Warum haben Verheiratete Steuervorteile?

4 Antworten

> wieso man steuerliche Vorteile hat wenn man verheiratet ist

hat man nicht, auch wenn das immer wieder behauptet wird. Wenn beide Partner das gleiche Einkommen haben, zahlen beide gleichviel Steuer wie wenn sie nicht verheiratet wären.

Der sog. Splitting-Vorteil kommt nur bei unterschiedlichen Einkommen zum Tragen - für die Steuer wird jedem Partner die Hälfte des Gesamteinkommens zugerechnet.

Wenn nur einer Einkommen hat, zahlt er dadurch als Verheirateter weniger Steuer als wenn er nicht verheiratet wäre. Warum? Weil ein Prinzip des Steuerrechts ist, dass derjenige, der leistungsfähiger ist, auch mehr zahlt. Wer aber einen Teil seines Einkommens für den Unterhalt des Partners aufwenden muss ist weniger leistungsfähig als der, der das nicht muss.

Woher ich das weiß:Hobby

Verheiratete haben im Sinne der Einkommensteuer nur dann Vorteile, wenn Sie unterschiedlich viel verdienen. Verdienen beide Ehegatten gleich viel, haben Sie auch keinen Vorteil durch den Splittingtarif.

Ein Single braucht in der Regel eine kleinere Wohnung als ein Ehepaar. Außerdem sind sich Ehegatten zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Ein Single ist niemanden sonst zum Unterhalt verpflichtet.

Zu guter letzte steht die Ehe nach Art. 6 GG unter besonderem Schutz. Da ist das Splitting auch ein Teil davon.

Für die Aufrechterhaltung unserer Sozialsysteme brauchen wir auch mehr Nachwuchs in Deutschland. Und der kommt bei Ehepartnern auch wahrscheinlicher dazu als bei Singles.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Weil laut Artikel 6 des Grundgesetz die Ehe besonders geschützt sein soll

Woher ich das weiß:Recherche

Die Steuertarife sind ja bekanntermaßen Progressionstarife:

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21b.pdf

Der Splitting-Tarif, das sog. Ehegattensplitting, ist immer dann mit Steuerersparnissen verbunden, wenn der Einkommensdifferenz zwischen den
Ehepartnern groß ist und ein insgesamt hohes Einkommen erreicht wird. Der größte Vorteil entsteht, wenn nur ein Partner ein hohes Einkommen
erzielt. Verdienen hingegen beide Partner in etwa gleich viel, errechnet sich keine Vergünstigung.

Beispiele:

- Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro fällt bei der Individualbesteuerung eine Steuer in Höhe von 7.828 Euro an, der Durchschnittssteuersatz liegt bei 19,5 %. Ist der Einkommensbezieher verheiratet und erzielt sein/e Partner*in kein Einkommen, werden beim Splitting-Tarif zweimal 20.000 Euro versteuert. Die Gesamtsteuerschuld beträgt dann nur 3.912 Euro, denn die zweimal 20.000 Euro werden infolge des progressiven Steuerverlaufs jeweils lediglich mit 1.956 Euro belastet (Durchschnittssteuersatz von 9,7 %).
- Das zu versteuernde Gesamteinkommen liegt bei 60.000 Euro und wird zu 50.000 Euro vom Mann und zu 10.000 Euro von der Frau erzielt. Bei unverheirateten Paaren beträgt die Steuerschuld des Mannes 11.343 Euro (22,6 % von 50.000 Euro) und die der Frau 0 Euro (da unterhalb des Grundfreibetrags 10.908 Euro), zusammen also 11.343 Euro. Bei Ehepaaren hingegen werden die 60.000 Euro gesplittet, bei 2 x 30.000 Euro errechnet sich eine Steuerschuld von 9.400 Euro (= 2 x 4.700 Euro (15,6 % von je 30.000 Euro)). Im Ergebnis liegt die steuerliche Gesamtbelastung bei um 1.943 Euro niedriger als bei dem unverheirateten Paar.
- Das zu versteuernde Gesamteinkommen liegt wieder bei 60.000 Euro - aber es wird zu gleichen Teilen, jeweils in einer Höhe von 30.000 Euro, von Ehemann und Ehefrau erzielt. Es errechnet sich kein Steuervorteil gegenüber unverheirateten Paaren, denn in beiden Fällen werden je zweimal 30.000 Euro versteuert.

Gruß siola55

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