CSD-Teilnehmer greifen Frau wegen Flagge an?

Nein. 72%
Ja. 28%

43 Stimmen

5 Antworten

Wer unironisch einen Beitrag der "Jungen Freiheit" zitiert hat den Schuss nicht gehört. Selbst wenn dieses Schmierfinkenblatt ausnahmsweise mal nicht gelogen hat, erschließt sich mir nicht worauf du hinaus willst. Ist jetzt wieder die komplette LGBTQIA+ Community schuld oder was? Da hat eine einzige Person etwas moralisch nicht vollkommen einwandfreies getan. Fun Fact: die "Gegendemonstranten" wollen alle andersartigen Menschen am liebsten eschießen. Ist das moralisch einwandfrei?


Philippus1990 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 21:39
Wer unironisch einen Beitrag der "Jungen Freiheit" zitiert hat den Schuss nicht gehört.

Habe die sogar im Abo. Warum glaubst Du anderen vorschreiben zu können was sie für Medien lesen dürfen? Falls Du es nicht mitbekommen hast: Die "DDR" gibt es nicht mehr.

Selbst wenn dieses Schmierfinkenblatt ausnahmsweise mal nicht gelogen hat, erschließt sich mir nicht worauf du hinaus willst.

Wo hat die "Junge Freiheit" je gelogen? Ich wette Du hast noch nie auch nur eine Ausgabe gelesen und baust Dein Urteil maximal auf der extrem tendenziösen Wikipedia oder Hörensagen auf.

Ist jetzt wieder die komplette LGBTQIA+ Community schuld oder was? Da hat eine einzige Person etwas moralisch nicht vollkommen einwandfreies getan.

Das war eine ganze Gruppe, die die da Frau bedrängt hat. Nicht nur eine Person. Und die Formulierung "moralisch nicht vollkommen einwandfrei" ist in diesem Zusammenhang ziemlich euphemistisch.

Fun Fact: die "Gegendemonstranten" wollen alle andersartigen Menschen am liebsten eschießen.

Wie kann man so etwas ernsthaft glauben?

Nein.

Naja die "Stolzmonat-Flagge" ist wohl mehr als nur eine einfache Provokation. Sie ist in dem Kontext aktive Diskriminierung. Rechtfertigt aber dennoch keine körperlichen Angriffe (Wobei mir die hier im Ausschnitt auch fehlen außer dass ihr versucht worden ist die Flagge wegzureißen und eventuell (?) ein Schubser bei dem ich mir nicht sicher bin wer gegen wen)

Heuchlerisch ist es nicht - denn wer will schon Diskriminierung akzeptieren?

Ich finde auch, dass die Dame das rein moralisch durchaus verdient hat und damit hat rechnen können. Wäre sie durchaus auch angegangen.


Philippus1990 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 21:25
Ich finde auch, dass die Dame das rein moralisch durchaus verdient hat und damit hat rechnen können. Wäre sie durchaus auch angegangen.

Du findest es in Ordnung jemanden wegen einer anderen Meinung körperlich zu bedrängen und zu versuchen ihm sein Eigentum zu stehlen? Und würdest das auch machen? Bist Du noch bei Trost?

Vallon0575  21.07.2025, 20:47
finde auch, dass die Dame das rein moralisch durchaus verdient

Ja mann.

Total verdient das sie öffentlich angegriffen wird für die objektiv falsche politische Meinung.

Isuzu189  21.07.2025, 21:22
@Vallon0575

Sie wurde eher "angegangen". Zudem ist es bezogen auf die Provokation. Sie hatte auf dem CSD mit dieser Meinung schlichtweg nichts verloren.

Vallon0575  21.07.2025, 21:26
@Isuzu189

Wenn die Rollen vertauscht wären.

Wenn dort irgendein Marsch von Patrioten wäre und daneben steht eine Frau mit einer Regenbogenflagge.

Wenn genau das selbe passieren würde wie in dem Video.

Was wäre deine Meinung dazu?

Isuzu189  22.07.2025, 18:50
@Vallon0575

Ist die Regenbogenflagge eine Gegenbewegung zu Patriotismus? Ist die Regenbogenflagge Diskriminierung?

Nein.

Toleranz bedeutet nicht, dass man gegenüber Intoleranz Toleranz zeigen muss.

Und die Stolzmonat-Flagge steht durchaus für Intoleranz. In dem Zusammenhang sieht mir die ganze Aktion nach einer gezielten Provokation aus, um mal wieder in die Opferrolle schlüpfen zu können.

Ziemlich klassische Verhaltensweise für Extremisten.


Windoofs10  21.07.2025, 20:38

Sehr treffend beschrieben finde ich.

Nein.

Naja, der CSD war angemeldet, ihr Auftritt wahrscheinlich nicht. Daher ist der Platzverweis gerechtfertigt.

Jedoch war es auch nicht in Ordnung die Frau anzugreifen. Die Beschuldigten sollten, wenn es zur Anzeige kommt auch von einem Gericht beurteilt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe in meinem Leben schon viel gesehen

Philippus1990 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 21:32
Naja, der CSD war angemeldet, ihr Auftritt wahrscheinlich nicht. Daher ist der Platzverweis gerechtfertigt.

Man muss nur Versammlungen anmelden. Da hier nur eine Person eine Flagge gezeigt hat, Versammlungen jedoch erst ab zwei Personen beginnen, lag keine anmeldungspflichtige Versammlung vor. Die Frage des Platzverweises ist ohnehin völlig getrennt davon zu betrachten. Platzverweise müssen sich in erster Linie gegen polizeirechtliche Störer richten. Das waren vorliegend die Männer, die die Frau bedrängt und versucht haben ihre Flagge zu stehlen.

Nein.

Das hat die Polizei doch völlig richtig gemacht. Demonstrationsrecht heisst nicht, dass jeder spontan eine Gegendemonstration starten darf. Sonst gibt es natürlich Krach. Die Demonstranten dürfen nicht Krach machen, obwohl sie im Recht sind. Es ist die Aufgabe der Polizei, das Demonstrationsrecht durchzusetzen und die Störliese zu entfernen. Das haben sie ganz richtig gemacht.


Philippus1990 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 21:40
Das hat die Polizei doch völlig richtig gemacht. Demonstrationsrecht heisst nicht, dass jeder spontan eine Gegendemonstration starten darf.

Doch, genau das heißt es. Nennt sich Spontanversammlung und ist nicht anmeldepflichtig. Aber eine einzelne Person wie vorliegend gilt ohnehin nicht als Versammlung und ist daher sowieso nicht anmeldepflichtig.

diderot2019  21.07.2025, 22:44
@Philippus1990

Aus Wikipedia:

Gemäß § 18 Absatz 3 VersammlG darf die Polizei Teilnehmer von einer Versammlung ausschließen, welche die Ordnung gröblich stören. 
Philippus1990 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 23:22
@diderot2019

NRW hat ein eigenes Versammlungsgesetz, so dass das von Dir angeführte Versammlungsgesetz des Bundes nicht anwendbar ist. Die entsprechende Vorschrift für NRW findet sich in § 14 Abs. 3 VersG NRW:

Wer durch sein Verhalten in der Versammlung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet, ohne dass die Versammlungsleitung dies unterbindet, oder wer einer Anordnung nach § 17 Absatz 2 oder § 18 Absatz 2 zuwider handelt, kann von der zuständigen Behörde ausgeschlossen werden. Wer aus der Versammlung ausgeschlossen wird, hat sich unverzüglich zu entfernen.

Die Vorschrift ist indes bereits deshalb nicht anwendbar, weil die Frau nicht Teil der Versammlung war. Die Polizei scheint ihr Handeln daher auf das Polizeigesetz NRW, konkret § 14 Abs. 1 S. 1 PolG NRW gestützt zu haben, das die Rechtsgrundlage für Platzverweise darstellt:

Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten.

Eine Gefahr im polizeirechtlichen Sinne liegt dann vor, wenn "eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Geschehensablauf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit die öffentliche Sicherheit oder Ordnung schädigen wird" (Prof. Dr. Jörg Ennuschat).

Der Begriff der öffentlichen Ordnung umfasst dabei alle geschrieben Gesetze. Das Zeigen der "Stolzflagge" verstößt indes gegen kein Gesetz. Wenn Linksextremisten die Frau wegen des Zeigens der Flagge angreifen oder versuchen ihr die Flagge zu entwenden, so müssen sich polizeilichen Maßnahmen gegen die Linksextremisten richten, weil die Gefahr von diesen und nicht von der Frau ausgeht.

Der von der Polizei ausgesprochene Platzverweis ist daher im Ergebnis rechtswidrig. Die Polizei ist hier mal wieder den Weg des geringsten Widerstands gegangen. Das mag menschlich verständlich sein, macht die Maßnahme jedoch nicht minder rechtswidrig.

diderot2019  21.07.2025, 23:39
@Philippus1990

Wie wäre es denn deiner Ansicht nach, wenn ein Fussball-Fan sich in den Fan-Sektor der gegnerischen Mannschaft mischt und dort fahnenschwingend sein Team anfeuert? - Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass er dort verprügelt würde. Müsste die Polizei dann den ganzen Sektor räumen? - Ich finde es sinnvoller, nur den Störer rauszuwerfen.

Philippus1990 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 23:54
@diderot2019
Wie wäre es denn deiner Ansicht nach, wenn ein Fussball-Fan sich in den Fan-Sektor der gegnerischen Mannschaft mischt und dort fahnenschwingend sein Team anfeuert?

Der Vergleich hinkt, weil sich die Frau nicht in die Versammlung begeben hat, sondern am Rand auf dem Fußgängerweg stand. Die Polizei ist insoweit verpflichtet sie zu schützen.

Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass er dort verprügelt würde. Müsste die Polizei dann den ganzen Sektor räumen? - Ich finde es sinnvoller, nur den Störer rauszuwerfen.

Das ist auch deshalb ein völlig anderes Szenario, weil wir hier über Privateigentum reden. Der Eigentümer kann hier bestimmen, wer sich wo aufhalten darf.