Verkehrsrecht – die besten Beiträge

Dient das Handy als Beweismittel im Strassenverkehr in Deutschland?

Mir ist folgendes letzte Woche passiert: Ich fuhr auf der rechten Spur schön gemütlich und wollte aufgrund eines langsamen Autos auf die linke Spur wechseln(Autobahn). Also schaute ich in den linken Rückspiegel und wechselte die Spur von rechts nach links. Hinter mir war ein roter Kleinwagen welcher jedoch sicherlich noch 2 sek Abstand hatte bevor ich die Spur begann zu wechseln. Ich fuhr langsam auf die linke spur rüber und auf einmal begann der rote klein Wagen enorm Gas zugeben, sodass ich nicht links einspuren konnte. Ich denke er war genervt da ich anfangs hinter ihm war und da die rechte Spur leicht schneller ging als die Linke, somit überholte ich ihn indirekt rechts, jedoch habe ich sicher 2-3 min gewartet um ihn vorbeizulassen. Er hat also richtig auf meinen Spurwechsel gewartet. Ich wollte nun der Situation ausweichen und war zudem auch sehr genervt da ich schon ohnehin einen schlechten Tag hatte… Also ergriff ich eine sehr dumme Entscheidung, kurz danach (10 sek) wich ich auf die rechte Spur aus beschleunigte und überholte für ca 5 sek über den Pannenstreifen das Auto auf der rechten Spur sodass ich von diesem rotem kleinwagen wegkommen konnte.-Ich gebe zu das es sehr dumm und gefährlich von mir war! Als ich nachher wieder meinen Fahrstil in die passive Richtung wechselte kam der rote Kleinwagen und filmte alles per Handykamera. Der Fahrer filmte aber das ganze Vergehen. Daher meine Frage, ob das ganze vor Gericht verwendet werden kann und ob er mich damit anzeigen kann? Sind Handykameras zulässig wenn der Fahrer filmt. Das ganze ist in Deutschland passiert. Ich habe soetwas noch nie gemacht und werde auf jeden Fall so ein Mannöver nie wieder durchführen, da es nicht nur rechtluch problematisch ist sondern auch extrem gefährlich ich bin mir dessen bewusst! Was denkt ihr passiert jetzt am ehesten, der Fahrer sah auf jeden Fall ziemlich genervt aus und ich ignorierte dabei seine bedrohlichen Gestiken…

Verkehr, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung

Zivilklage KFZ Haftpflicht?

Hallo zusammen,

ich hatte im Dezember einen Autounfall, bei dem ich schuld war. Ich habe den Schaden bei der ADAC gemeldet, und Mitte Januar wurde mir mitgeteilt, dass der Fall erledigt sei. Ich dachte, das wäre damit abgeschlossen. Nun habe ich jedoch eine Zivilklage erhalten, weil die Unfallgegnerin mehr Geld fordert. Laut Gutachten wurden 9.500 € verlangt, die ADAC hat jedoch nur 5.000 € überwiesen.

Ich wurde nun mit verklagt und frage mich, was als Nächstes passieren wird. Die Klage hat die ADAC nun auch erhalten.

Muss mir die ADAC gesetzlich einen Anwalt zur Verfügung stellen, der für mich die Klage abwehrt und den Widerspruch einlegt?

Die ADAC teilte mir jedoch mit, dass ich zunächst selbst der Klage widersprechen soll und sie danach alles Weitere übernehmen würden.

Muss ich dafür einen Anwalt beauftragen oder reicht es, wenn ich selbst ein kurzes Widerspruchsschreiben ans Amtsgericht sende?

Z.B

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich fristgerecht meine Verteidigungsbereitschaft und widerspreche der gegen mich erhobenen Klage vollumfänglich.

Die Angelegenheit fällt in den Deckungsbereich meiner Kfz-Haftpflichtversicherung (ADAC Autoversicherung AG). Ich habe meinen Versicherer informiert und um vollständige Freistellung sowie Übernahme der Prozessvertretung gebeten. "

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Schlampige Arbeit bei Unfallreparatur nun aufgefallen. Was tun?

Hallo,

es geht um meinen Ford Fiesta (Bj 2018). Ich hatte im November 2020 damit bei einer dienstlichen Fahrt einen Parkschaden hinten erlitten. Es war mein Fehler, aber da es im Dienst passiert ist, ist die Versicherung des Arbeitgebers dafür aufgekommen. Das ist bei uns so geregelt, da keine Dienstwagen zur Verfügung gestellt werden.

Nun gut, es sah tiptop nach der Reparatur aus, es wurde bei einem Karosseribau repariert. Die Stoßstange musste ersetzt werden.

Naja bis zum Winter 2023/24 hatte ich keine Probleme. Dann fing es an, dass im Kofferraum plötzlich Feuchtigkeit aufgetreten ist. Auf der rechten Seite, der Seite wo der Schaden war. Außerdem waren im Winter auch die Scheiben von Innen vereist. Im März 2024 bin ich dann zur herkömmlichen Werkstatt, die konnten nichts finden. Sind mit dem Auto aber auch nur mehrmals durch die Waschstraße gefahren. Im Sommer 2024 trat auch nichts mehr auf. Aber im Winter und auch jetzt gerade nach Regen, Feuchtigkeit und muffiger Geruch. Ich bin nun zu einer Ford-Vertragswerkstatt gegangen. Und siehe da: Die haben mehrere Stellen gefunden in denen Wasser eingetreten ist und meinten, dass auch an Stellen gebohrt wurde, damals bei der Reparatur wurde niemals hätte gebohrt werden dürfen. Außerdem wurde wohl auch eine Zwangsentlüfung unsachgemäß verbaut. Ganz genau kann ich es noch nicht sagen, da ich noch keinen Bericht hatte. Aber der Meister von der Ford-Werkstatt sieht eindeutlich einen Fehler bei der Reparatur damals.

Meine Frage: Soll ich das der Versicherung des AG melden? Bald 5 Jahre danach wird es wohl nichts mehr geben oder?

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Wie ist nachfolgende Sachverhalt strafrechtlich einzuordnen?

Heute nachmittag ist jemand mit einem pkw widerrechtlich und mit stark überhöhter Geschwindigkeit zwei Mal das mein privatesWohngrundstück, das mit Mauern, Hecken, einem Zaun und mehreren gut sichtbaren Schildern die auf das Privateigentumhinweisen befriedet ist, als Abkürzung zwischen dem einer kleine Nebenstraße und der Hauptstraße. Beim ersten Mal musste ich, bin gerade mit dem Fahrrad zu Hause angekommen, dem Kfzausweichen. Anschließend setzte der Fahrer seine Fahrt Richtung Norden fort. Ich habe mein Fahrrad verstaut und kurz mit meiner Nachbarin gesprochen. Dann befuhr der Fahrer erneut das Grundstück mit überhöhter Geschwindigkeit, wieder von der Nebenstraße kommend. Wir haben den Fahrer zur Vorsicht ermahnt und aufgefordert, das Grundstück unverzüglich auf dem kürzesten Weg, also zurück zur Nebenstraße, zu verlassen. Dieser weigerte sich und begann, mich durch das geöffnete Fenster zu beleidigen, unter anderem als „Schw...tel”.

Ich habe dann mein Mobiltelefon zur Hand genommen und ein Foto von ihm und dem Auto gemacht. Daraufhin stieg der Fahrer aus, drohte mir mit Schlägen und forderte das Handy, das ich bereits eingesteckt hatte. Nach einigen weiteren Drohungen und der Aufforderung, das hinter der Ecke „wie Männer“ zu klären, erkannte die Aussichtslosigkeit, nachdem die Nachbarin ankündigte, die Polizei zu rufen. Er setzte sich dann ins Auto, kündigte an, dass er mich, sollten wir uns noch mal sehen, „plattmachen” werde, und fuhr in Richtung Nebenstraße davon.

Mit von für einer Strafe könnte der Typ rechnen? Ich tippe auf eine Geldstrafe. Aber wie viele Tagessätze wären realistisch. Oder ggf auch eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung)? Angenommen der ist nicht vorbestraft. Andernfalls wäre die Strafe natürlich höher

Und könnte ich als geschädigter aufgrund des psychischen Stresses, vielleicht schlaflose nächste, ggf Schmerzensgeld fordern?

Und könnte dies Auswirkungen auf seine fahrerlaubnis haben?

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