Ich habe vor über 4 Monaten eine Strafanzeige gegen Beamte der Bußgeldstelle gestellt, da sie eine Vollstreckung gegen Unschuldige (345 (3) S. 2 StGB) an mir durchgeführt haben.
Ja, diese Straftat gibt es wirklich. Und ja, die Staatsanwaltschaft (zu der ich extra hingefahren bin, weil ich weiß, dass die Polizei auf so ne Sache eh keine Lust hat und mich am liebsten direkt wegschicken würde) hat mich dann direkt zur Polizei geschickt, weil das Verfahren angeblich sowieso zuerst dorthin geht, und dann erst wieder zur StA.
Zähneknirschend hat die Pozilei die Strafanzeige aufgenommen und mir sogar quittiert. Jedenfalls habe ich seitdem keine weitere Information erhalten, weder von der Polizei, noch von der Staatsanwaltschaft.
Ist das ein gutes Zeichen?. Normalerweise stellt die hiesige StA (das schreiben viele Google Maps-Rezensionisten und kann ich auch bestätigen) nämlich Verfahren gegen Beamte schon nach ca einem Monat ein!
Jetzt warte ich seit schon seit Mitte Mai auf irgendeine Information.
Wenn man so lange warten muss, heißt das vielleicht, dass dort tatsächlich die Anklage vorbereitet wird? Die angezeigte Straftat kann nur per Haft bestraft werden.