Helfer im Garten vom Pflegeentlastungsbetrag abrechnen?

4 Antworten

Nein, das geht nicht. Da lacht die Pflegekasse.

Man bekommt nicht mal einen vernünftigen Einkaufstrolley zur Entlastung.

Ein Garten hat aber auch nichts mit körperliche Pflege zu tun.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Diesunddas812 
Fragesteller
 29.12.2019, 19:42

Also sind lediglich Arbeiten im Haus abrechnungsfähig, außerhalb des Hauses nicht? Körperpflege kann der Pflegebedürftige vom Entlastungsbetrag nämlich nicht abrechnen.

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Wippich  29.12.2019, 19:59
@Biggi86s

Mein Positiv war ein Versehen. Seit wann ist die Pflegekasse für Gartenarbeit zuständig? Dann kann auch einer kommen der meinen Rollstuhl putzt.

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Diesunddas812 
Fragesteller
 29.12.2019, 20:01
@Wippich

Was ich mich halt frage, es werden haushaltsnahe Dienstleistungen erwähnt, darunter fallen steuerrechtlich auch Gartenarbeiten, aber das muss ja nicht heißen, dass das auch so für die Pflegeversicherung gilt.

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Biggi86s  29.12.2019, 20:11
@Wippich

Ja genau, dafür kannst du den Entlastung Betrag auch verwenden

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Griesuh  07.01.2020, 19:36
@Diesunddas812

Lol. Bei Pflegegrad 1kannst du von diesen Entlastungsleistungen auch Pflegeeinkaufen. Ab PG 2 geht das dann nicht mehr.

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Im Prinzip geht das. Das Problem ist aber, dass da nur zertifizierte Anbieter wie Pflegedienste zugelassen sind. Und die haben schon exorbitante Stundensätze. (Von denen natürlich bei der konkreten Haushaltshilfe nicht so arg viel ankommt.) Die Behindertenverbände arbeiten aber daran, das zu ändern. Ein Ausweg ist es vielleicht, das über stundenweise Verhinderungspflege abzurechnen. Da ist auch Nachbarschaftshilfe möglich. Alles Gute!

Griesuh  07.01.2020, 19:38

Gartenarbeiten dürfen nicht über die Gelder der Pflegekasse, sei es Kombileistung, Verhinderungspflege und oder die zusätzlichen Entlastungsleistungen abgerechnet und erbracht werden.

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Gartenarbeiten dürfen nicht über die Gelder der Pflegekasse, sei es Kombileistung, Verhinderungspflege und oder die zusätzlichen Entlastungsleistungen abgerechnet und erbracht werden.

Denn gartenarbeit hat nun wirklich nichts, aber auch gar nicvhts mit Pflege und Betreuung zu tun.

Grüße von einem Krankenpfleger, Pflegedienstleiter und Pflegeberater

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja eigentlich schon. Das Problem ist: die Entlastung darf ausschließlich ein Pflegedienst machen, keine Privatperson. Und ihr müsst gucken ob der Pflegedienst sowas überhaupt anbietet.

Diesunddas812 
Fragesteller
 29.12.2019, 20:04

Also in unserem Bundesland werden auch Nachbarschaftshelfer, die die Voraussetzungen zur Abrechnung erfüllen, anerkannt.

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Griesuh  07.01.2020, 19:35

Diese zusätzlichen Entlastungsleistungen sind NICHT für Gartenarbeiten vorgesehen. Gartenarbeiten haben nichts mit Pflege zutun.

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