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zu hohe mobilcom debitel handy vertrags rechnung? was tun? hilfe das ist eine frechheit!

hallo ich habe seit dem 31.12.12 einen vertrag (flat light 100 telekom) bei mobilcom abgeschlossen und habe alle rechnungen bezahlt etc. die immer bei 20 euro lagen (manchmal mehr wegen freiminuten überschreitung) ... nur im letztem monat (april) lag die rechnung bei ca. 50 euro ?? da dacht ich mir vielleicht weil ich meine mutter angerufen habe als sie in der tschechei war kurz oder so aber deswegen doch nich 50 euro... naja ich hatte wenig zeit um mich damit zu beschäftigen da hatte ich wirklich viel um die ohren deshalb einfach bezahlt.. nun sehe ich jetzt die rechnung von diesem monat 80 EURO ???? die wollen mich doch verarschen ich hab sms flat (3000) und nein ich hab nich mehr versendet und wenn doch sind das auch nur 19 cent, 100 freiminuten da hab ich vllt auch nur 5-10 mehr und internet flat 200 mb dannach wirds verlangsamt aber keine zusätzlichen kosten .. aber bei mobilcomdebitel.de bei meine rechnung steht irgendwas von netzintern 30 euro und netzextern 20 euro dann noch der paketpreis von 20 euro den ich eigentlich im januar schon bezahlt habe?? was kann da nicht stimmen und was kann ich tun die leute im media markt wo der mobilcom stand ist kennen sich 0 aus, sonst haben wir keinen laden und anrufen willl ich nich da man eh nie durchkommt -.- würde mich über hilfe freuen das ist echt eine frechheit könnte ich deswegen vielleicht sogar den vertrag kündigen oder ist das unmöglich? weil sowas kommt ohne grund irgendwie öfter vor also öfter letzer monat und dieser halt ...

Handy, Smartphone, Vertrag, Debitel, mobilcom, Telekom

Ererbten Grundbesitz aus ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches zurückerhalten? Entschädigung?

Hallo!

Wer weiß Rat zu einer recht schwierigen Angelegenheit und kann Kunde darüber geben: kann ich ererbten Grundbesitz in den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches zurückerhalten? Oder gibt es dafür eine Entschädigung? Wenn ja, wie?

Zur Sache:

  1. Ich bin im Jetzt und Hier alleinige Erbin (in direkter Linie) von einem riesigen Bauerngut/Grundstück mit Häusern und Länderei, welches vor 1945 im Deutschen Reich und durch die Vertreibung meiner Urgroßeltern von dort seit 1945 heute in Polen liegt. Das Grundstück wie es steht und liegt war bis zur Vertreibung meines Urgroßvaters im Frühjahr 1945 in Familienhand. Internationalem Recht nach ist es das heute noch, nur realpolitisch und realpraktisch ist es das nicht.

  2. Die Landesrechtliche Geschichte mit dem Ort an dem das Grundstück liegt: Schon vor dem Ende des 2. Weltkrieges 1945 war das und dieser Ort alles Deutschland, Deutsches Reich, seit 1871 im Königreich Preußen des Deutschen Reiches, davor eben bloß Königreich Preußen. Der Grund und Boden auf dem das Grundstück liegt war also mindestens von 1740 bis 1945.

  3. Alle Unterlagen und Nachweise über das Eigentumsverhältnis, Grundbuchnachweise etc ... auch die über die Erbschaft und die an mich habe ich!

  4. Mit den heutigen Polen, die in "unserem" Bauerngut leben, verstehen wir uns gut.

Ich habe Interesse an "unserem" alten Grundbesitz. Wenn ich es den heutigen polnischen Bewohnern (die es wohl auch einmal von polnischen "Vorbesitzern" in den 50er Jahren abgekauft haben) nicht abkaufen möchte, kann ich den alten Grundbesitz de jure wiedererhalten??? Oder kann ich, von wem auch immer, eine Entschädigung dafür erhalten??? ** Und wenn ja, wie?**

Viele liebe Grüße, Eure Kati

Polen, Krieg, Deutschland, Politik, Recht, Vertrag, Eigentum, Grundstück, Vertreibung

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