Fahren dicht auf?
Hallo zusammen, ich bin noch in der probezeit und fahre halt nach den regeln im straßenverkehr immer wenn 70 ist fahre ich auch 70, doch andauernd fahren mir andere autos sehr dicht auf und geben mir eine lichthupe wenn sie nicht sogar hupen, ich verstehe es nicht, und ja dort wo es immer passiert sind auch eindeutig 70 erlaubt, was mache ich in solchen situationen? Vielen dank
6 Antworten
Evtl.
- ist dein Auto in einem nicht zulassungsfähigen Zustand -> Reifen zu klein -> reale Geschwindigkeit unzulässig stark zu niedrig. Mach eine GNSS-Vergleichsmessung. Bin schon nach Abzug der Toleranz von meiner GNSS-Messung mit 80 oder 81km/h geblitzt worden und kam nie was.
- hast du Zusatzschilder des Tempolimits ignoriert wie Uhrzeit oder "bei Nässe".
- sind bei dir die Rücklichter nicht an, obwohl sie an sein müssten -> du bist eine Gefahr.
- sind die Bremslichter nicht ok, also z. B. defekt oder dauer-an -> du bist eine Gefahr.
- drohen Teile vom Auto abzufallen -> du bist eine Gefahr.
- will derjenige überholen und du lässt ihn länger nicht, was illegal ist -> die Überholabsicht per Licht-/Schallzeichen anzukündigen ist erlaubt.
Vor allem immer wenn du eine Gefahr bist, ist Licht-/Hupe erlaubt. Und dicht auffahren kann im Rückspiegel leicht falsch eingeschätzt werden.
notting
Habe ich auch oft, da ich durch Waldgrbiete langsam fahre um Wildunfälle zu vermeiden. Wenn dann einer drängelt halte ich an und lasse die vorbei.
fahre ich auch 70
nein, du fährst dann weniger,
denn dein Tacho ist nicht geeicht und zeigt mehr an als du tatsächlich fährst. Deshalb fährt man eben normalerweise mindestens ein bisschen schneller und damit bist du eben wenn du deinem Tacho nach genau 70 fährst für andere zu langsam unterwegs
Ja das weiß ich ich fahre dann so etwa 75 aber trozdem drängeln die
Tacho 70 ist halt in der Realität eher 65.
Fahr so zwischen 75-80 und dann ist alles im grünen Bereich und wirst auch nicht geblitzt.
Du machst gar nicht, Du fährst einfach weiter.
Übrigens, außerorts sind Hupe und Lichthupe nicht unbedingt eine Nötigung, sie sind auch rechtmäßig einen Überholvorgang anzukündigen.