Mir geht es um das LED-MARTIN® Warndisplay V2.0 für die Sonnenblende.
habe vorhin einen Polizisten gefragt der sagte, dass es wohl rechtlich in einer Art Grauzone ist. Denn eine amtsanmaßung mache ich damit nicht.
Auf die Frage ob dies vom TÜV wohl abgenommen werden müsste sagte er nein. Da es ja nicht permanent im Betrieb wäre. Dennoch verwies er mich ans Straßenverkehrsamt. Denn mich könnte ja, rein theoretisch, irgendjemand anzeigen mit der Begründung Nötigung.
weiter führte er aus, dass man sich ja genötigt fühlen könnte Platz zu machen und dieses dann zur Anzeige bringen kann.
lange Rede kurzer Sinn: die Dame beim straßenverkehrsamt war völlig überfordert und wusste einfach mal nicht was gemeint war. Sie dachte ich würde da einfach eine led Lichterkette dran klatschen wollen🤦🏻♂️
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bevor eine Diskussion los getreten wird(worauf dieser Thread definitiv nicht abzielt!!):
mich bin mir dessen bewusst, dass solch ein Schild mir keine Wegerechte einräumt. Dies habe ich auch überhaupt nicht vor!