Zählt das als "Einfahrt blockiert"?
Man darf ja mit dem Auto keine Privateinfahrt blockieren (Einfahrt in einen Hof z.B.)
Fällt darunter folgendes Szenario:
Die vordere Spitze meines Autos ragt 2cm über die Einfahrt hinüber, sodass ich rein theoretisch vielleicht 1% der Einfahrt blockiere und trotzdem noch alle Autos easy dran vorbeikommen.
Kann man dafür bestraft werden?