A hat das Regelrentenalter mit 67 Jahren und mind. 45 J Beitragszeiten erreicht.
Sein Arbeitsvertrag enthält keine Beendigungsklausel wegen Erreichen Rentenalter, er wird sehr gern unbefristet weiterbeschäftigt und erklärt seinem Arbeitgeber ggü. dass er weiter in die Rentenkasse einzahlen will.
A. wählt die Teilrente 99,9%.
1. Frage: Werden Rente und Arbeitseinkommen nun zusammengerechnet und wie bisher nach Steuerklasse 3 versteuert? (Klar ist, es müssen für die Rente 20% des Betrags für Steuer zurückgelegt werden, vom Gehalt wird ja Steuer abgeführt.)
2. Frage: Erhält A. nun weiterhin die 6% p. a. Rentenaufschlag, denn er hat ja nur Teilrente gewählt?
3. Frage: Das Gehalt Brutto ist 15% höher als die Brutto Altersrente.
Wenn eine Aufteilung nach Gehalt und Rente bei der Steuer nötig ist, was gilt als Haupteinkommen? Kann das Finanzamt das festlegen?
Ein paar Antworten wären schön. Vielen Dank schon mal.