CSD-Teilnehmer greifen Frau wegen Flagge an?
Angeblich steht der CSD ja für Toleranz und Vielfalt. Kürzlich wurde am Rande einer CSD-Demo jedoch eine Frau, die eine Stolzmonat-Flagge gezeigt hat, von CSD-Teilnehmern körperlich bedrängt und versucht ihrer Flagge zu berauben.
Erst als die Polizei einschritt, ließen die Täter von ihrem Opfer ab. Ironischerweise erteilte die Polizei dann der Frau statt den Angreifern einen Platzverweis, was offenkundig rechtswidrig ist.
Hier das Video:
https://x.com/Tedmarsgoi2/status/1947184802282774894
Ist ein derartiges Verhalten nicht extrem heuchlerisch?
46 Stimmen
6 Antworten
Wer unironisch einen Beitrag der "Jungen Freiheit" zitiert hat den Schuss nicht gehört. Selbst wenn dieses Schmierfinkenblatt ausnahmsweise mal nicht gelogen hat, erschließt sich mir nicht worauf du hinaus willst. Ist jetzt wieder die komplette LGBTQIA+ Community schuld oder was? Da hat eine einzige Person etwas moralisch nicht vollkommen einwandfreies getan. Fun Fact: die "Gegendemonstranten" wollen alle andersartigen Menschen am liebsten eschießen. Ist das moralisch einwandfrei?
Wenn du ernsthaft behauptest, die Polizei hätte in dem Fall „bewusst rechtswidrig“ gehandelt, nur weil dir ihre Entscheidung nicht passt, dann stellst du dich über geltendes Recht – und über die Behörden, die es umsetzen. Niemand behauptet, dass staatliches Handeln unfehlbar ist, aber du präsentierst deine persönliche Rechtsauffassung hier als absolute Wahrheit, ohne irgendein Gerichtsurteil, das deine Einschätzung stützt.
Ein Platzverweis ist ein polizeiliches Mittel zur Gefahrenabwehr – und wenn durch gezielte Provokation eine Konfrontation droht, dann kann die Polizei sehr wohl eingreifen, auch wenn es dir ideologisch nicht gefällt. Das nennt sich Deeskalation, nicht Willkür.
Und nein, der Staat ist nicht „Gott“, wie du polemisch unterstellst – aber er ist auch nicht automatisch im Unrecht, nur weil jemand mit einer Stolzmonat-Flagge meint, provozieren zu müssen. Dass du diese Art von gezielter Konfrontation als „Meinungsfreiheit“ verteidigst, während du jeglichen Widerspruch sofort als Unterdrückung und „linke Intoleranz“ brandmarkst, zeigt vor allem eines: Doppelte Standards.
Wenn du ernsthaft behauptest, die Polizei hätte in dem Fall „bewusst rechtswidrig“ gehandelt, nur weil dir ihre Entscheidung nicht passt, dann stellst du dich über geltendes Recht – und über die Behörden, die es umsetzen.
Weil behördliches Handeln mit dem geschriebenen Recht zwingend übereinstimmt und der Staat nie rechtswidrig handeln würde?
Niemand behauptet, dass staatliches Handeln unfehlbar ist, aber du präsentierst deine persönliche Rechtsauffassung hier als absolute Wahrheit, ohne irgendein Gerichtsurteil, das deine Einschätzung stützt.
Es wird hier auch kein Gerichtsurteil geben, weil die Frau dazu eine Fortsetzungsfeststellungsklage erheben müsste. Davon ist vorliegend nicht auszugehen. Gleichwohl ist die Rechtslage hier offenkundig. Und dass gerade die Polizei regelmäßig rechtswidrig agiert und einfach das macht, was sie für notwendig hält, auch wenn es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, ist ja nun wirklich nichts Neues.
Ein Platzverweis ist ein polizeiliches Mittel zur Gefahrenabwehr – und wenn durch gezielte Provokation eine Konfrontation droht, dann kann die Polizei sehr wohl eingreifen, auch wenn es dir ideologisch nicht gefällt.
Das ist richtig. Adressat der Maßnahme muss jedoch derjenige sein, durch den die Gefahr für die öffentliche Sicherheit droht. Sprich: Derjenige, bei dem die Begehung von Straftaten anzunehmen ist. Vorliegend hat die Frau abseits der Demonstration eine Stolzmonat-Flagge gezeigt und wurde dann von Demonstranten körperlich angegangen, die versucht haben ihr die Flagge zu stehlen. Die Gefahr von Straftaten ging also offenkundig durch diese Demonstranten aus.
Das ist ähnlich wie bei Karoline Preisler. Diese geht immer zu Anti-Israel-Demonstrationen, um für Israel zu demonstrieren. Die Polizei stellt dann immer ein Dutzend Beamte ab, um sie zu schützen. Genau dazu ist sie auch verpflichtet. Und wenn der politische Wille da ist, macht sie das auch. Es ist menschlich verständlich, dass man den Weg des geringsten Widerstands gehen und lieber eine einzelne Person wegschicken will, anstatt sie aufwendig zu beschützen. Rechtswidrig ist es trotzdem.
Dass du diese Art von gezielter Konfrontation als „Meinungsfreiheit“ verteidigst, während du jeglichen Widerspruch sofort als Unterdrückung und „linke Intoleranz“ brandmarkst, zeigt vor allem eines: Doppelte Standards.
Ich bezeichne nicht jede Form des Widerspruchs so, sondern körperliches Bedrängen und versuchten Diebstahl. Das würde ich auch verurteilen, wenn es von Rechten ausgehen würde. Die CSD-Demonstranten haben jedes Recht sich ablehnend zu der Flagge zu äußern - bloß halt nicht mit Straftaten.
Naja die "Stolzmonat-Flagge" ist wohl mehr als nur eine einfache Provokation. Sie ist in dem Kontext aktive Diskriminierung. Rechtfertigt aber dennoch keine körperlichen Angriffe (Wobei mir die hier im Ausschnitt auch fehlen außer dass ihr versucht worden ist die Flagge wegzureißen und eventuell (?) ein Schubser bei dem ich mir nicht sicher bin wer gegen wen)
Heuchlerisch ist es nicht - denn wer will schon Diskriminierung akzeptieren?
Ich finde auch, dass die Dame das rein moralisch durchaus verdient hat und damit hat rechnen können. Wäre sie durchaus auch angegangen.
Ich finde auch, dass die Dame das rein moralisch durchaus verdient hat und damit hat rechnen können. Wäre sie durchaus auch angegangen.
Du findest es in Ordnung jemanden wegen einer anderen Meinung körperlich zu bedrängen und zu versuchen ihm sein Eigentum zu stehlen? Und würdest das auch machen? Bist Du noch bei Trost?
Ein körperliches Bedrängen ist es nicht. Zumal sie selbst provoziert hat und dann hat natürlich ein Filmer draufgehalten und das genau so filmreif ohne jedes Wackeln aufgenommen. Ein Schelm, wer darin keine bewusste Aktion sieht.
Ein körperliches Bedrängen ist es nicht.
Doch.
Zumal sie selbst provoziert hat
Für Leute, die abweichende Meinungen als "Provokation" empfinden und glauben andere Menschen deshalb körperlich bedrängen zu dürfen, gibt es Handschellen und Gefängiszellen.
Ein Schelm, wer darin keine bewusste Aktion sieht.
Natürlich war das eine bewusste Aktion. Man wollte die Intoleranz von Linken zeigen. Und die haben genau so intolerant regiert, wie man erwartet hat. Q. E. D.
Niemand hat das Recht, anderen das Eigentum zu entreißen – darin sind wir uns einig. Aber wer gezielt mit Symbolen provoziert, die in der aktuellen Debatte als gezielte Gegenwehr gegen Gleichstellung verstanden werden, agiert eben nicht „neutral“. Das ist nicht einfach „Meinung“, sondern aktive politische Kommunikation mit absehbarer Wirkung.
Dass es dann zu emotionalen Reaktionen kommt, ist keine Entschuldigung – aber auch keine Überraschung. Es war keine Eskalation im Sinne von Gewalt, sondern ein symbolischer Protest gegen eine ebenso symbolische Provokation. Darum hat die Verursacherin dieser ganzen Aktion ja auch den Platzverweis bekommen.
Und nochmal: Für Intoleranz und Hass kann man keine Toleranz einfordern. Natürlich hat sie bekommen, was sie verursachen wollte. Nur verdrehe hier nicht Täter und Opfer sowie Ursache und Wirkung. Es ist super, dass die Bevölkerung intolerant auf Hass reagiert. Auch wenn man sich nicht auf das Niveau von solchen armseligen homophoben Provokateuren herunterlassen sollte. Es wäre besser, die Polizei aufmerksam zu machen, sodass sie dann den Platzverweis gleich bekommen hätte. Sonst können Leute wie sie das für ihre Täter-Opfer-Umkehr ausschlachten und sich dann noch selbst als Opfer inszenieren. Solchen Leuten wie der Frau darf man keine Bühne bieten. Auch wenn zum Glück die allermeisten ihr Spielchen durchschauen und sie am Ende nicht das bekommt, was sie erhofft. Wer hier intolerant ist und wer gegen Hass und Intoleranz eintritt, kann auch sie nicht verschleiern. So dumm sind außerhalb einer sehr rechten, radikalisierten Bubble die Leute nicht.
Aber wer gezielt mit Symbolen provoziert, die in der aktuellen Debatte als gezielte Gegenwehr gegen Gleichstellung verstanden werden, agiert eben nicht „neutral“.
Es muss auch niemand neutral agieren. Der Sinn von Meinungsäußerungen und Demonstrationen ist genau das nicht zu tun.
Das ist nicht einfach „Meinung“, sondern aktive politische Kommunikation mit absehbarer Wirkung.
Du meinst, dass es absehbar ist, dass man deshalb von fanatisierten Linksradikalen angegriffen wird? Leider ja.
Es war keine Eskalation im Sinne von Gewalt, sondern ein symbolischer Protest gegen eine ebenso symbolische Provokation.
Das Ganze war alles, nur nicht symbolisch. Und wenn die Polizei nicht eingeschritten wäre, wäre es komplett eskaliert.
Darum hat die Verursacherin dieser ganzen Aktion ja auch den Platzverweis bekommen.
Einen offenkundig rechtswidrigen Platzverweis.
Für Intoleranz und Hass kann man keine Toleranz einfordern.
Das Ding ist, dass Leute wie Du jede rechte, antiegalitaristische Haltung als Intoleranz und Hass ansehen und dann glauben diese unterdrücken zu dürfen. Meinungsfreiheit gilt jedoch auch für intolerante und hasserfüllte Aussagen - jedenfalls bis zu einem gewissen Grad, der hier nicht überschritten wurde.
Es ist super, dass die Bevölkerung intolerant auf Hass reagiert.
Linksradikale Demo-Teilnehmer sind bestimmt nicht "die Bevölkerung".
Du erklärst Meinungsfreiheit gerne zur Einbahnstraße: Sie soll dann uneingeschränkt gelten, wenn es um provokative Botschaften aus deiner politischen Richtung geht – aber wenn Menschen auf diese Botschaften reagieren, ist das für dich sofort „fanatischer Linksextremismus“. Dabei blendest du völlig aus, dass Meinungsfreiheit auch Gegenrede umfasst – und symbolischer Protest ebenso dazugehört.
Dass du den Platzverweis pauschal als „offenkundig rechtswidrig“ bezeichnest, ist bezeichnend für deine Sichtweise: Du erhebst dein Bauchgefühl zur Rechtsgrundlage. Eine Maßnahme kann deeskalierend und im Rahmen des Ermessensspielraums der Polizei erfolgt sein – ganz ohne „offenkundige“ Rechtswidrigkeit. Dass du das für ausgeschlossen hältst, wirkt eher wie ein Reflex als wie eine juristische Analyse.
Und was du als „nicht eskaliert“ beschreibst, sah in den Aufnahmen sehr wohl nach zunehmender Aggressivität aus – verbal wie physisch. Dass eine Einzelperson mit einer bewusst konfrontativen Flagge in eine queere Veranstaltung geht, ist selbstverständlich erlaubt. Aber dass es dabei zu Spannungen kommt, ist keine Überraschung. Die Polizei hat in dieser Situation gehandelt, um diese Spannungen zu entschärfen und die Verursacherin ist da die naheliegende Person, die gehen muss.
Übrigens: Wenn du alle, die nicht deiner Meinung sind, als „Linksradikale“ oder „nicht zur Bevölkerung gehörig“ bezeichnest, solltest du dich fragen, wie weit dein eigenes Verständnis von Demokratie eigentlich reicht. Gesellschaftliche Debatte funktioniert nicht mit Ausgrenzung – auch nicht von denen, die anderer Meinung sind als du.
Du erklärst Meinungsfreiheit gerne zur Einbahnstraße: Sie soll dann uneingeschränkt gelten, wenn es um provokative Botschaften aus deiner politischen Richtung geht – aber wenn Menschen auf diese Botschaften reagieren, ist das für dich sofort „fanatischer Linksextremismus“.
Nein, wenn sie andere körperliche bedrängen und versuchen ihr Eigentum zu stehlen, ist es für mich fanatischer Linksextremismus.
Dass du den Platzverweis pauschal als „offenkundig rechtswidrig“ bezeichnest, ist bezeichnend für deine Sichtweise: Du erhebst dein Bauchgefühl zur Rechtsgrundlage.
Meine Beurteilung beruht nicht auf Bauchgefühl. Ich habe Dir die rechtlichen Grundlagen bereits in einem anderen Beitrag geschildert.
Eine Maßnahme kann deeskalierend und im Rahmen des Ermessensspielraums der Polizei erfolgt sein – ganz ohne „offenkundige“ Rechtswidrigkeit.
Der Ermessensspielraum lag hier bei null, da bereits der falsche Adressat der polizeilichen Maßnahme gewählt wurde. Das ist auch zur Deeskalation unzulässig.
Aber dass es dabei zu Spannungen kommt, ist keine Überraschung. Die Polizei hat in dieser Situation gehandelt, um diese Spannungen zu entschärfen und die Verursacherin ist da die naheliegende Person, die gehen muss.
Polizeirechtlicher Störer ist derjenige von dem Straftaten zu erwarten sind - nicht derjenige, der einen politisch stört.
Übrigens: Wenn du alle, die nicht deiner Meinung sind, als „Linksradikale“ oder „nicht zur Bevölkerung gehörig“ bezeichnest, solltest du dich fragen, wie weit dein eigenes Verständnis von Demokratie eigentlich reicht.
Ich bezeichne nicht "alle" so, sondern diejenigen, die andere körperliche bedrängen, weil ihnen ihre Meinung nicht passt.
Es ist vollkommen legitim, kritische Fragen zu stellen, auch zu polizeilichem Handeln – aber was du hier betreibst, ist keine juristische Analyse, sondern eine politische Projektion. Du wiederholst gebetsmühlenartig, dass es sich um einen „versuchten Diebstahl“ und „fanatischen Linksextremismus“ handle – ohne, dass es dafür auch nur ansatzweise eine strafrechtliche Einordnung gibt, geschweige denn ein Urteil. Und dann erklärst du im gleichen Atemzug die Polizei für rechtswidrig, weil sie deiner Interpretation nicht gefolgt ist. Das ist nicht rechtsstaatlich, sondern autoritär im Denken.
Deine wiederholte Behauptung, dass der Platzverweis offenkundig rechtswidrig sei, bleibt – trotz deiner Ausführungen – eine steile These. Dass du § 14 PolG NRW zitierst, ist gut, nur blendest du aus, dass die Polizei im Rahmen ihrer Gefahrenprognose durchaus auch deeskalierend handeln darf, sofern keine eindeutig bessere Option zur Verfügung steht. Auch in der Verwaltungsrechtsprechung ist anerkannt, dass Gefahrenprognosen nicht immer eindeutig sind – und das Ermessen der Polizei in solchen Lagen durchaus Spielräume hat. Eine Maßnahme wird nicht allein deshalb rechtswidrig, weil sie jemandem politisch nicht gefällt oder du einen anderen Adressaten für „richtiger“ hältst.
Und zu deiner Rhetorik: Du sprichst gerne von Demokratie, Meinungsfreiheit und Rechtsstaat – aber gleichzeitig erklärst du Andersdenkende pauschal zu „Linksradikalen“, weil dir ihre Reaktionen missfallen. Wer gegen Symbole demonstriert oder sie kritisiert, wird bei dir sofort zur Bedrohung. Das zeigt: Es geht dir nicht um Meinungsfreiheit für alle, sondern primär um Schutz deiner Position. Meinungsfreiheit bedeutet aber auch, Protest gegen provokative Botschaften zu ertragen – ohne gleich politische Feindbilder zu beschwören.
Dein Weltbild scheint auf einer Lagerlogik zu basieren, in der es nur richtig oder extremistisch gibt. Aber so funktioniert demokratische Debatte eben nicht. Kritik ist nicht gleich Fanatismus. Und Polizei ist kein Erfüllungsgehilfe politischer Empörung – sondern handelt nach Maßgabe des Rechts. Wer ihr pauschal Rechtsbruch unterstellt, weil sie nicht im eigenen Sinne agiert, zeigt nicht staatsbürgerliche Wachsamkeit, sondern ein erschreckendes Maß an ideologischer Selbstgewissheit.
Es ist vollkommen legitim, kritische Fragen zu stellen, auch zu polizeilichem Handeln – aber was du hier betreibst, ist keine juristische Analyse, sondern eine politische Projektion.
Äh - nein. Ich finde den gesamten Stolzmonat albern. Insofern stehe ich nicht mal auf der gleichen Seite wie die Frau. Wenn die Rollen umgekehrt verteilt wären - Rechtsradikale greifen Linken an, Polizei nimmt diesen in Gewahrsam - würde ich genau so argumentieren.
Du wiederholst gebetsmühlenartig, dass es sich um einen „versuchten Diebstahl“ und „fanatischen Linksextremismus“ handle – ohne, dass es dafür auch nur ansatzweise eine strafrechtliche Einordnung gibt, geschweige denn ein Urteil.
"Fanatischer Linksextremismus" ist ja auch kein Straftatbestand. Weiß nicht, warum ein Gericht darüber befinden sollte.
Dass du § 14 PolG NRW zitierst, ist gut, nur blendest du aus, dass die Polizei im Rahmen ihrer Gefahrenprognose durchaus auch deeskalierend handeln darf, sofern keine eindeutig bessere Option zur Verfügung steht.
Die Polizei darf immer deeskalierend handeln. Sie darf polizeiliche Maßnahmen aber nur gegen Nicht-Störer richten, wenn sie nicht über genug Beamte verfügt, um gegen die Störer vorzugehen. Dafür sehe ich hier keinerlei Anhaltspunkte.
Eine Maßnahme wird nicht allein deshalb rechtswidrig, weil sie jemandem politisch nicht gefällt oder du einen anderen Adressaten für „richtiger“ hältst.
Es geht da nicht um meinen persönlichen Geschmack. Ein Platzverweis muss sich gegen einen polizeirechtlichen Störer richten. Die Frau war kein polizeirechtlicher Störer. Auch der Verweis auf "Deeskalation" ändert hieran nichts. Der Begriff ändert ja nicht die Rechtsgrundlage, sondern beschreibt nur die Absicht polizeilichen Vorgehens.
Und zu deiner Rhetorik: Du sprichst gerne von Demokratie, Meinungsfreiheit und Rechtsstaat – aber gleichzeitig erklärst du Andersdenkende pauschal zu „Linksradikalen“, weil dir ihre Reaktionen missfallen.
Mit Reaktion meinst Du Andersdenkende körperlich anzugehen und zu versuchen ihr Eigentum zu entwenden, oder? Ja, wer so etwas tut ist mich tatsächlich ein Radikaler. Andere Personen habe ich nicht so genannt.
Dass du die Aktion der Frau selbst als überflüssig oder albern einstufst, spricht dir niemand ab. Und natürlich darfst du auch eine dezidierte Meinung zur Gefahrenabwehr oder zur Anwendung von § 14 PolG NRW vertreten. Nur ist deine Argumentation dabei eben nicht so neutral oder juristisch nüchtern, wie du es gern darstellst – und genau das war der Punkt der Kritik. Du vermischst juristische Grundsätze mit politischen Unterstellungen – und argumentierst dabei selektiv.
Du schreibst, du würdest auch im umgekehrten Fall so argumentieren. Das mag sein – entscheidend ist aber, wie du es in diesem Fall tust: Du sprichst wiederholt von „fanatischem Linksextremismus“, erklärst pauschal die Frau zur einzigen Nicht-Störerin, obwohl die Situation dynamisch war, und behauptest einen „offenkundig rechtswidrigen“ Platzverweis – ohne dass diese Einordnung auf gesicherten Tatsachen, Urteilen oder auch nur polizeilichen Stellungnahmen basiert. Das ist keine nüchterne Rechtsanalyse, sondern stark bewertend.
Du schreibst, dass ein Platzverweis sich an den polizeirechtlichen Störer zu richten hat – korrekt. Aber genau deshalb muss eben auch betrachtet werden, wer in einer sich zuspitzenden Lage zur Eskalation beiträgt. Dass du die Frau von jeder Verantwortung dafür freisprichst, obwohl sie mit einem bewusst gesetzten Symbol eine hochemotionale Reaktion provoziert hat, blendet den Kontext vollständig aus. Im Übrigen erlaubt das Gefahrenabwehrrecht sehr wohl auch präventive Maßnahmen gegen sogenannte Nichtstörer, wenn eine andere Maßnahme nicht verhältnismäßig umsetzbar ist. Ob das hier zutrifft, können weder du noch ich endgültig bewerten – aber genau deshalb ist deine absolute Bewertung („offenkundig rechtswidrig“) eben voreilig.
Dein letzter Punkt ist exemplarisch: Du betonst Meinungsfreiheit, aber ordnest jede körperliche Reaktion deiner Gegenseite automatisch als „fanatischen Linksextremismus“ ein. Dabei gab es weder Schläge noch Gewalt – das Ziehen einer Flagge ist fragwürdig, aber nicht automatisch ein Fall politisch motivierter Gewalt. Wer hier sofort den „Extremismus“-Begriff zückt, der betreibt eher politische Eskalation als juristische Einordnung.
finde auch, dass die Dame das rein moralisch durchaus verdient
Ja mann.
Total verdient das sie öffentlich angegriffen wird für die objektiv falsche politische Meinung.
Sie wurde eher "angegangen". Zudem ist es bezogen auf die Provokation. Sie hatte auf dem CSD mit dieser Meinung schlichtweg nichts verloren.
Wenn die Rollen vertauscht wären.
Wenn dort irgendein Marsch von Patrioten wäre und daneben steht eine Frau mit einer Regenbogenflagge.
Wenn genau das selbe passieren würde wie in dem Video.
Was wäre deine Meinung dazu?
Ist die Regenbogenflagge eine Gegenbewegung zu Patriotismus? Ist die Regenbogenflagge Diskriminierung?
Toleranz bedeutet nicht, dass man gegenüber Intoleranz Toleranz zeigen muss.
Und die Stolzmonat-Flagge steht durchaus für Intoleranz. In dem Zusammenhang sieht mir die ganze Aktion nach einer gezielten Provokation aus, um mal wieder in die Opferrolle schlüpfen zu können.
Ziemlich klassische Verhaltensweise für Extremisten.
Naja, der CSD war angemeldet, ihr Auftritt wahrscheinlich nicht. Daher ist der Platzverweis gerechtfertigt.
Jedoch war es auch nicht in Ordnung die Frau anzugreifen. Die Beschuldigten sollten, wenn es zur Anzeige kommt auch von einem Gericht beurteilt werden.
Naja, der CSD war angemeldet, ihr Auftritt wahrscheinlich nicht. Daher ist der Platzverweis gerechtfertigt.
Man muss nur Versammlungen anmelden. Da hier nur eine Person eine Flagge gezeigt hat, Versammlungen jedoch erst ab zwei Personen beginnen, lag keine anmeldungspflichtige Versammlung vor. Die Frage des Platzverweises ist ohnehin völlig getrennt davon zu betrachten. Platzverweise müssen sich in erster Linie gegen polizeirechtliche Störer richten. Das waren vorliegend die Männer, die die Frau bedrängt und versucht haben ihre Flagge zu stehlen.
Deine juristische Einordnung klingt im ersten Moment fundiert, aber du vermischst hier wieder einmal selektiv Begrifflichkeiten mit politischer Interpretation. Dass es sich bei einer Einzelperson nicht um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts handelt, ist formal korrekt – sagt aber rein gar nichts über die Zulässigkeit ihres Auftretens im Kontext einer angemeldeten und geschützten Veranstaltung aus.
Ein CSD ist nicht einfach „öffentlicher Raum“, sondern eine genehmigte Demonstration mit Versammlungsrechtsschutz. Wer dort gezielt mit konträren Symbolen auftritt – nicht am Rand, sondern mittendrin – bringt sich bewusst in eine konflikthafte Lage. Dass die Polizei im Sinne der Gefahrenabwehr einschreitet, ist daher nicht per se rechtswidrig, sondern entspricht ihrer Aufgabe.
Zudem ignorierst du einmal mehr, dass es in der polizeilichen Gefahrenprognose nicht nur um formaljuristische Störerdefinitionen geht, sondern auch um praktische Deeskalation. Ob es dir gefällt oder nicht: In dynamischen Lagen zählt die Verhinderung weiterer Eskalation mehr als theoretische Ideallösungen.
Wenn du von „versuchtem Diebstahl“ sprichst, obwohl es weder Ermittlungen noch ein objektives Indiz für eine solche Absicht gibt, entlarvt das eher deine politische Agenda als eine juristische Analyse. Wer sich auf Rechtsstaatlichkeit beruft, sollte sie nicht selektiv anwenden.
Das hat die Polizei doch völlig richtig gemacht. Demonstrationsrecht heisst nicht, dass jeder spontan eine Gegendemonstration starten darf. Sonst gibt es natürlich Krach. Die Demonstranten dürfen nicht Krach machen, obwohl sie im Recht sind. Es ist die Aufgabe der Polizei, das Demonstrationsrecht durchzusetzen und die Störliese zu entfernen. Das haben sie ganz richtig gemacht.
Das hat die Polizei doch völlig richtig gemacht. Demonstrationsrecht heisst nicht, dass jeder spontan eine Gegendemonstration starten darf.
Doch, genau das heißt es. Nennt sich Spontanversammlung und ist nicht anmeldepflichtig. Aber eine einzelne Person wie vorliegend gilt ohnehin nicht als Versammlung und ist daher sowieso nicht anmeldepflichtig.
Aus Wikipedia:
Gemäß § 18 Absatz 3 VersammlG darf die Polizei Teilnehmer von einer Versammlung ausschließen, welche die Ordnung gröblich stören.
NRW hat ein eigenes Versammlungsgesetz, so dass das von Dir angeführte Versammlungsgesetz des Bundes nicht anwendbar ist. Die entsprechende Vorschrift für NRW findet sich in § 14 Abs. 3 VersG NRW:
Wer durch sein Verhalten in der Versammlung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet, ohne dass die Versammlungsleitung dies unterbindet, oder wer einer Anordnung nach § 17 Absatz 2 oder § 18 Absatz 2 zuwider handelt, kann von der zuständigen Behörde ausgeschlossen werden. Wer aus der Versammlung ausgeschlossen wird, hat sich unverzüglich zu entfernen.
Die Vorschrift ist indes bereits deshalb nicht anwendbar, weil die Frau nicht Teil der Versammlung war. Die Polizei scheint ihr Handeln daher auf das Polizeigesetz NRW, konkret § 14 Abs. 1 S. 1 PolG NRW gestützt zu haben, das die Rechtsgrundlage für Platzverweise darstellt:
Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten.
Eine Gefahr im polizeirechtlichen Sinne liegt dann vor, wenn "eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Geschehensablauf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit die öffentliche Sicherheit oder Ordnung schädigen wird" (Prof. Dr. Jörg Ennuschat).
Der Begriff der öffentlichen Ordnung umfasst dabei alle geschrieben Gesetze. Das Zeigen der "Stolzflagge" verstößt indes gegen kein Gesetz. Wenn Linksextremisten die Frau wegen des Zeigens der Flagge angreifen oder versuchen ihr die Flagge zu entwenden, so müssen sich polizeilichen Maßnahmen gegen die Linksextremisten richten, weil die Gefahr von diesen und nicht von der Frau ausgeht.
Der von der Polizei ausgesprochene Platzverweis ist daher im Ergebnis rechtswidrig. Die Polizei ist hier mal wieder den Weg des geringsten Widerstands gegangen. Das mag menschlich verständlich sein, macht die Maßnahme jedoch nicht minder rechtswidrig.
Wie wäre es denn deiner Ansicht nach, wenn ein Fussball-Fan sich in den Fan-Sektor der gegnerischen Mannschaft mischt und dort fahnenschwingend sein Team anfeuert? - Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass er dort verprügelt würde. Müsste die Polizei dann den ganzen Sektor räumen? - Ich finde es sinnvoller, nur den Störer rauszuwerfen.
Wie wäre es denn deiner Ansicht nach, wenn ein Fussball-Fan sich in den Fan-Sektor der gegnerischen Mannschaft mischt und dort fahnenschwingend sein Team anfeuert?
Der Vergleich hinkt, weil sich die Frau nicht in die Versammlung begeben hat, sondern am Rand auf dem Fußgängerweg stand. Die Polizei ist insoweit verpflichtet sie zu schützen.
Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass er dort verprügelt würde. Müsste die Polizei dann den ganzen Sektor räumen? - Ich finde es sinnvoller, nur den Störer rauszuwerfen.
Das ist auch deshalb ein völlig anderes Szenario, weil wir hier über Privateigentum reden. Der Eigentümer kann hier bestimmen, wer sich wo aufhalten darf.
Habe die sogar im Abo. Warum glaubst Du anderen vorschreiben zu können was sie für Medien lesen dürfen? Falls Du es nicht mitbekommen hast: Die "DDR" gibt es nicht mehr.
Wo hat die "Junge Freiheit" je gelogen? Ich wette Du hast noch nie auch nur eine Ausgabe gelesen und baust Dein Urteil maximal auf der extrem tendenziösen Wikipedia oder Hörensagen auf.
Das war eine ganze Gruppe, die die da Frau bedrängt hat. Nicht nur eine Person. Und die Formulierung "moralisch nicht vollkommen einwandfrei" ist in diesem Zusammenhang ziemlich euphemistisch.
Wie kann man so etwas ernsthaft glauben?