Wer nimmt Kredit auf bei GmbH Kauf?

Hallo, ich benötige etwas externen input zu folgendem Gedankengang. Mir ist bewusst, dass es ein äußerst komplexes Thema ist und Profis (Steuerberater etc.) sich damit auseinander setzen müssen. Würde aber gerne Wissen ob es bereits welche gibt, die bereits einen ähnlichen Fall hatten. Sicherheiten etc. werden unten außer acht gelassen.

Folgendes Szenario: Privatperson A plant den Kauf einer existierenden und laufenden GmbH. Der Kaufpreis beträgt 50.000€ und soll zu 100% finanziert werden. Zusätzlich soll die GmbH nach dem Kaufzeitpunkt einen weiteren Kredit über 100t€ aufnehmen für Investitionen.

Nun stelle ich mir die Frage, wie man sowas in der Praxis handhabt. Nimmt der Käufer persönlich den Kredit über 50t€ auf und zahlt dies an den Verkäufer zum entsprechenden Zeitpunkt? Demnach muss ja der Käufer aus seinem Einkommen, den Kredit wieder abbezahlen. Durch die Einkommenssteuer, wäre die Belastung für die GmbH am höchsten. Der Kredit für die 100t€ wäre unproblematisch nach Übernahme direkt über die GmbH aufzunehmen.

Oder kann der Käufer den Kredit auch über die bereits existierende (zu übernehmende GmbH) aufnehmen und die GmbH zahlt den Kaufpreis dann nach Übernahme an den Verkäufer? Der Käufer vereinbart, vor Übernahme, mit der Bank, dass der Kaufpreis von 50.000€ + 100t€ für Investitionen nach Übertragung auf das GmbH Konto überwiesen werden. Der Käufer vereinbart mit dem Verkäufer, dass die Kaufpreissumme von 50.000€ nach Übernahme zu erfolgen hat. Die GmbH zahlt hierbei den Kaufpreis von 50t€.

Wie wird sowas in der Praxis angegangen, ist Variante 2 überhaupt rechtlich umsetzbar? Wie gesagt sollen Sicherheiten des Käufers etc. pp. erst Mal nicht berücksichtigt werden.

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