Wird die Probezeit verlängert bei Erweiterung des Führerscheins?
Hallo. Habe mir 16 A1 gemacht, 17 BF17 (B) und nun mit 18 A2. Meine Probezeit ist nach den 2 Jahren die mit dem Erwerb des A1 Führerscheins begannen abgelaufen oder?
4 Antworten
Das stimmt nicht ganz, was meine Vorredner erzählen. (Zumindest bald nicht mehr)
Die EU plant für 2024 eine neue Probezeitregelung. Mit der tatsächlich mit JEDER neuen Führerschein Klasse dann eine neue Probezeit fällig wird. Es gibt aktuell dazu allerdings noch keine Details. (Wie lang die dann wiederrum ist, wie die Bedingungen sind oder ob die neue Probezeit dann 1:1 gleich ist, wie bei der ersten, ist aktuell noch völlig unbekannt.)
Die Probezeit hat bei dir mit Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse A1 begonnen. Wenn die Probezeit nicht verlängert wurde, ist sie nach zwei Jahren vorbei.
Die Probezeit hat man einmal, mit dem ersten Führerschein. Danach hast du ja schon bewiesen "würdig" und reif genug zu sein.
Wenn du immer vernünftig gefahren bist ist nach 2 Jahren nach Erhalt des A1 die probezeit um