Kann man die Strafe Lindern?

xyz911  14.10.2020, 19:11

Wo genau bist du denn hingefahren? Bist du eventuell mit den weißen Zügen von DB Fernverkehr gefahren?

Anounymus4 
Fragesteller
 14.10.2020, 22:07

Ja

xyz911  14.10.2020, 22:07

Und wohin genau bist du gefahren?

Anounymus4 
Fragesteller
 14.10.2020, 22:13

Nach Frankfurt Hauptbahnhof

6 Antworten

Prinzipiell ist die Strafe - auch in dieser Höhe - in Ordnung. Anfechten wirst du sie nicht können, ob du auf Kulanz hoffen kannst, kannst nur du selber herausfinden.

Ich weis zwar nicht wie man darauf kommt, dass ein regionales Nahverkehrsticket zeitweise deutschlandweit im Fernverkehr gelten könnte, aber spätestens nach der Hinfahrt müsste dir ja dein Fehler aufgefallen sein... Warum nutzt du dann für die Rückfahrt die gleiche teure Verbindung und erkundigst dich nicht mal nach einer preiswerteren Verbindung, an der auch die Strafe entsprechend geringer wäre?

Versuch es mit einem Widerspruch bei der Bahn. Auf der Rechnung steht doch sicher eine Anschrift, wohin das Geld überwiesen werden soll. Erkläre den Sachverhalt, vielleicht kannst Du dann den 2. 150 Euro entgehen. Brief mit Einschreiben!

Mal im Ernst - auf der Hinfahrt wegen Schwarzfahren erwischt werden und dann glauben, man kommt auf dem gleichen Weg kostenlos zurück?? Ne, wohl kaum...

"Ich wusste nicht" hat nichts damit zu tun, dass du es nun mal trotzdem getan hast - und dann auch noch zweimal am gleichen Tag.

Zahlen musst du, aber vielleicht lässt sich eine Ratenzahlung vereinbaren.

Anounymus4 
Fragesteller
 14.10.2020, 17:33

“Mal im ernst” Ja das ist mein Ernst.

ich wusste nicht, wie ich nachhause kommen sollte. Geld hatte ich nicht, um mir ein Ticket zu holen.
Falls du eine bessere Lösung gefunden hättest, würde ich sie gerne hören. Vielleicht kann ich ja dann daraus lernen.

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Allyluna  15.10.2020, 09:05
@Anounymus4

Dann muss man sich vorher informieren um sich nicht nachher wundern zu müssen! Das wäre die Lösung, aus der du lernen kannst. Du wusstest nicht, wie du nach Hause kommen sollst - ja nun, das ist aber doch nur allein dein Problem. Oder soll die Bahn sagen: Ach, weil du dich schon vor dem Hinweg nicht informiert hast, kannst du natürlich auch zurück fahren, und das selbstverständlich kostenlos? Diese Einstellung kann nicht dein Ernst sein! Du hast augenscheinlich ja nicht mal einen Versuch unternommen, die Sache irgendwie vor Ort vor Antritt der Rückfahrt z.B. im Reisezentrum oder irgendwo zu klären, sondern du bist eingestiegen und hast das Beste gehofft! Das ist nun aber nicht eingetreten. Bei mir hätten damals meine Eltern, Großeltern oder sogar Freunde vermutlich ein Online-Ticket gekauft (hätte es das damals schon gegeben) und ich wäre so nach Hause gekommen.

Dass du zurück kommen musstest, ist logisch - ebenso logisch ist aber auch, dass das nicht kostenlos passieren konnte.

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Anounymus4 
Fragesteller
 17.10.2020, 12:37
@Allyluna

meine frage war, was ich in der Situation tun sollte.

dein Text handelt darüber, dass ich mich vorher informiert hätten sollen, es alleine mein Problem ist etc.. aber nicht was man in den Moment hätte tun sollen.

Ich kann mich nicht in die Vergangenheit telepathieren und mich dann informieren.
Ich war beim Reisezentrum, die konnten mir leider nicht weiter helfen, weil die nur für die Tickets verantwortlich sind.

Verwandten und Freund hatte ich nicht, die mir in dem Moment hätten helfen können.

Also ich frage dich NOCHMAL

was hättest du in den Moment getan?

wenn du dich so über mein handeln aufregst musst du bestimmt eine gute Lösung parat haben ;)

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Allyluna  19.10.2020, 21:34
@Anounymus4

Ich habe meine Lösung geschrieben, denn ICH habe Verwandte, Freunde, Bekannte, dir mir geholfen hätten.

Wenn du das nicht hast, dann musst du eben jetzt die Strafe zahlen.

That´s it!

Was willst DU eigentlich? Einen Freispruch für deinen eigenen Fehler? Nö.

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Anounymus4 
Fragesteller
 22.10.2020, 15:51
@Allyluna

”denn ich habe Verwandte..” was du hast ist doch hier bei total uninteressant .
ich fragte was würdest du tun (In MEINER Situation) und in meiner Situation hatte ich keine Verwandten die mir helfen zur Verfügung.

also bleibt die Frage immer noch offen🤷🏻‍♀️

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Das ist echt Sch...., was dir passiert ist. Das Schokoticket gilt nur im VRR. In den letzten Sommerferien galt es ausnahmsweise am WE in ganz NRW.

Aber warum musstet du denn 150 Euro erhöhtes Beförderungsgeld zahlen. Das ist doch eigentlich nicht so hoch. Überprüfe das doch mal und lege Widerspruch ein.

Allyluna  15.10.2020, 09:00

...weil die Kosten vermutlich dem doppelten Fahrpreis entsprechen - das nennt sich dann erhöhtes Beförderungsentgelt. Die 60 Euro (die du vermutlich meinst) sind nur der Mindestbetrag. Ansonsten würde ja jeder Schwarz fahren, dessen Ticket mehr als 60 Euro kostet.

Unser Fragesteller hat ein Nahverkehrs-Schülerticket für eine "Fernreise" genutzt.

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