Jemand fragte einen Anwalt, ob er aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit Abschiebungsverbot kriegen kann, da er im seinen Land menschenwürdiges Leben nicht führen kann. Er hat so beantwortet obwohl er noch die Akte nicht kennt.
Nein, angeblich krankhafte Faulheit ist kein Abschiebungshemmnis.
Im Gegenteil möchte offenbar jemand wegen des Sozialsystems in Deutschland sein. Das ist ein Abschiebegrund.
Sondern klassischer Missbrauch.
Man wird es sehen.
Man muss Verfahren abwarten.
Gilt das nicht als Vorurteil, dass man jeden Faulheit bezeichnet?