Sollten Staaten das Recht haben, Geflüchtete an den Grenzen abzuweisen?
75 Stimmen
15 Antworten
Insbesondere dann, wenn sie über sichere Drittländer anreisen, in denen das Sozialsystem vielleicht nicht so spendabel ist…
Die Frage ist so unvollständig.
Du fragst natürlich konkret nach Deutschland und dort ist die Sachlage moralisch strittig, aber rechtlich sehr wahrscheinlich möglich. Denn die Reise der Flüchtlinge erfolgt durch mehrere sichere EU-Drittstaaten.
Wenn du jetzt ein Land nimmst, und im Nachbarland herrscht Bürgerkrieg, dann kann man diese ohne sie in Lebensgefahr zu bringen, wie zurückschicken?
Denn die Reise der Flüchtlinge erfolgt durch mehrere sichere EU-Drittstaaten.
Dabei aber bitte diese Urteile vom EuGH und BVerfG beachten:
Das ist sogar EU-Recht (Pflicht). Jedes Land mit Außengrenzen müsste eigentlich diese gegen Zuwanderung von Migranten schützen. Aktuell macht das nur Ungarn.
Eine besonders perfide Rolle spielt da Österreich, die ihre Migranten elegant an die deutsch-österreichische Grenze lassen, um sie loszuwerden, und jetzt maulig sind, dass der Einlass auf deutscher Seite verweigert wird.
Aber sicher doch. Das kann jetzt einer sein der es sich einfach auf unsere Kosten gut gehen lassen will. Genauso aber auch jmd. der in seinem Herkunftsland verfolgt wird und deswegen von dort weg muss. Weil die Alternative ist, das er/sie abgemurkst wird.
Solche Länder stellen sich außerhalb der Menschenrechte
Laws for migrants, refugees and asylum seekersThe rights of migrants, refugees and asylum seekers are protected by international law, regardless of how and why they arrive in a country. They have the same rights as everyone else, plus special or specific protections including:
The Universal Declaration of Human Rights (Article 14), which states that everyone has the right to seek and enjoy asylum from persecution in other countries
The 1951 UN Refugee Convention (and its 1967 Protocol), which protects refugees from being returned to countries where they risk being persecuted
The 1990 Migrant Workers Convention, which protects migrants and their families
Regional Refugee law instruments (including 1969 OAU Convention, 1984 Cartagena Declaration, Common European Asylum System and Dublin Regulation)
Die Völkergemeinschaft sollte sich eher dafür einsetzen die Fluchtursachen zu bekämpfen. Grade die reichen Länder tragen jede Menge zu den Fluchtursachen bei.
Du behauptest:
„Solche Länder stellen sich außerhalb der Menschenrechte.“
Das ist eine massive Behauptung, die mit keinem Wort anerkennt, dass auch Staaten Menschenrechte besitzen – nämlich das Recht auf Selbstbestimmung, Souveränität und den Schutz ihrer eigenen Bevölkerung. Es gibt kein Menschenrecht auf Einwanderung in ein beliebiges Land. Es gibt auch kein moralisches oder völkerrechtliches Gebot, die Kontrolle über die eigene Grenze aufzugeben, um jedem, der sich auf das Wort „Asyl“ beruft, bedingungslos Zugang zu gewähren.
Was die Dokumente wirklich sagen:
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert das Recht, Asyl zu suchen – nicht, Asyl automatisch zu erhalten.
Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 schützt Menschen vor Rückführung in ein Land, in dem sie konkret verfolgt werden – nicht vor Armut, Perspektivlosigkeit oder wirtschaftlichem Wunschdenken.
Die Migrant Workers Convention gilt hauptsächlich für Arbeitsmigranten in bestimmten Kontexten und ist weder in Europa noch in den USA überhaupt ratifiziert worden – also irrelevant für nationale Gesetzgebung.
Du zählst also Konventionen auf, die du offensichtlich nicht vollständig verstanden oder bewusst überdehnt interpretierst.
Zur „Fluchtursachenbekämpfung“:
Dieser Begriff ist längst zur Leerformel verkommen. Fluchtursachen entstehen zuallererst in den Herkunftsländern selbst – durch Korruption, Vetternwirtschaft, Tribalismus, fehlende Geburtenkontrolle, innerethnische Konflikte, unfähige Eliten und mangelnden Aufbauwille. Dass westliche Politik (vor allem US-Interventionen) dort manches verschlimmert hat, ist unbestritten – aber daraus eine pauschale „Verantwortung zur Aufnahme“ abzuleiten, ist ideologisch und sachlich falsch.
Wer Fluchtursachen ernsthaft bekämpfen will:
Muss klare Grenzpolitik betreiben, damit Migration nicht zum Anreiz wird.
Muss Entwicklungshilfe durch Effizienz und Eigenverantwortung ersetzen – keine NGO-Dauersubvention.
Muss aufhören, das eigene Staatsvolk zur moralischen Geisel einer gescheiterten Weltordnung zu machen.
Die Berufung auf internationale Dokumente ersetzt keine nüchterne Interessenabwägung. Kein Staat der Welt – außer vielleicht das heutige Deutschland – lässt sich freiwillig entgrenzen, destabilisieren und überfremden, nur weil irgendwo irgendwer ein Menschenrechtszitat herausholt. Du kannst mit Paragraphen wedeln, aber kein einziger davon verpflichtet ein Land, sich selbst abzuschaffen.
Was ist das denn für eine Frage? Natürlich sollte jeder Staat das Recht haben, Geflüchtete an seinen Grenzen abzuweisen. Wir leben in einer Welt, in der die Souveränität eines Landes immer noch gewahrt werden sollte. Mir sind die internationalen und europaweiten Verpflichtungen klar und ich denke, an dieser Stelle ist es nicht nötig, diese inhaltlich im Detail zu erläutern.
Ich gehe jetzt einfach mal vom Beispiel Deutschland aus: wir können, so wie Merz es getan hat, Zurückweisungen und Kontrollen an den Grenzen anordnen und auch Flüchtlinge abweisen, wenn wir auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zurückgreifen. Der Artikel soll klarstellen, dass die EU-Mitgliedstaaten weiterhin die letztendliche Verantwortung für ihre innere Sicherheit und öffentliche Ordnung behalten. Zumal es laut dem Dublin-Abkommen ohnehin erlaubt ist, jene zurückzuweisen, die über einen sicheren Drittstaat bereits eingereist sind und dort die Chance hatten, Asyl zu beantragen. Das bedeutet:
- Die EU darf in sicherheitsrelevanten Fragen nur so weit tätig werden, wie die Mitgliedstaaten es zulassen.
- Auch wenn EU-Recht vieles harmonisiert (z. B. Asylverfahren, Visa-Vorschriften), dürfen Mitgliedstaaten Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit treffen – z. B. Grenzkontrollen oder Einreiseverbote – wenn sie dies für notwendig halten.
- Es muss natürlich die Verhältnismäßigkeit gegeben sein, denn auch Artikel 72 ist kein Freifahrtschein für den Verstoß gegen jede beliebige Regelung
Wie bereits erwähnt: letztendlich gibt es eine gewisse Souveränität jedes Landes und man kann nicht dazu gezwungen werden, Flüchtlinge aufzunehmen. Deutschland hat über die letzten Jahre hinweg ohnehin schon zu viele aufgenommen, wir brauchen jetzt auch mal eine Pause und sollten dringend, wie Merz es tun möchte, auf Artikel 72 (wie oben beschrieben) zurückgreifen. Davon abgesehen: was will die EU denn von uns, falls wir ihrer Ansicht nach gegen geltendes Recht verstoßen? Sollen wir Strafzahlungen leisten, wird man in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten oder vor dem EuGH klagen? All das ist unwahrscheinlich, zumal die Kommissionspräsidentin ja selbst eine Deutsche von der regierenden CDU ist. Man wird in Brüssel wohl kaum so blöd sein und uns - dem mit Abstand größten Nettozahler der EU - Strafgelder verhängen oder anderweitig schaden. Wir sind fast in einer erpresserischen Machtposition gegenüber der Europäischen Union, weil wir das Zepter in der Hand haben.
Migranten sind keine Flüchtlinge.