Überqualifiziert für Jobvorschlag vom Jobcenter? Muss ich den annehmen
Ich (26) habe grade mein Studium als Ingenieur abgeschlossen und warte derzeit noch auf mein Zeugnis. Damit ich erstmal Krankenversichert bin hab ich mich nach den letzten Prüfungen gleich arbeitslos gemeldet. Da ich aber mein Zeugnis noch nicht habe, läufts mit Bewerbungen logischerweise noch nicht so toll. Jetzt hab ich einen Jobvorschlag als Kellnerin auf 400 euro basis vom Jobcenter bekommen. Und das obwohl ich sämtliche Qualifikationen und Studienfächer bei denen angegeben habe. Damit mir nicht die Leistung gekürzt wird müsst ich den job ja natürlich annehmen. Ich hab allerdings weder Gastronomieerfahrung noch macht das nen guten Eindruck auf potentielle Arbeitgeber wenn ich grad Kellnerin bin und mich als Ingenieur bewerb.
Wie komm ich da raus ohne ne Kürzung der Leistungen zu riskieren. Wenn die Leistung gekürzt wird, bin ich dann trotzdem noch Krankenversichert??
7 Antworten
Wenn Du das wegen Deiner Über-Qualifizierung nicht machen willst, dann sag ihnen doch, dass Du Dir das nicht zutraust und frage sie, ob sie nicht was anderes haben. Weiß ja nicht, wann Du das Zeugnis bekommst. Wenn es nicht zu lange dauert, wäre es doch für Dich bestimmt kein Problem, mal vorübergehend einen 400,-Euro-Job zu machen. Sobald Du Dein Zeugnis hast, wirst Du mit dieser Qualifikation bestimmt schnell einen Job finden, der Dir gefällt.
Du kannst zwei Angebote ablehnen ohne eine Kürzung zu bekommen,die dritte musst Du annehmen,sonst Bekommst Du eine Kürzung über 3 Monate von 30 % der Regelleistung ! Danach kommt eine Kürzung von 60 % . Deine Warmmiete plus Krankenversicherung wird weiter gezahlt . Falls sie Dir keinen anderen Job anbieten,stell Dich doch einfach etwas Ungeschickt an und lass ab und zu was Fallen,da schicken die Dich von ganz alleine wieder zum Amt !
@isomatte zum Versicherungsschutz lese dir bitte den Link duch (offiziellen Seite der BA): http://www.arbeitsagentur.de/nn_549796/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/keinen-Anspruch/keinen-Anspruch-Nav.html Zitat: "In der Zeit, in der Sie keine Leistungen der Grundsicherung beziehen, sind Sie durch den zuständigen Träger nicht kranken- und pflegeversichert."
eigentlich beantwortest du deine Frage doch selber. Setzte dich auf die andere Seite vom Küchentisch und stelle dir vor du bist Personalleiter und da wird dir so einer vom Arbeitsamt geschickt und erzählt dir
"Ich hab allerdings weder Gastronomieerfahrung noch macht das nen guten Eindruck auf potentielle Arbeitgeber wenn ich grad Kellnerin bin und mich als Ingenieur bewerb".
Null Erfahrung = muss erstmal eingearbeitet werden
Wo anders beworben = kann morgen schon wieder weg sein
Du musst schon solange von deiner hochgradigen Unkenntnis als Kellner und überhaupt den vermutlichen schwerfälligen Umgang mit Gästen erzählen, bis sich dein gegenüber für das Gespräch bedankt.
Aber immer vorsichtig, nicht das der Eindruck rüberkommt, du willst überhaupt nicht arbeiten.
Im Moment bin ich allerdings überfragt, ob denn angebotende 400 EURO Jobs überhaupt bei Ablehnung sanktioniert werden dürfen.
Deinen Krankenversicherungsschutz verlierst du erst bei einer 100%igen Leistungskürzung.
Die letzte Aussage ist nicht ganz Richtig ! Es gibt zwei arten der 100 % Kürzung : 1.Wenn Deine Regelleistung zum Lebensunterhalt um 100 % Gekürzt wird,bist Du immer noch Krankenversichert ! 2.Du bisst dann nicht mehr Krankenversichert,wenn Du dem Amt Deine Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung Stellst ( Dich weigerst eine Angebotene Arbeit anzunehmen oder Dich selbst um Arbeit bemühst ) Das ist dann die letzte Möglichkeit vom Amt,Dir die Leistung zu 100 % zu verweigern,dann wird nicht nur die Regelleistung nicht mehr gezahlt,sondern auch die Miete . Dann bist Du Obdachlos und nicht mehr Versichert !
vermutlich reden wir da ein wenig aneinander vorbei.
Wenn einer zu 100% sanktioniert wurde, dann bekomt er einen Aufhebungsbescheid und in dem steht, dass seitens der SGB II - Trägers auch keine Beiträge mehr an die GKV überwiesen werden.
Schlicht keine Leistungszahlungen = keinen Krankenversicherungsschutz ,so einfach.
Holt sich allerdings ein Hilfsbedürftigter innerhalb des Sanktionszeitraumes Lebensmittelgutscheine, dann sieht es wieder anders aus und das JC müsste Beiträge an die GKV abführen.
Den Teufelskreis beschreibt du ja bereits, keine Regelleistungszahlung - keine Mietkostenübernahme = Obdachlos + kein Versicherungsschutz!
Nachtrag zu
1.Wenn Deine Regelleistung zum Lebensunterhalt um 100 % Gekürzt wird,bist Du immer noch Krankenversichert !
In der Zeit, in der Sie keine Leistungen der Grundsicherung beziehen, sind Sie durch den zuständigen Träger nicht kranken- und pflegeversichert. Um Nachteile zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über Ansprüche und Rechte (zum Beispiel auf freiwillige Weiterversicherung) während dieser Zeit.
Ein Berufsschutz gibt es im Alg2-Bezug nicht; du hast jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Eine Arbeit ist nicht deshalb unzumutbar, weil sie nicht deiner Qualifikation entspricht. Das heißt, selbst mit Doktor-Titel wirst du ein Klo schrubben müssen, wenn das dazu beiträgt, deine Hilfebedürftigkeit zu senken.
Die Ablehnung auch eines 400 EUR-Jobs ist sanktionierbar.
Die Höhe der Sanktion beträgt bei erster Pflichtverletzung 30% (ab 25 Jahre) oder 100% (unter 25 Jahre) auf zunächst nur die Regelleistung.
Krankversichert bist du solange, wie das Jobcenter auch nur einen EURO leistet und zwar egal, ob in bar oder als Gutschein.
Aus Personalentscheidersicht sieht es sicherlich schlechter aus, wenn du zu Hause die Eier geschaukelt hast, als Initiative an den Tag gelegt und mit einem Job Kohle verdient zu haben, den während eines Studiums zig Studenten/-innen machen.
In erster Linie mußt du für dich selbst sorgen. Dazu gehört nunmal das du jeden Job annehmen mußt, wenn du Alg2 bekommst.
Woher du deine Weisheiten hast, ist mir ein Rätsel.
Im Alg2-Bezug darfst du natürlich nicht einen einzigen zumutbaren Job ablehnen.
Das heißt, zwei "Freischüsse" sind ein Märchen.