In die falsche Bahn eingestiegen mit einem Ticket für ein anderes Ort?

8 Antworten

Nein. Nur die Behauptung (ob wahr oder nicht), dass Du Kopfhörer genutzt hast, schützt nicht nicht vor dem erhöhten Beförderungsentgelt nach § 5 EVO.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Interessierter Bahnfahrer, insbes. an den Angeboten der DB

Der Fehler lag eindeutig bei dir, jetzt musst du dafür auch geradestehen (und bezahlen)

Das ist deine Schuld und die Strafe auch Berechtigt.

Du hättest vorm Einsteigen auf die Anzeigen am Bahnsteig achten müssen, und dadurch kannst Du dich auch nicht mit "Ich hatte AirPods in den Ohren und die Ansage nicht gehört" rausreden.

Da kann man nur sagen "Wer Lesen kann, ist klar im Vorteil".

Da musst Du jetzt in den sauren Apfel beißen und die 60,- € zahlen.

Die Strafe ist richtig. Du bist "schwarz" gefahren und gemäß Beförderungsbedingungen ist das strafbar. Also pass nächstens besser auf und steig rechtzeitig aus.

Dein eigenes Verschulden. Die Strafe ist gerechtfertigt.

Sonst kommen alle anderen Schwarzfahrer und sagen, sie wären leider in die falsche Bahn gestiegen.