Warum machen deutsche Bürger nicht Gebrauch von ihren europäischen Rechten auf Kollektovverträgen?
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Artikel 28: "Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder deren jeweilige Organisationen haben das Recht, auf den Abschluss von Tarifverträgen hinzuwirken und im Falle von Interessenkonflikten kollektive Maßnahmen, einschließlich Streik, zu ergreifen."
Direktiven der EU Kommission
- Richtlinie 2001/23/EG über den Übergang von Unternehmen
- Richtlinie 89/391/EWG über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Richtlinie EU 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen