Wohnung – die besten Beiträge

Ich habe jetzt einen Plan B; Möchte in Deutschland studieren - Was haltet ihr davon?

Konkret geht es darum, eine Unterkunft vor dem Winter zu finden.

Derzeit lebe ich in Österreich. Habe zwar Arbeit aber keine eigene Wohnung. Hier ist es verdammt schwer, eine bezahlbare Unterkunft zu finden.

Jedenfalls habe ich hier in Österreich Aussicht auf eine Unterkunft. Montag bekomme ich Bescheid, ob ich das kleine WG Zimmer mit Balkon bekomme. Miete keine 400 €.

Da ich mich nicht auf o. g. Unterkunft verlasse, habe ich eine Alternative bzw. Plan B;

Ich hätte sicher ein WG Zimmer (7er WG) in einer Großstadt (700.000 Einwohner) in Deutschland, mitten in einem Ballungsgebiet. Liegt 1000 km entfernt von da wo ich jetzt bin, und ist 500 km entfernt von dort wo ich damals in Deutschland wohnte und aufgewachsen bin.

Der Mietvertrag ist vom Vermieter bereits unterzeichnet. Ich müsste nur ebenfalls unterzeichnen, und hätte dann ab 01.10 eine Bleibe in Deutschland.

Bis 01.10 hätte ich Zeit, Bewerbungen in die Republik zu schicken.

Mein letzter Lohn würde Mitte Oktober kommen. Wenn ich in Deutschland direkt Oktober Arbeit beginnen kann, wäre es perfekt.

Kostenpunkt nur 330 € Warmmiete. Also selbst mit Mindestlohn hätte ich dann noch 1400 € zur Verfügung nach Abzug der Miete.

Zu meinem Plan kommt noch dazu, mich für ein Studium anzumelden. Das müsste ich selbst zahlen. Je nach Studiengang dauert so ein Studium 6, 9, 12, 18 oder 24 Monate, mit der Möglichkeit zur Verlängerung.

Der Plan B tritt nur in Kraft, wenn mein Plan A hier bei den Ösis nicht aufgeht.

Euer Statement?

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[Österreich] Gelten Mündliche Vereinbarungen Über Einer Schriftlichen Im Nachhinein?

Es geht um Folgendes: Mein Therapeut, bei dem ich nur eine Stunde war, verlangte per Rechnung schriftlich 289 Euro von mir. Es war das erste Mal, dass wir uns sahen, ich habe ihn aufgesucht, aber er arbeitet mit der Kassa. Er hat mir am Ende einen schriftlichen Befund ausgestellt, den ich gebraucht habe, der mir aber leider nichts gebracht hat. Daraufhin schrieb ich ihm, dass ich einfach fragen wollte, ob ich aufgrund dessen eine niedrigere Summe zahlen kann, aber die volle zahle natürlich, wenn er nein sagt. Das ist alles schriftlich per WhatsApp festgehalten.

Er schrieb mir: "Ja, gib mir einfach 100 Euro, dann hat sich’s." Ich stimmte dem schriftlich zu und habe das auch so getan. Gilt das nicht als mündliche Vereinbarung, die über die schriftliche hinausgeht als neuer Vertrag mündlich? Jetzt sagt er mir sogar, dass die schriftlichen 289 schon ein Rabatt waren, wovon er mir vorher nichts sagte, und er eigentlich bei 520 Euro war, dass dies keine Sprechstunde, sondern für einen Befund war. Ich habe die 100 nach der mündlichen Vereinbarung schon überwiesen.

Zumindest nach § 914 ABGB berufen (Vertragsauslegung):

Verträge sind so auszulegen, wie es der übereinstimmende Wille der Parteien war.

§ 1380 ABGB – Vergleich:

„Ein Vergleich ist ein Vertrag, wodurch strittige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet.“

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Mein gesetzlicher Betreuer findet 3 Stunden Fachleistungstunden in der Wohnung zu wenig?

Hallo, mein gesetzlicher Betreuer hat zu mir gesagt, dass er findet 3 Fachleistungstunden in der Woche in der eigenen Wohnung zu wenig, was die Heimbetreuer aus der Heimeinrichtung an das Jugendamt beantragt haben.

Er hat zu mir gesagt, dass er findet 3 Fachleistungstunden in der Woche zu wenig, weil er hat zu mir gesagt: „Sie kommen ursprünglich aus der stationären Kinder- und Jugendwohnheimeinrichtung."

Auch hat er zu mir gesagt, dass ich wahrscheinlich nichts Mal in der eigenen Wohnung gekocht habe und ich habe zu ihm gesagt, dass ich bis jetzt Nudeln mit Tomatensoße gekocht habe und Pizza gebacken habe.

Ich habe zu ihm auch gesagt, ich kann Nudeln mit Tomatensoße kochen, Reis kann ich kochen, Pizza, Kartoffeln, Bratkartoffeln, Spiegelei, Rührei, Backfisch, Brötchen auf backen, Fleisch anbraten kann ich, Pommes.

Auch habe ich zu ihm gesagt, dass ich halt auch selber einkaufen gehen kann und auf dem Preis achte, ich halte meine Wohnung sauber indem ich aufräume, die Wohnung fege und wische. Ich kann selbst meine Wäsche waschen und trocknen, ich kann selbst abwaschen und abtrocknen.

Auch mache ich selber meine Arzttermine und Behördentermine.

Darum bin ich der Meinung, dass 3 Fachleistungstunden ausreichen, aber mein gesetzlicher Betreuer sieht trotzdem 3 Fachleistungstunden zu wenig.

Auch hat mein gesetzlicher Betreuer zu mir gesagt, ich soll die BVB-Maßnahme machen (auch wenn ich einen Realschulabschluss habe), weil ich halt psychischen Erkrankungen habe. Und er hat zu mir gesagt, dass FSJ ein völliger Blödsinn ist.

Viele Menschen wie z.b Lehrer, Sozialarbeiter und auch selbst der Ausbilder haben mich von der BVB Maßnahme abgeraten, da es dort hauptsächlich Schüler sind, die gar keinen Schulabschluss haben.

Der Ausbilder hat zu mir gesagt, er kann es nicht nachvollziehen und verstehen, wie ich mit einen Realschulabschluss von der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) in solche Maßnahme hineinvermittelt werden kann.

Handelt es sich anhand meiner Aussagen um einen guten oder schlechten gesetzlichen Betreuer?

Macht er seine Arbeit gut?

Ist er kompetent?

Was soll ich machen?

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Kein Bock auf Eltern? Pupertät? Ausziehen mit 18?

Scheiße, ich streite gefühlt immer mit meinen Eltern.

Die sind ungebildet, emotional, man kann nicht mit den normal reden und eine gescheite Diskussion führen. Außerdem schreien sie 24/7 mit ihrer scheiß Behinderung.

Penetrante Arschlöcher mit denen ich nichts zu tun haben will.

Ich verdiene mein Geld, und die schreien mich an wenn ich es für Sachen ausgebe, wo ich dann mittlerweile nur noch antworte: "Lass mich in Ruhe. Geh weg. Wenn du mich nicht in Ruhe lässt schlage ich dich." (Die bringen mich über meine Grenzen. Solche Menschen vermeide ich allermeist, allerdings sind das meine Eltern, was es schwierig macht.)

Beim Essen redet mein Vater darüber wie scheiße das Essen ist, lästern über andere for No reason mit meiner Mutter. Kommen zu conclusions die keinen Sinn machen,

Beide kommen mir an mit: "Heirate mit 18, Kinder bekommen, und arbeite. Mit 25 ist viel zu spät. Mach das nicht." Als ich antwortete dass ich sowas mindestens eventuell mit 25 mache. Habe denen NATÜRLICH den Stinkefinger UND dem Vogel gratis mit dazu gezeigt.

Dann nochmal sind sie obsessed mit ihrem scheiß Haus. Dadurch dass er Schwarzarbeiter angeheuert hat, kam es am Ende dazu dass er mich und meine Mutter angegriffen hat, um denen zu zeigen dass sie schneller arbeiten sollen. (Haben zu langsam gearbeitet.) Hab ihm NATÜRLICH eine reingehauen, wofür ich mich nicht ansatzweise schäme.

Mittlerweile ist das meiste in Bearbeitung um nächstes Jahr mit 18 auszuziehen. Ist eigentlich ein Safes Ding, nur zahle ich eben mit meiner "Seele". (Die dies wissen, wissen was ich im Kopf habe als Arbeitgeber. Natürlich werde ich mich dort unterordnen, Gehorsam sein, um mein Geld und noch weitere Privilegien genießen zu dürfen. Hauptsache es sind nicht meine scheiß Eltern.)

Was meint ihr? Reine Pupertät, oder doch berechtigt?

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Mietbeginn - Vermieter meldet sich plötzlich nicht mehr?

Hallo, eigentlich sollte mein Mietverhältnis morgen beginnen. Leider habe ich jedoch seit etwas über einer Woche keine Rückmeldung mehr vom Vermieter erhalten.

Den Mietvertrag habe ich bereits unterschrieben und sowohl digital als auch im Original per Post an den Vermieter gesendet. Den digitalen Erhalt hat er noch bestätigt und angekündigt, mir ein von ihm unterschriebenes Originalexemplar zurückzusenden. Das war mein letzter Kontakt mit ihm vor gut einer Woche.

Seitdem habe ich mehrere E-Mails geschickt (u. a. mit dem Nachweis meiner Haftpflichtversicherung, einer Frage zum Stromzähler sowie einer Nachfrage, ob der Mietvertrag denn überhaupt angekommen oder eventuell per Post verloren gegangen ist), aber keine Antwort erhalten.

Ich habe nun folgende Fragen:

  1. Ohne Bestätigung, dass der Vermieter den Vertrag ebenfalls unterschrieben hat, ist der Mietvertrag doch noch nicht gültig - korrekt?
  2. Falls ich das unterschriebene Exemplar erst nach offiziellem Mietbeginn erhalte, wäre der Vertrag dann überhaupt noch wirksam?
  3. Reicht in diesem Fall ein digital unterschriebener Mietvertrag oder ist zwingend das Original in Papierform erforderlich?

Die erste Mietzahlung sowie die Kaution werde ich vorerst nicht überweisen (eigentlich bis morgen fällig), solange die Vertragslage unklar ist.

P.S.: Der Vermieter ist übrigens eine überregionale Hausverwaltung, also keine Privatperson.

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