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LKW unbeabsichtigt geschnitten?

Hallo, da es sich hier um eine evtl. Rechtsfrage dreht, nenne ich den Beteiligten der Situation einfach "A"

"A" war heute auf dem Weg zur Arbeit voll im Stress und musste aufgrund einer Sperrung auf eine volle Autobahn ausweichen.

"A" fuhr auf der mittleren Spur und musste auf die Abbiegespur. Auf der rechten Spur (nicht die Abbiegespur) waren überall LKWs ohne erkennbare Lücken. Also hat "A" einen LKW überholt und wollte dann vor ihm nach rechts. Da war auch Platz. Natürlich zuerst auf die rechte und dann auf die Abbiegespur. Von "A"s Position aus (noch auf der mittleren Spur) sah er auf der Abbiegespur eine Lücke, weswegen er auch die Geschwindigkeit etwas reduzieren musste. "A" hat rechts geblinkt, geguckt und ist nach rechts eingeschwert. Auf einmal tauchte im Rückspiegel der vorher überholte LKW auf, dessen Geschwindigkeit "A" total unterschätzt hatte. Der LKW musste natürlich abbremsen und hat sich dementsprechend "geäußert" mit Lichthupe und akustischer Hupe. Den LKW hatte "A" gar nicht mehr auf dem Schirm und er kann überhaupt nicht mehr nachvollziehen, wie er diesen nicht sehen konnte (C-Säule?). Schon allein, weil "A" seinen Kleinen im Auto hatte, fühlt er sich jetzt total mies...und hat natürlich auch Schiss vor einer Anzeige.

"A" muss hier betonen, dass er hier nicht vorsätzlich gehandelt oder es situationsbedingt sehenden Auges in Kauf genommen hat. Er hat quasi aufgrund einer Fehleinschätzung falsch gehandelt. Auch eine Auswirkung auf den übrigen Verkehr konnte er nicht feststellen.

Da "A" auf seinen Führerschein angewiesen ist:

Was kann man "A" vorwerfen und wie sähe die Strafe/ Buße aus?

Auto, Verkehrsrecht, Bußgeld, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln

Würde gerne dieses Scheiben der Führerschein Stelle vorlegen?

Habe demnächst einen Termin zur Akteneinsicht bei der Führerschein. Wird sich das positiv auswirken. Ziel ist es eine MPU möglichst zu vermeiden beim erneuten Erstantrag.

Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit einem möglichen zukünftigen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis möchte ich mich zu zwei Vorfällen äußern, die zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geführt haben.

Am 24.04.2020 wurde ich von der Polizei in leicht alkoholisiertem Zustand festgehalten, da der Verdacht bestand, ich hätte zwei Mülltonnen angezündet und ein Fahrrad gestohlen. Das Fahrrad wurde sichergestellt, und ich musste zu Fuß nach Hause gehen. Ich war in dieser Situation sehr verärgert. In einer Äußerung als Beschuldigter gab ich an, dass ich alkoholisiert war und mich darüber ärgerte, mehrere Kilometer zu Fuß nach Hause gehen zu müssen. Beim Verlassen der Polizeiwache äußerte ich eine Beleidigung, die ich heute sehr bedaure.

Am 19.09.2020 wurde ich gegen 5:09 Uhr mit einem E-Scooter in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand kontrolliert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,61‰. Während der Blutprobenentnahme auf der Polizeidienststelle störte ich die weitere Vorgangsabwicklung massiv. Auch diesen Vorfall bedauere ich sehr.

Seit diesen Ereignissen sind inzwischen mehrere Jahre vergangen. Ich habe mein Verhalten reflektiert und meine Einstellung zum Thema Alkohol im Straßenverkehr grundlegend geändert. Ich habe keine weiteren Vorfälle gehabt und möchte meinen Umgang mit Verantwortung und Verkehrsregeln deutlich verbessern.

Im Jahr 2023 stellte ich einen Erstantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, den ich jedoch zurückzog, nachdem mir die MPU-Auflage mitgeteilt wurde. Ich habe mir seitdem Zeit genommen, die Geschehnisse zu verarbeiten und zu lernen. Obwohl ich noch keine MPU-Vorbereitung begonnen habe, sehe ich dies als notwendigen nächsten Schritt, um meine Fahreignung zu belegen.

Ich möchte diese Erklärung unabhängig von einem aktuellen Antrag zu meiner Akte geben.

Verkehrsrecht, Straßenverkehr, Führerscheinklasse B, Führerscheinstelle

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