Braucht es in Deutschland mehr Abschiebehaft?
Wird der Asylantrag abgelehnt, geht die Person umgehend in Abschiebehaft.
Somit taucht niemand mehr unter. Es hat sich nämlich gezeigt, das aktuell so 70% oder mehr der Abschiebungen gar nicht erst durchgeführt werden können.
46 Stimmen
6 Antworten
Das ist rechtlich nicht möglich und das ist auch richtig so. In Abschiebehaft kommt jemand, der einer Aufforderung das Land zu verlassen nicht nachgekommen ist und die Rechtsmittel ausgeschöpft sind. In dem Moment, aber erst ab diesen Moment handelt er rechtswidrig und kann in Gewahrsam genommen werden. Würde man das ändern, hieße das, das man alle Ausländer kriminalisieren würde. Ein Gesetz, das von vorne herein davon ausgeht, dass eine gewisse Personengruppe kriminell ist, wäre Verfassungswidrig. Würde man auch das Grundgesetz dahingehend ändern, sind wir wieder in der Zeit der NS Diktatur. Da waren solche Gesetze möglich
Nicht sofort. Ihm muss eine Frist für Rechtsmittel eingelegt werden und dann muss ihm eine Frist eingeräumt werden, in der er Deutschland freiwillig verlassen kann. Im Zweifel gibt es für ihn auch noch einiges zu regeln.
Ich glaube, da sind wir auf verlorenem Posten. In Zukunft wird die
deutsche Justiz sich praktisch nur noch mit hunterttausenden
Migrationsverfahren, Einsprüchen, Berufungen, Fahndungen
nach Untergetauchten usw. beschäftigen.
Das ist heute schon der Fall. Es ist ja nun nicht so, dass nicht heute schon Asylverfahren abgelehnt werden. Und die Menschen haben ein Anspruch auf ein faires Verfahren, wie jeder andere Mensch auch. Dazu gehören auch Einspruch und Revisionen. Dieses Grundrecht steht in Deutschland jedem zu - egal zu welcher Nationalität, Religion, Hautfarbe oder sonst was gehört. In dem Moment, wo wir anfangen, Grundrechte für eine Personengruppe einzuschränken, ohne das ein Verbrechen vorliegt, haben wir keinen Rechtsstaat mehr. Wenn die Regierung die Macht bekommt, einzelnen die Grundrechte einzuschränken, ist es nur eine Frage der Zeit, bis unsere dran sind. Schau bitte in die Geschichte...
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage denn?
Die Menschen haben einen Bescheid, sie sollen ausreisen. Dazu gibt es Frist und Rechtsmittel.
Jedoch in dem Moment wo eine Abschiebung erfolgen wird, alle Rechtsmittel ausgeschöpft und unter Umständen erhöhte Verdunklungsgefahr besteht.
Man könnte auch alle Jungs Männer zwischen 13 und 25 Jahre einsperren. Sie könnten ja Messerstecher sein. Unabhängig von der Nationalität.
Jedoch in dem Moment wo eine Abschiebung erfolgen wird, alle Rechtsmittel ausgeschöpft und unter Umständen erhöhte Verdunklungsgefahr besteht die Abschiebung innerhalb 48 Stunden vollzogen spricht nichts dagegen.
Sobald jemand seinen Bleibestatus verliert, gehört er in Schubhaft, bevor er sich verdünnisiert.
Er muss sich gar nicht verdünnisieren. Soviel ich weiß,
wird der Abschiebungstermin angekündigt.
Das ist er oft eben noch nicht wenn Abschiebungen drohen.
Nicht selten darf der Staat Abschiebungen bezahlen und im Anschluss die Einreise auch wieder.
Da der Staat die Belange und Einwende gegen die Abschiebung nicht ausreichend berücksichtigt.
Unser Problem ist, das jene die rechtschaffend sind oft ausreisen und jene die Ärger machen ,alle das System biegen bis zum Umfallen.
Das wäre sinnvoll, wenn die Abschiebung dann auch zeitnah durchgeführt werden könnte. Kann sie aber ja nicht, wegen der Vielzahl an Betroffenen. Man kann dieses Problem nicht über Abschiebungen lösen, man muss die Anreize zur illegalen Migration abschaffen. Keine Sozialleistungen an abgelehnte Asylbewerber mehr (nur noch elementare Sachleistungen).
Das ist nicht der Grund, warum die hier her kommen. Die werden von ihrer Familie und ihren Verwandten geschickt, um hier Sozialleistungen zu kassieren (wenn sie nicht arbeiten) und einen Teil des Geldes dann nach Hause zu schicken, was dort viel mehr Wert ist als hier. Wenn die nur noch das absolute Existenzminimum an Sozialleistungen in Form von Sachleistungen erhalten würden, wäre das nicht mehr attraktiv. Ganz streichen kann man ihnen die Sozialleistungen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halt nicht.
So machen es die Dänen. Vielleicht die einzige Möglichkeit, dem Problem Herr zu werden.
Ist jemand, dessen Bleibegesuch abgelehnt wurde, nicht illegal hier?