Vertrag unterschrieben aber nicht abgeschickt, gültig?
Wenn ich einen Vertrag unterschreibe aber nicht abschicke ist er dann schon gültig? Oder erst wenn mein Chef ihn auf dem Tisch liegen hat?
Habe vorher mündlich zugesagt.
4 Antworten
Die mündliche Zusage reicht als Willenserklärung, damit ein Vertrag zustande kommt, die Schriftform ist nicht erforderlich. Ausnahme bei Arbeitsverträgen: Befristeter Vertrag.
Du hast also bereits den Arbeitsvertrag abgeschlossen, die Unterschrift unter dem schriftlichen Vertrag dient nur der Rechtssicherheit. Also als Beweis. Derfehlt bei deiner mündlichen Zusage.
Kompaktwissen: Mündlicher Arbeitsvertrag
Ist ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag wirksam?
Ja, denn ein Arbeitsvertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform. Nur ein befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich vereinbart werden.
Die Willenserklärung (nichts anderes ist die Unterschrift auf dem Vertrag) wird erst mit Zugang beim Empfänger wirksam (§130 I S.1 BGB)
Dürfte noch nicht als Willenserklärung zählen, da klar war das ein schriftlicher Vertrag erfolgt (wurde vermutlich so besprochen und ist auch üblich) und somit bei der mündlichen Erklärung offensichtlich kein rechtsbindungswille bestand. Darüber hinaus wird man mündlich noch nicht über alle Vertragsbestimmungen gesprochen haben.
Der Vertrag wird natuerlich erst dann wirksam, wenn du ihn auch gegenueber dem Arbeitgeber angenommen hast. Das geschieht bei einem schriftlichen Vertrag regelmaessig durch Zugang des unterschriebenen Vertragsangebots beim Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber ist auch nur so lange an sein Vertragsangebot gebunden, wie er unter normalen Umstaenden mit einer Annahme oder Ablehnung durch dich rechnen muss. Troedelst du also zu lange, kann es dir passieren, dass der Arbeitgeber sagt: "Noe, jetzt will ich doch nicht mehr".
Kommt drauf an, ob der Chef ihn vorher schon unterschrieben hat.
"Habe vorher mündlich zugesagt."
Die Willenserklärung ist bereits erfolgt.