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Fahren ohne fahrerlaubnis B17, welche Strafe?

Hallo Liebe User,

leider wurde ich vergangen Woche von der Polizei mit Toleranz 51 km/h in einer 30er gelasert und dementsprechend angehalten, die 30er war neu und war mir deshalb nicht bekannt.

Ich war mit dem 45er Roller von meinem Vater unterwegs und der Polizist vor Ort hat mir erzählt, dass der Roller max. 45 km/h fahren darf und keine 51 km/h, deshalb wurde der Roller zur Beweissicherung beschlagnahmt und ich werde der Strafttat fahren ohne gültige Fahrerlaubnis beschuldigt, die Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird daher fallen gelassen, weil ich eine Straftat begangen habe.

Ich habe mein Führerschein nicht mal ein Jahr und befinde mich deshalb noch in der Probezeit, dazu kommt das ich noch 17 bin, aber meinen Klasse B Führerschein schon habe. Mit diesem darf ich in meinem Alter in Begleitung ein Auto fahren und alleine einen Roller der bis 45 km/h zugelassen ist unterwegs sein.

Meine Frage nun: In der Vergangenheit hatte ich noch nie mit der Polizei zutuhen und bin somit ein unbeschriebenes Blatt, dazu kommt, dass ich noch 17 bin. Kann mir einer sagen wie meine Strafe ausfallen wird? Im Internet lese ich Sachen wie 6. Monate Fahrverbot, 6 Punkte, Aufbauseminar, 2. Jahre verlängerung der Probezeit, Sozialstunden, sowie eine saftige Geldstrafe für mich und meinem Vater.

Laut meinem Vater ist der Roller nicht verändert oder irgendwie "frisiert"

Außerdem habt ihr noch Tipps wie ich noch glimpflich aus der Patsche rauskomme, habe gehört, dass mobile Lasermessungen der Polizei vorallem bei Motorrädern ungenau seien sollen. Lohnt es sich mit der Rechtsschutzversicherung rechtlich vorzugehen oder ist das "verschwendetes" Geld?

Schon mal im voraus Vielen Dank für jede Antwort!

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Strafe im Zug?

Hy liebe Leute 

Ich muss sagen ich bin ziemlich verärgert... Und fühle mich ungerecht behandelt ...

Ich und mein Hund sind neulich in einem ÖBB Zug eingestiegen ( es war der letzte ) und ich wollte nach Hause fahren. Ich hatte keinen Beisskorb mit für meinen kleinen chiuhava... Und noch ehe ich den Zug betreten habe kam schon der kontrolleur und sagte ... die Bahnfahrt ist mir untersagt und ich soll den Zug verlassen... Und dass mein Hund eine Fahrkarte benötigt... Daraufhin hab ihm darauf hingewiesen.... ,Dass innerhalb des Bundeslandes Tirol keine Tickets Pflicht für einen kleinen Hund besteht ..er meinte .... Das mag vl sein ... Aber dennoch,. und da ist er sicher dass der Hund einen beiskorb oder zumindest eine Tasche braucht ... Aber er wolle nicht diskutieren und ich und mein Hund sollen aussteigen.. ich sagte das mach ich sicher nicht ...

Dann hat er die Polizei gerufen .... Die Polizei ist 25 Minuten später eingetroffen ....

Zu meiner Verwunderung hat sich die Polizei parteiisch verhalten 

 Und zu dem kontrollereur geholfen und gesagt er wird schon wissen was in den Statuten Steht und gesagt ... Ich soll den Zug verlassen und werde eine anzeige bekommen ... Woraufhin ich fragte weswegen .... Und sie mir antworteten dass ich den Zugverkehr aufgehalten weil dieser bis zum eintreffen der Polizei warten musste ,.. ich sagte ich werde gegen etwaige Strafen in sofortige Berufung gehen .... Woraufhin mir die Polizei entgegnete ,dass es keine Möglichkeit der Berufung gäbe . Worauf ich dann antwortete ... Dass es immer Berufung gibt und ich die Gesetze in Österreich kenne ...

 Mal schauen was was da kommt ??  

 Liebe leute , wie ist eure Meinung dazu

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