Sachverhalt:
Hausüberschreibung zu Lebzeiten.
Meine Eltern haben meinen jüngeren Bruder, der mit seiner Familie in dem Haus unserer Eltern lebt, dieses vor einigen Jahren überschrieben, ohne mich in Kenntnis zu setzen. Mir, dem älteren Bruder, wurde bis heute die Einsicht die Überschreibung (Übergabevertrag) bzw. das Testament des Hauses verwehrt. Ist es nicht lt. Gesetz geregelt, alle Personen lt. Erbfolge in die Abwicklung einzubinden?
Kleinbarbeträge, die ich in den letzten Jahren von meiner Mutter erhielt (mein Vater ist nur Statist) sollen nach meiner Einschätzung nur als Gewissensalibi dienen. Natürlich werden diese Barbeträge auf die Erbmasse, wenn überhaupt, aufgerechnet.
Ich habe meiner Mutter diesbezüglich zur Rede gestellt. Sie sagte mir, dass das Haus zu dem Preis, den sie damals mit meinem Großvater zusammen bezahlt hat, bewertet wird.
Damaliger Preis: 300.000 DM (150.000 €) davon die Hälfte 75.000 € , diese Summe wird der Wohneinheit meiner Eltern zugerechnet, die ich mit meinem Bruder teilen soll, bleiben dann noch 37500 € übrig. Sämtliche Barbeträge (15000 €) der letzten ca 20-25 Jahre sollen angerechnet werden. Der Rest also 22500 € hängen in der Luft und werden von meiner Mutter ignoriert. Eine Auszahlung wird abgelehnt. Begründung: meine Ansprüche sind abgegolten.
Können Schenkungen egal wie lange sie zurückliegen an das Erbe angerechnet werden?
Bitte nur sachdienliche Kommentare.