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Muss ich dem Anwalt 234 EUR für einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid von meinem Schuldner zahlen?

Hallo,

Hatte jemand für 1700 EUR beauftragt für Arbeiten, die nicht richtig ausgeführt wurden und für die er entgegen seines Titels keine Eintragung bei der Handwerkskammer hatte.

Habe mit einem Anwalt einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, der jedoch aus bekannten Gründen (nix pfändbares und noch andere Gläubige) nicht vollzogen werden kann. Mein Schuldner hatte mir und meinem Anwalt eines Tages daraufhin einen aus der Luft gegriffenen Mahnbescheid gesendet von ca. 4000 EUR. Mein Anwalt schrieb mir dann ich müsste gegen diesen einen Widerspruch erheben, da er dies bereits erledigt hat für mich. Natürlich kamm keine Reaktion mehr nach dem Widerspruch vom Schuldner. Obwohl es ja Betrug ist willkürliche Mahnbescheide zu senden, sagte mir mein Anwalt, man sollte ihn deswegen nicht anzeigen da dies nichts bringe ohne pfändbaren Vermögen und ich dann auch noch die Kosten für einen Prozess selbst zu tragen hätte. Nun stellt mir mein Anwalt auch noch 234 EUR in Rechnung für den Widerspruch gegen den willkürlichen Mahnbescheid von meinem Schuldner, den er vorweg getätigt hat. Darf er mir dies einfach so in Rechnung stellen? Die Kosten für den Anwalt sind inzwischen annähernd der Summe, die mir mein Schuldner schuldet. Vielen Dank.

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Recht, Anwaltsgebühren, Mahnbescheid, Anwaltsrechnung, Liquidation, Wirtschaft und Finanzen

Schufa kennt mich nicht? Kein Eintrag vorhanden??

Hallo ihr Fachkundigen da draußen.

Gestern wollt ich mal (zu ersten Mal überhaupt) bei der Schufa Auskunft über mich einholen... einfach nur so aus bloßer Neugierde.

Als Antwort erhielt ich eine Mail, dass ich unter der angegebenen Adresse nicht zu identifizieren bin und deshalb frühere Adressen angeben sollte + Ausweiskopie. Es gibt also scheinbar keine Infos zu meiner Person, obwohl ich unter der aktuellen Adresse schon volle10 Jahre wohne.

Nun gut; sollte ich nun alte Adressen angeben, damit die Schufa mich findet oder im System anlegt?

Zur Info:

Ich musste niemals in meinen 50 Lebensjahren bei irgendwem eine Schufaauskunft vorzeigen, auch wenn ich schon häufig umgezogen bin in dieser Zeit (Mietwohnungen). Bin halt auch so scheinbar (zu recht) glaubwürdig.

Hab ein ganz normales Bankkonto mit EC und Visakarte (die ich praktisch nie benutze... vielleicht ein mal im Jahr); ich lieb's klassisch in bar oder Banküberweisung.

Ich habe auch noch niemals einen Kredit aufgenommen, habe noch nie Schulden gehabt oder das Konto überzogen, noch nie etwas geleast oder auf Raten bezahlt, war nie in Verzug mit Zahlungen. Entweder ich kann's zahlen oder ich lass es.... also Weiße Weste in Gänze... das wird sich auch so schnell nicht ändern... Geld ist genug da.

Was meint ihr; lohnt es in meinem Fall, die Schufa zu informieren, bzw mir ein Schufa"konto" anzulegen. 'ist ja kein Muss, da es ein privates Unternehmen ist; und ich wüsst auch nicht, wer eine solche Auskunft von mir verlangen sollte?!

Ich war eben neugierig, was da so drin stehen könnte... mehr auch nicht.

Danke für Infos hierzu

Schufa, Wirtschaft und Finanzen

Widerspruch gegen Berufsgenossenschaft - Beginndatum der Bewilligung einer Erhöhung der Rente richtig?

Hii,

ich überlege einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Berufsgenossenschaft einzulegen.

Folgender Hintergrund:

Ich hatte vor längerer Zeit einen Wegeunfall welcher über eine Berufsgenossenschaft versichert war. Aufgrund dieses Unfalls erhalte ich eine Rente. Aktuell liegt meine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei 60. Ich stellte vor über einem Jahr einen Antrag auf Erhöhung meiner Rente wegen Schwerverletzung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ich habe noch keinen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Demzufolge, da ich aufgrund der MdE und keinen Anspruch auf Rente aus der DRV habe, stellte ich den Antrag, denn beides sind Voraussetzungen für den Antrag. Es fand natürlich eine arbeitsmedizinische Begutachtung statt, welche letztendlich Anfang diesen Jahres erfolgte.

Nun kam nach langem warten der Bescheid. Ich kann bis auf weiteres keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sprich nicht einmal 3 Stunden täglich arbeiten. Mir wird jetzt die Erhöhung der Rente bewilligt.

  • Der Beginn der Erhöhung der Rente ist allerdings ab dem Folgemonat der Begutachtung. Ist das rechtens? Ich überlege halt den Widerspruch einzulegen, da ich weit im voraus den Antrag stellte. Sollte somit nicht der Beginn der Erhöhung der Rente ab Antragsstellung sein bzw. zumindest ab dem Folgemonat des Antrages?

Ich hoffe mir kann jemand diese Frage beantworten. Ich bin mir einfach unsicher ob der Bescheid wirklich richtig ist. Ich komme zudem nicht mit meiner Sachbearbeiterin von der Berufsgenossenschaft klar, weswegen aktuell veranlasst wird das ich eine neue Sachbearbeiterin gestellt bekomme. Aber Aufgrund der Erfahrung mit meiner Sachbearbeiterin habe ich aktuell kein Vertrauen mehr in Ihre Aussagen.

Recht, Berufsgenossenschaft, Verletztenrente, Widerspruch, Widerspruchsrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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