Läuft die Führerscheinprobezeit vom (A1) Motorradführerschein auch für das Auto?
Hab den a1 und müsste dann doch mit 18 aus der Probezeit sein , oder läuft das anders ab ?
9 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Motorrad, Auto
Wie schon geschrieben: Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis plus 2 Jahre - außer du hast dir irgendwas erlaubt was eine Probezeitverlängerung zur Folge hatte.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto
Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre nach sich und es zählt die Zeit der Tat und wen es 5 Min. vor Ablauf ist .
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Ab Tag der bestandenen A1 Prüfung hast du 2 Jahre Probezeit .. solang es keine Verlängerung gab, bist du 2 Jahre später aus der Probezeit raus (Tag der Erteilung zählt, nicht Alter!)
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wenn Du 2 Jahre eine A1 Fahrerlaubnis besitzt, ist die Probezeit um, es sei denn Du hast eine Verlängerung bekommen. Dann hast Du bei einen anderen Führerschein auch keine erneute Probezeit.
In der Tat läuft die Probezeit mit Erwerb an. Also ist die nach 2 Jahren vorbei solange man nichts macht was sie verlängert.