Führerschein Erweiterung :: Augenärztliches Gutachten dennoch erforderlich?
Hallo und guten Tag,
in meinem aktuellen Führerschein ist derzeit noch die Auflage zum Tragen einer Brille eingetragen.
Ich habe mich zwischenzeitlich einer Laser-OP unterzogen, jedoch die Sehhilfe noch nicht austragen lassen. Hierfür ist laut Fahrerlaubnisbehörde ein augenärztliches Gutachten erforderlich.
Mal angenommen, ich möchte demnächst meinen Führerschein erweitern (z.B. um die Klasse A). Für diesen Antrag wird nur ein gewöhnlicher Sehtest benötigt. Hätte sich hierdurch das augenärztliche Gutachten erübrigt, da hierdurch gewissermaßen auch ein neuer Führerschein beantragt wird?
Danke und viele Grüße
Luis
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