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25 Km/h Mofa ohne Prüfbescheinigung?

Hallo zusammen,

Ich habe letztens mit einem Spezel diskutiert und würde mir hierzu gerne euren Rat einholen.

Es geht darum, daß er für den erwerb sämtlicher Führerscheinklassen aktuell noch gesperrt ist sowie eine MPU angeordnet wurde.(Da er früher einmal beim Schwarzfahren mit einem PKW erwischt wurde) Die hierfür erhaltene Strafe hat er bereits verbüßt bzw bezahlt. Genauere Details dazu kenne ich leider nicht.

Nun hat er sich einen 25 km/h Roller gekauft und diesen auch auf sich versichert. Er hat jedoch hierfür nicht die nötige Prüfbescheinigung, möchte diese aber demnächst erwerben.

Allerdings fährt er bereits jetzt, da es laut seiner Aussage, sowie auch meiner Recherche nach nur eine Ordnungswidrigkeit ist.

Jetzt meine Fragen :

1. Ist es wirklich nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn er sie nicht besitzt, oder nur wenn er sie nicht dabei hätte ?

2. Da er nicht im Besitz der Prüfbescheinigung ist, wäre es dann vorsätzlich und wäre dann mit einer höheren Strafe zu rechnen ? Gar einer Straftat ?

3. Wie wäre es im Falle der wiederholungstat ? Bleibt es immer bei einer Ordnungswidrigkeit?

Das würde mich tatsächlich interessieren.

Vielen Dank vorab und bitte bei den Antworten sachlich bleiben. Kommentare wie "soll er sie doch einfach machen" oder ähnliches, bitte sparen. Soweit kann ich selbst noch denken, jedoch würde mich die rechtliche Lage äußert interessieren !

Danke !

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Mofa, Moped, Ordnungswidrigkeit, Polizeikontrolle, Roller, fahren-ohne-fahrerlaubnis, Prüfbescheinigung

Unsicher,ob Fahrerflucht begangen? Möglicherweise Strafe ohne Geschädigten?

Hallo,

Ich versuche mal mich kurz zu fassen. Heute früh bin ich von einem Parkplatz losgefahren und bin an einer schmalen Straße entlang, dort am Rand stand ein Fußgänger mit dem Rücken zu mir und Blick aufs Telefon. Ich bin soweit links gefahren wie es möglich war. Auf einmal drehte der Fußgänger sich abrupt nach hinten und wirkte genervt (war aber weiterhin mit seinem Telefon beschäftigt). In dem Moment habe ich nicht weiter darüber nachgedacht. Im Nachhinein überkam mich der Gedanke, ob ich evtl. doch zu dicht an ihm dran war und ihn evtl. leicht berührt/ angefahren haben könnte. Wobei er ja dann meinen Seitenspiegel berührt haben müsste... Naja da ich mir nun so unsicher und unruhig war (und mich schon total fertig gemacht habe), rief ich bei uns im Ort das Polizeirevier an und schilderte alles. Ich erwähnte auch das ich mir nicht sicher bin und es sehr wahrscheinlich sein kann, dass gar nichts war. Der Beamte war sehr nett und meinte bis dato liege ihm keine Anzeige vor und er meinte auch, dass 3s gut Möglich sein kann, dass man das nicht mitbekommt. Er hat meine Namen, Nummernschild ,Telefonnr. und Uhrzeit aufgenommen. Falls sich doch noch einer melden sollte. Und ich solle mir keine Sorgen machen, wenn sich keiner meldet ist alles in Ordnung und ich müsste wohl nichts befürchten.

Nun zu meiner Frage:

Ist es wirklich so, dass nichts passiert, wenn sich kein Geschädigter meldet? Denn ich bin mir ja nicht mal 100%ig sicher, den Fußgänger überhaupt berührt zu haben. Oder muss ich jetzt trotzdem mit einer Strafe/ Bußgeld rechnen, obwohl es ja nun nicht feststeht, dass es überhaupt einen Unfall gab.

Auto, Verkehrsrecht

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