täglich mit S-Bahnen fahren müssen.
Da kann es durchaus mal sein dass ich einen Personenunfall miterleben werde, ich hoffe natürlich nicht dass mir das passiert aber wenn möchte ich vorbereitet sein und auch versuchen zu helfen da ich selber bei einer freiwilligen Feuerwehr aktiv bin.
Mir ist natürlich auch klar, dass man bei einer Person, die von einem Zug überrollt wird meistens nicht mehr viel machen, bzw. helfen kann!
Darum nun hier meine Fragen:
- Wenn es zu einem Personenunfall an einem Bahnhof kommt, dürfen die Fahrgäste dann den Zug sofort verlassen oder müssen sie im Zug bleiben bis die Polizei das okay gibt, dass sie den Zug verlassen dürfen? (ich gehe mal stark davon aus dass man bei einem Personenunfall auf einer freien Strecke im Zug bleiben muss.)
- Wenn die Passagiere nach einem Personenunfall je doch erst einmal im Zug bleiben müssen, kann man dann irgendwie mit dem Lockführer Kontakt aufnehmen und ihn darauf aufmerksam machen, dass man helfen kann und will (in meinem Fall kann ich das durch die FF besser als Laien)?
- (Das würde ich nicht machen(!), interessiert mich halt rechtlich): Dürfte man wenn man im Zug bleiben soll aber noch keine Rettungskräfte anwesend sind eine Scheibe einschlagen um der verunglückten Person zu helfen, schließlich ist das Leben der Person mehr wert als eine Scheibe, auch wenn die Person vermutlich schon tot ist. Und müsste man für den Schaden dann selbst haften?
- Wenn man je doch direkt nach dem Personenunfall den Zug verlassen darf, wird nach so einem Personenunfall dann direkt die Bahnstrecke gesperrt bzw. wie lange dauert das ungefähr. Man möchte ja schließlich sich selbst nicht unnötig gefährden wenn man auf die Gleise geht um der Person zu helfen.
Zum Schluss würde mich interessieren ob ihr selbst schon in so einer Situation wart und vielleicht sogar Tipps habt.
Vielen Dank für alle Antworten!
7 Antworten
Guten Tag,
1. Grundsätzlich dürfen in solch einem Fall Fahrgäste den Zug erstmal nicht verlassen. Eine Evakuierung erfordert die Zustimmung des Notfallmanagers, dieser wird die Zustimmung aber eher dann geben, wenn Personal vor Ort ist. (d.h. Einsatzkräfte oder Mitarbeiter die die Reisenden sicher vom Ereignisort bringen). Das sollte aber in der Regel nicht lange dauern.
2. Ja, das kann man. Im Zug befinden sich Notsprechstellen oder Personal. Allerdings hat der Kollege da erstmal besseres zu tun und ist oftmals traumatisiert. Das sollte man also lassen, soweit keine Gefahr besteht.
3. Die Zugtüren haben eine Notentriegelung, die auch Laien im Notfall betätigen können. Das verursacht keine erheblichen Kosten. Allerdings muss man abwägen, denn man kann damit mehr Schaden als Nutzen erreichen.
Alleine schon, weil auch andere Reisende diese Tür nutzen werden. Unter diesen hat man oftmals Gaffer und andere Personen, die den Einsatz behindern können. Wenn sich die Reisenden ungeordnet selbst evakuieren oder sogar panisch werden sollten, hat man ein Problem.
Das muss man je nach Situation abwägen, aber normalerweise macht das keinen Sinn.
4. Es wird weiträumig gesperrt, je nach Bahnhof und Stelle fährt also nichts mehr. Die Rettungskräfte müssen die Einsatzstelle sicher betreten können. Solange die nicht eingewiesen und abgesichert sind, sperrt man praktisch alles. Man weiß ja nicht, von wo die zur Hilfe eilen. Und wie weit "Teile" der Person liegen...
Zu 1.: Die Fahrgäste bleiben im Zug, bis der Notfallmanager der DBAG oder die Bundespolizei die Freigabe gibt, diesen zu verlassen.
Zu 2.: In den Zügen ohne Zugbegleiter besteht dazu keine Möglichkeit, der Triebfahrzeugführer hat in dem Moment auch andere Sorgen. Ich Stelle mir die Frage, WIE du helfen willst? Was genau hast du vor zu tun? Hast du Schutzkleidung und Ausrüstung dabei? Deine Kenntnisse der Einsatztaktik und deine medizinischen Fähigkeiten scheinen sehr rudimentär zu sein. 1.) Die Strecke ist nicht gesperrt, 2.) du hast keine Ausstattung, Ausrüstung, Schutzkleidung, 3.) du biste alleine. Völlig sinnloses Unterfangen und gefährlich dazu.
Zu 3.: Paragraph 34 StGB, ja. Aber ob du Hilfe leisten kannst und es Sinn macht, ist fragwürdig.
Zu 4.: Darf man nicht. Die Strecke muss gesperrt werden, dann kommt irgendwann die Feuerwehr, die Bundespolizei, der Notfallmanager, dann läuft die Rettung oder Bergung an, meistens bleiben die Fahrgäste im Zug und werden von einem Ersatztriebfahrzeugführer zum nächsten Bahnhof gefahren. So eine Aktion kann durchaus zwei Stunden oder länger dauern. Aus dem Grund bleibt man ja im Zug, bis ein Mitarbeiter der Bahn oder die Bundespolizei einen auffordert, diesen zu verlassen.
Als Fahrgast noch nie, als Einsatzkräfte schon zwei Mal.
Egal, wie so ein Unfall aussehen mag: Das Zugpersonal gibt Anweisungen, die strikt zu befolgen sind - da gibt es überhaupt keine Diskussionen..
Eigenmächtiges Aussteigen ist nicht nur verboten, sondern auch lebensgefährlich - das kann nicht nur gesundheitlich, sondern auch strafrechtlich ganz böse enden.
Ich fahre seit über 40 Jahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln. In all den Jahren ist es einmal passiert. Im Gegensatz zum Nachbarwaggon, durch den ein Aufschrei des Entsetzens ging, konnte ich zum Glück nichts sehen. Wir wurden dann vom Personal aus der U-Bahn geleitet, und wir durften uns nicht nach hinten umdrehen.
Um deine Fragen zu beantworten:
- Wie oben erwähnt: Warten, bis das Personal erscheint und euch aus dem Zug führt.
- Wenn du im Zug bist, kannst du nur wenig helfen, weil die Türen verschlossen sind.
- Das solltest du auf keinen Fall tun, um dich nicht selbst zu gefährden. Du könntest den Höhenunterschied vom Zug auf den Boden falsch einschätzen, auf die Stromschiene treten oder von einem entgegenkommenden Zug angefahren werden.
- Das kann einige Minuten dauern, bis allen klar ist, was da passierte, sodass du im Zug am besten aufgehoben bist. Eventuell müssen noch Züge zum nächsten Bahnhof gefahren werden, bevor der Streckenabschnitt gesperrt werden kann.
Als Betriebsfremder hält man sich bei Personenunfällen zurück und verhält sich so, wie jeder andere Fahrgast auch.
Eine Streckensperrung kommt schnell, das dauert nur ein paar Minuten. Bis die Fahrgäste den Zug dann verlassen dürfen dauert es aber deutlich länger, über eine Stunde ist dabei nicht unüblich.