Ich bin irgendwie überfragt und das Finanzamt hat meine Frage nur verwirrend beantwortet.
Ich habe 2 Kinder und bin alleinerziehend. Auf der Lohnsteuer habe ich 1,5 Kinder eingetragen.
In den Unterlagen der Kinder ist kein Vater eingetragen/ anerkannt, da mein inzwischen Ex Partner im Ausland lebt (Ägypten)
Seit der Trennung beziehe ich nun Unterhaltsvorschuss (er hat aber generell auch vor Trennung nie gezahlt)
Jetzt ist meine Frage:
Muss ich durch den UVS nicht nur 1 Kind auf der Lohnsteuer haben? Die Dame vom Finanzamt meinte nämlich was von: eigentlich durch UHV nur ein Kind auf Lohnsteuer, da Vater aber im Ausland solle ich doch beantragen Kind 2 komplett auf meine Lohnsteuer zu nehmen mit dem Vermerk: Vater lebt im Ausland...
Falls relevant: ich arbeite neben dem Bezug von EG plus mit reduzierten Stunden.