● Kann ich mich noch an einer Schule anmelden, oder ist es zu spät?

Hallo liebe Community.

Ich gehe momentan in der 10. Klasse und bin an einer Realschule und ich habe mich für das nächste Schuljahr an einer weiterführenden Schule angemeldet.

Undzwar habe ich mich auf ein Gymnasium angemeldet und wurde auch sofort schon angenommen.

Dieses Gymnasium wartet jetzt nur noch auf die Qualifikation, die ich am Ende des Halbjahres noch an der Schule reichen muss.

Wenn ich die Qualifikation nicht schaffen sollte, muss ich dann entweder die Klasse wiederholen oder ich könnte ja eine Ausbildung machen gehen oder ich könnte ja auf ein Berufskolleg gehen.

Nach meiner Überlegung dachte ich mir doch wieder so, ich könnte mich doch noch an einem Berufskolleg anmelden (da bei einem Berufskolleg eine Qualifikation kein muss ist), falls ich die Qualifikation nicht schaffen sollte um aufs Gymnasium zu können.

Nun ist meine eigentliche Frage: Kann ich mich noch auf einem Berufskolleg anmelden, auch wenn ich schon an einem Gymnasium angenommen worden bin?

Damit meine ich ob es vielleicht schon zu spät ist, sich an einem Berufskolleg anmelden zu können oder ob es noch geht.

Bitte keine doofen Antworten. Dies geht mir die ganze Zeit durch den Kopf und wollte deswegen hier fragen. Ich habe einfach darum Angst, dass wenn ich die Qualifikation dann nicht in die Tasche habe, und ich somit das Gymnasium nicht besuchen kann und ich sonst nichts habe.

Danke für jede hilfreiche Antwort!

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Meinung des Tages: Wie bewertet ihr Heils Pläne zu einem "Job-Turbo" für Geflüchtete?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte für Geflüchtete mit Bleibeperspektive einen „Job-Turbo“ starten. Sein Ziel ist es, besonders Ukrainerinnen und Ukrainern, aber auch Menschen aus anderen Ländern zeitnah Jobs zu vermittelt – es gehe schließlich um das Potenzial von ungefähr 400.000 Menschen

Problematik auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Besonders bei den ukrainischen Geflüchteten gibt es zwar Fortschritte, jedoch stoßen selbst (über)qualifizierte Bewerber auf große Hürden. Das gilt auch für diejenigen, die bereits Deutsch sprechen.

Generell besteht für viele Geflüchteten das Problem der Sprachbarriere – zu wenig Kurse im DaF-Bereich, zu wenig Vermittlungen. Doch sobald Sprachkenntnisse vorliegen, wartet noch eine andere Hürde, nämlich die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen.

Die Tagesschau erläutert dies konkreter am Beispiel einer Ukrainerin, die in Nürnberg in einer Apotheke arbeitet. Zu Beginn wurde mit ihr ausschließlich auf Englisch gesprochen. In der Ukraine hat die Mitarbeiterin Pharmazie studiert und schon mehrere Jahre Arbeitserfahrung gesammelt. In Deutschland wurde sie trotzdem nur in Teilzeit als Apothekenhelferin eingestellt. Das liegt daran, dass in Deutschland für die Tätigkeit des Apothekers Deutschkenntnisse sowie spezifische berufsbezogene Sprachkenntnisse Voraussetzung sind. Weiter müssen die Abschlüsse aus dem Ausland geprüft werden. In Bayern liegt die Zuständigkeit für Apotheker bei der Regierung von Oberbayern, bei Ärzten hingegen ist die Bayerische Landesärztekammer zuständig.

Allein in Nürnberg gibt es derzeit gut 350 gut ausgebildete Menschen aus der Ukraine, die ergänzende Sprachkurse machen, sodass sie entsprechend ihrer Ausbildung beschäftigt werden können. Doch die Anerkennung der eigenen Abschlüsse dauert. Eigentlich liegt die vorgegebene Frist dafür bei drei Monaten, die tatsächliche Wartezeit liegt aktuell aber eher bei einem halben Jahr oder sogar sieben Monaten.

So auch bei der Ukrainerin, die nun als Apothekenhelferin arbeitet. Sie bekommt vom Jobcenter aufstockendes Bürgergeld, wobei der Verdienst angerechnet wird. Im Leistungsbezug muss sie aber bleiben, da sie aufgrund des Anstellungsverhältnisses zu wenig verdient, um davon leben zu können. Entsprechend werden sowohl die Kranken- als auch Pflegeversicherung sowie Miete und Heizkosten übernommen.

Wie der „Job-Turbo“ funktionieren soll

Hubertus Heil plant, Menschen schneller von der Schulbank der Integrationskurse an einen tatsächlichen Arbeitsplatz zu bringen. Die Aufgabe dafür soll der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Daniel Terzenbach, übernehmen. Er soll dann die Arbeitsagenturen auf die neue Aufgabe vorbereiten und auch in Kontakt mit den Kommunen treten, etwa, um herauszufinden, wie es um das Angebot der Kinderbetreuung steht, sodass auch Mütter gezielter in eine Arbeit gebracht werden können.

Es ist eine engmaschigere Betreuung Geflüchteter im erwerbsfähigen Alter vorgesehen, da auf dem Deutschen Arbeitsmarkt Arbeits- und Fachkräfte fehlen. Doch nicht nur das, durch die Möglichkeit einer Arbeit, werde auch Integration geschaffen, so Heil. Er setzt aber auch auf Mitarbeit der Geflüchteten – sofern die Kooperation nicht stattfindet, könnten Leistungen gemindert werden.

Kritik von CDU und FDP

Die FDP kritisiert den Vorschlag von Heil als unzureichend, fordert, den Fokus mehr auf Berufseinstieg und weniger auf Spracherwerb zu legen. Jens Teutrine, Bundestagsabgeordneter der FDP, rief die Jobcenter außerdem dazu auf, Geflüchtete ebenso in Jobs zu vermitteln, für die sie eigentlich überqualifiziert seien.

Kai Whittaker, Sozialpolitiker der CDU, erklärte, dass ein solcher Turbo nicht umsetzbar sei angesichts der Kürzungen der Gelder für die Jobcenter. Weniger Geld für diesen Bereich, aber mehr Aufgaben würden nicht umsetzbar sein, erklärte er. Doch gerade diese Jobcenter sind der springende Punkt bei der Arbeitsvermittlung. Whittaker drängt zudem auf einen schnelleren Zugang zu Sprachkursen.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von dem Job-Turbo? Denkt ihr, dass Heils Vorstellungen umsetzbar sind? Wie steht ihr zur Sprachbarriere – sollten mehr Kurse angeboten werden oder doch die Anforderungen an das Sprachniveau gesenkt werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch später einen guten Start ins Wochenende!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/arbeit-gefluechtete-100.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ukraine-fluechtlinge-arbeitsmarkt-102.html

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Recht auf gleiche EG wie Kollegen? (TV-V)?

Hallo zusammen, 

ich habe einige Fragen bzgl. der Eingruppierung im TV-V. 

Hierfür hole ich ein wenig aus, damit der Sachverhalt gut zu verstehen ist und man weiß, worum es geht. 

Ich habe vor einigen Monaten mein Ingenieursstudium abgeschlossen (Master of Science) und habe fließend eine Stelle bei einem Betrieb gefunden, in welchem der TV-V gilt. 

Mir wurde zu Beginn eine Entgeltstufe angeboten, welche deutlich unter meinen Erwartungen lag. Da ich aber mehr als nur 12 Gehälter erhalte, habe ich darin einen Kompromiss gesehen, da inkl. der Zusatzleistungen meine Gehaltsvorstellungen in etwa getroffen wurden.

Ich arbeite in einem Team von drei jungen Ingenieuren, die anderen zwei besitzen einen B.Sc., was ich allerdings nicht als negativen Punkt auffasse, da ich unglaublich viel von den beiden lerne. Auch privat verstehen wir drei uns sehr gut. 

Jetzt ist der Fall eingetreten, dass ich erfahren habe, dass einer der beiden 2 Entgeltstufen über mir und meinem anderen Kollegen eingestuft ist. Unsere Stellen sind intern allerdings identisch, wir haben die gleichen Aufgaben und sind auch allgemein gleichwertig im Unternehmen eingestuft. 

Anfangs habe ich die Auffassung vertreten, dass ich ja noch lernen muss und nur die Theorie aus dem Studium kenne. Mittlerweile ist es allerdings so, dass ich keine richtige Einarbeitung hatte. Sprich ich habe bereits jetzt Auftragsvolumen, die gleichwertig mit den anderen beiden zu bewerten sind. 

Mein Kollege - der in der gleichen Stufe ist wie ich - und ich haben jetzt mit dem Betriebsrat ein Gespräch geführt, aus dem hervorging, dass wir eigentlich alle in der gleichen Stufe sein müssten. Sprich: Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit. Dazu ist anzumerken, dass die EG des höher eingestuften Kollegen, eine dem akademischen Grad angemessene ist. 

Da ich aktuell noch in der Probezeit bin werde ich natürlich keine schlafenden Hunde wecken, allerdings überlege ich, dass ich nach der Probezeit das Gespräch mit meinem Vorgesetzten und der Personalabteilung suche, und eine höhere Eingruppierung verlange. Hierbei werde ich ausführen, dass mein Arbeitspensum schon jetzt dem eines eingearbeiteten Kollegen entspricht und ich bereits viele Aufgaben übernehme, die nicht meiner Gehaltsstufe entsprechen (was auch stimmt).

Sollten Sie mich fragen, welche EG ich mir vorstelle, dann würde ich ggfs. eine Stufe über der EG meines höher gestuften Kollegen, angeben, vor dem Hintergrund, dass mein akademischer Grad, über dem meiner Teammitglieder liegt. 

Noch eine Anmerkung: 

Wir sind alle sehr jung und neu im Job (ein paar Monate, etwas mehr als ein 1 Jahr, ca. 2 Jahre).

Jetzt die Frage: 

- Habe ich ein Recht darauf, auf der gleichen, wenn nicht sogar höhere EG wie mein höher gestufter Kollege zu sein?

- Auf welche Besonderheiten muss ich Rücksicht nehmen? 

- Wie sollte ich reagieren, sollte mir die höhere EG verweigert werden?

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Fachhochschule und Technische-Universität, was/wo ist der Unterschied?

Hi, worin besteht der Unterschied von einer Universität und Fachhochschule? Ich kann bei beiden den Studiengang zum Bauingenieur machen. Aber das Gehalt fällt unterschiedlich aus, warum? Lernt man auf der Uni mehr, als auf der Fachhochschule? Oder warum ist das so? Hier mal ein Auszug von Wikipedia:

Das tarifliche Anfangsgehalt in der Bauindustrie beträgt für Fachhochschulabsolventen monatlich 2993 € (West) bzw. 2670 € (Ost) und für Absolventen der Technischen Universität pro Monat 3309 € (West) bzw. 2951 € (Ost). Jedoch sind viele Bauingenieure in Unternehmen, insbesondere Ingenieurbüros, beschäftigt, die nicht Mitglied in einem der Bau-Arbeitgeberverbände sind. Der Unterschied zwischen Ost und West kann bis zu 22% betragen. Im Vergleich mit anderen Ingenieurberufen befindet sich der Bauingenieurberuf auf den letzten Plätzen der Einkommensliste. Das Gehalt von Frauen liegt mit einem Prozentsatz von ca. 23 % unterhalb des Gehalts von ihren männlichen Kollegen.

Die Lohnstatistik zeigt auch, dass Ingenieur mit Fachhochschulabschluss etwas weniger verdienen als Absolventen der Universität. Einen beträchtlichen Einkommensvorsprung haben promovierte Bauingenieur gegenüber den beiden anderen Absolventengruppen. Das Einkommen erhöht sich im Allgemeinen bei größeren Betrieben und bei zunehmender Berufserfahrung.

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