Wer hat hier Vorrang?


09.04.2025, 06:40

Den Bus auf dem Bild könnt ihr ignorieren. Es geht lediglich um den Fußgängerüberweg/Zebrastreifen und um Radfahrer oder Fußgänger.

Fußgänger 71%
Radfahrer 29%

14 Stimmen

OnePerson19  09.04.2025, 06:39

Wo siehst du ein Radfahrer und ein Fußgänger?

Blackmoon1996 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 06:42

Da ist ein Fahrradweg. Und ein Zebrastreifen. Wer hat da Vorrang. THEORETISCH. Fußgänger die die Straße überqueren wollen oder Radfahrer die auf dem Radweg fahren?

OnePerson19  09.04.2025, 06:43

Wie ist die Beschilderung vor Ort? Welche VZ sind vorhanden?

Blackmoon1996 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 06:44

Verkehrszeichen 350-40. Sonnst nix

4 Antworten

Radfahrer
Wer hat da Vorrang. THEORETISCH. Fußgänger die die Straße überqueren wollen oder Radfahrer die auf dem Radweg fahren?

Damit der Fußgänger auch gegenüber dem Radverkehr vorrang hätte müsste der FGÜ durchmarkiert sein (so sollte es nach R-FGÜ auch sein). Ich würde als Radfahrer dort den Fußgängern dennoch Vorrang gewähren, insbesondere denen, die die Fahrbahn verlassen wollen.


tommgrinn  09.04.2025, 12:47

Dem schließe ich mich an.

Blackmoon1996 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 06:54

Danke für deine hilfreiche Antwort :)

Radfahrer

Da der Zebrastreifen nicht über den Radweg führt, scheint der Radfahrer dem Fußgänger das Queren nicht ermöglichen zu müssen.


KevinHP  09.04.2025, 08:47

Wie soll ein Zebrastreifen über einen Radweg führen? Das verstehe ich nicht ganz.

Stadewaeldchen  09.04.2025, 12:29
@KevinHP
Ist das denn so vorgesehen?

Ja, die R-FGÜ sagt:

3.3  Markierung
(1)  Die Markierung von FGÜ erfolgt parallel zur Fahrtrichtung der Fahrzeuge nach RMS3. (2) FGÜ sollten 4 m breit sein, aber keinesfalls schmaler als 3 m markiert werden. Bei stärkerem Fußgängerverkehr sollte die Breite vergrößert werden. (3) FGÜ sind möglichst rechtwinklig zur Fahrtrichtung der Fahrzeuge anzulegen, damit die Fußgänger die Fahrbahn auf dem kürzesten Wege überqueren. (4) FGÜ sollen an baulichen Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen nicht unterbrochen werden. (5) Im Bereich von Mittelstreifen oder Mittelinseln ist die Markierung des FGÜ zu unterbrechen. Im Bereich von FGÜ sind Sperrflächen zu unterbrechen. (6) Die zur Markierung der FGÜ verwendeten Markierungsstoffe müssen die in den Technischen Regelwerken geforderten verkehrstechnischen Eigenschaften erfüllen

http://bernd.sluka.de/Recht/rfgue/rfgue.html

Fußgänger

Bei so unklar markierten Wegen ist vor allem erhöhte Vorsicht geboten, weil es eben nicht eindeutig ist. Und da hat der Radfahrer dem Fußgänger gegenüber eine höhere Sorgfaltspflicht, als der Fußgänger dem Radfahrer gegenüber, weil er der schnellere und "gefährlichere" Vt. ist. Also im Zweifelsfall hat hier der Fußgänger Vorfahrt.

Fußgänger

Borken Bahnhof also.
sollte eigentlich klar sein das dort Fußgänger Vorrang haben. Radfahrer nicht, nur wenn sie absteigen


Stadewaeldchen  09.04.2025, 11:13

Es geht dem Fragesteller wohl um die Beziehung zwischen querenden Fußgängern und Radfahrern auf dem rot markierten Radweg.

Mika07653  09.04.2025, 19:20
@Stadewaeldchen

Achso falsch verstanden, dann hat der Radfahrer Vorrang weil sonst müsste der Zebrastreifen auch über dem roten Fahrrad weg sein