Ich möchte nicht zum Wehrdienst, ist das verständlich für euch?
(wenn es wieder die Pflicht gibt)
Ich möchte weder eine Waffe tragen, noch ein gezwungen es soziales Jahr machen.
Ich möchte meinen beruflichen Weg selbst wählen.
Ist das verständlich?
38 Stimmen
Aber du willst schon arbeiten? Oder lieber gleich schön Bürgergeld?
Das hat hier nichts verloren, aber ich bin selbständig und gebe dem Staat genug. Ich arbeite und darf selbst entscheiden: was ich mache.
12 Antworten
Ich habe mal vor langer Zeit als es die Wehrpflicht noch gab im Fernsehen einen Pazifisten gesehen, der freiwillig und Gefängnis gegangen ist, weil er gesagt hat, auch der Zivildienst ist dafür gedacht, im Kriegsfall eingesetzt zu werden. Das fand ich sehr respektabel.
Grundsätzlich finde ich ein soziales oder ökologisches Jahr nicht schlecht, das verbaut dir auch nicht deinen beruflichen Weg, er verzögert es nur um ein Jahr, in dem man auch lernen und wachsen kann, selbst wenn man hinterher etwas völlig anderes macht.
Da ich aber von der Wehrpflicht nicht betroffen bin, steht mir eigentlich auch kein Urteil zu, ich weiß nicht, wie ich das empfunden hätte, Zivildienst leisten zu müssen.
Auf jeden Fall darf niemand verpflichtet werden, Waffen zu benutzen, und das wird es aber auch nicht geben.
Auf jeden Fall darf niemand verpflichtet werden, Waffen zu benutzen, und das wird es aber auch nicht geben.
Träum weiter. Wenn es wirklich hart auf hart kommt, dann wird es das wieder genauso geben wie bis in die 1970er. Hermann Brinkmann war kein Einzelfall.
Das ist durchaus verständlich und Sie können, wie dies auch früher seit 1949(!) bereits der Fall war, den Dienst an der Waffe aus Gewissensgrüdnen verweigern.
Was in all den Jahren nicht ausgesetzt wurde, ist das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf die Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Wehrpflichtige, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung („KDV-Antrag“) stellen, sind nach ihrer Anerkennung vom Kriegsdienst befreit, können aber im Verteidigungsfall zu zivilen Tätigkeiten herangezogen werden. Im Regelfall leisteten anerkannte Kriegsdienstverweigerer einen Zivildienst als Wehrersatzdienst ab.
Das sind Schönwetter-Gesetze, im Frieden erlassen im wesentlichen mit dem Ziel, um eine erneute Militarisierung Deutschlands (hatten wir bekanntlich zweimal, ging jedesmal nicht gut aus) über möglichst viel "zivilen Widerstand" zu verhindern oder wenigstens zu unterminieren. In einem Ernstfall würden diese Gesetze aber ganz fix gezwickt werden, wenn es ums Überleben von Staat und Bevölkerung geht, Verteidigung gegen einen Aggressor und nicht Angriff Deutschlands auf andere wie damals.
Das ist verständlich, nur ist deine Meinung diesbezüglich spätestens dann irrelevant, wenn es entsprechend rechtlich wieder eine Dienstpflicht gibt.
er geht einfach nicht hin
Das ist bei einer gesetzlichen Verpflichtung sinnlos, denn dann wird er eben von der Polizei abgeholt.
oder für ne weile ins ausland
Auch das entbindet ihn nicht. Siehe Rechtspraxis in Deutschland bis 1990.
Definitiv ja! Keiner darf gezwungen werden, den Dienst mit der Waffe antreten zu müssen und keiner darf gezwungen werden, sein Leben für einen Staat zu riskieren.
Gruß NicoFFFan
Schönwetter-Gesetze die im Ernstfall ganz fix gezwickt würden, wenn das Überleben von Staat und Bevölkerung auf dem Spiel steht. Jedes menschengemachte Gesetz läßt sich auch wieder für ungültig erklären sobald es der Sicherheit von Staat und Bevölkerung schadet.
Kein normaler Mensch will freiwillig in ein Kampf verwickelt werden. Und das Zivile ist auch nicht für jeden etwas auf einer anderen Ebene.
seine meinung ist immer relevant, denn keiner kann ihn zwingen. er geht einfach nicht hin oder für ne weile ins ausland