Führerschein klasse AM auf A1 erweitern habe ich Probezeit?

1 Antwort

Für Klasse A1 hast Du dann natürlich eine Probezeit - § 32 FeV

"Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen."

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__32.html

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung