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Habe ich ein Recht als Eigentümer einer Wohnung im MFH die Stellplätze etwas erweitern zu lassen, wenn sie für heutige Verhältnisse viel zu eng sind?

Am MFH sind auf der Rückseite 4 Stellplätze. Im Grunde genommen war das bis jetzt noch nie ein Problem, denn einer von drei Plätzen war durch Zufall nie belegt. Nun habe ich die Wohnung mit einem Stellplatz gekauft und wollte mich drauf stellen. Ging aber nicht, denn für 4 Autos in der heutigen Dimension sind die Plätze einfach zu eng. 1990 ging das noch, denn da gab es noch keine SUV und übergroße Autos. Habe das Problem letztes Jahr der Hausverwaltung vorgetragen und auf den 4 Plätzen standen da nur 2. Da sagte man mir, daß der Platz vollig ausreichend war. Ich habe damals schon erwähnt, daß wenn 3 Autos drin stehen das vierte Auto entweder wegen seiner Breite nicht rein fahren kann oder wenn es wie in dem Fall ein Kleinwagen ist man gerade noch rein fahren kann aber es unmöglich sei aus zu steigen, weil man die Tür nicht mehr öffnen kann. Daher habe ich empfohlen die Hecke die man auf dem Bild rechts sieht um 30 cm zu kürzen, damit wir Platz für die Autos gewinnen. Das wurde abgelehnt. Jetzt stehen aber immer 3 Autos auf dem Platz und siehe da, mein Fotos beweist, daß man nicht rein fahren kann bzw. nicht mehr aussteigen kann. Das betrifft nun alle Eigentümer die dort ein Stellplatz haben. Nun meine Frage: Welche Rechte habe ich oder die anderen Eigentümer die Stellfläche vergrößern zu lassen? Muss man da einen Antrag stellen und benötigt man da einen Beschluß? Oder muß mna sich damit abfinden, dass es einfach so ist und nicht mehr alle Fahrzeuge gleichzeitig dort parken können?

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Nötigung im Straßenverkehr?

Ich bin heute mit meinem Auto in einer beruhigten Zone einen Berg runtergefahren. Das Problem an dieser Straße ist, dass rechts in der Regel zugeparkt wird, da es ein bewohntes Gebiet ist und man erst eine Kurve fahren muss, wodurch man den Gegenverkehr nicht sieht.

Ich war quasi fast am Ende der Stelle angelangt, wo ich einfach hätte einscheren können, als dann ein Mann mit ohnehin schon überhöhter Geschwindigkeit mir entgegenkam und aktiv das Einscheren verhinderte. Er wollte mich also die gesamte Strecke zurückschicken.

Ich habe darauf ihn gebeten ein paar Meter zurückzuweichen, damit er mir das Einscheren ermöglichen kann. Darauf hat er mich mehrere Male beleidigt und ist noch weiter aufgefahren, quasi Stoßstange an Stoßstange. Die Straße füllte sich und er pöbelte darauf auch Passanten an. Schlussendlich haben diese dann auf ihn eingeredet und Fotos gemacht, eine wollte bereits die Polizei rufen, da er manisch aggressiv war. Darauf hat er wohl dann doch Schiss bekommen. Natürlich ohne sich die Gelegenheit zu nehmen, mich nochmals als "Miststück" und Rindvieh zu bezeichnen 🤡

Meine Frage: ich bin doch in so einem Falle klar im Recht? Die Straße war komplett blockiert, bis auf das Stück, welches er mir extra zugestellt hat. Am Ende war doch er, der den Straßenverkehr beeinträchtigt hat.

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