Hallo zusammen,
ich habe bereits den Gesetzestext zum Reißverschlussverfahren "studiert" aber komm irgendwie nicht weiter.....
Hatte heute eine Situation wo 2 spurig innerorts eine Spur durch eine Baustelle blockiert war. Ich war auf der freien Spur und auf der blockierten Spur ist dann einer von hinten angeschossen gekommen (ansonsten war dort kein Verkehr), hat kurz vor der Baustelle rüber gezogen dabei mich geschnitten. Er hat sich also die Vorfahrt mit Gewalt genommen.
Laut Gesetzestext hat der Verkehr Vorfahrt der auf der freien Spur ist, muss aber den der auf der blockierten Spur einfädeln lassen.
Meine Frage ist nun ab wann genau ich das Auto noch einfädeln lassen muss....Nach meiner Auffassung hat sich der Kerl schon sehr egoistisch Verhalten....das Gesetz sagt dazu nichts klares und ich fühl mich jetzt auch ein wenig Schuld als ich das Gesetz gelesen habe.
Klar ist die Situation jetzt durch aber wie soll ich mich in Zukunft in solchen Situationen verhalten......bin echt unsicher und ratlos nun.
LG
Juli