Ich hatte über Mail einen Auftrag zum Festpreis an Hornbach erteilt. Die Rechnung ist aber viel höher?
Ich hatte eine Küchenspüle von Hornbach gekauft und liefern lassen. Diese hatte ich auch bezahlt. Dann hatte ich mich bei HORNBACH nach Installationskosten erkundigt und nach meiner telefonischen Beschreibung als Antwort eine Mail mit den Kosten bekommen. Diese beliefen sich auf 389 €. 100 davon wurden sofort für das Ausmaß abgebucht, die mir nach nach Erteilung des Auftrags gut geschrieben werden sollten. Ein Aufmaß wurde nie erstellt. Ich habe die Mail mit den 389 positiv beantwortet und den Auftrag erteilt und eine Ermächtigung zum Bankeinzug (ohne Betrag) erteilt. Die Rechnung (die nur 289 betragen sollte) war nun aber über 400 Nachzahlung. Es wurden mehrere individuelle Leistungen zum FESTPREIS (dieses Wort steht so auf der Rechnung) aufgeführt. Die 100, die vorab schon abgebucht wurden, fanden sich nicht (zu meinen Gunsten) auf der Rechnung. Ich hatte dem Handwerker zwei Unterschriften nach erfolgreicher Installation gegeben. Im guten Glauben ohne den Text zu lesen.
Ist das rechtens? Kann ich mich wehren?