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Internet-Betrug - Ware zurückgeben?

Vor einiger Zeit habe ich auf Ebay bei einem privaten Anbieter ein Buch erworben, bezahlt und erhalten. Die Verpackung war neutral, der Inhalt kam ohne Rechnung, nichts war auffällig.

Ein halbes Jahr später bekomme ich Post von einem Inkassounternehmen. Nach teils schwieriger Recherche habe ich folgendes herausgefunden:

Der Ebay-Verkäufer hat mit meinen Adressdaten aber seiner Emailadresse einen Account bei einem großen deutschen Internet-Buchhändler eröffnet und dort das Buch auf meinen Namen bestellt. Dieses Buch wurde mir geliefert. Die Bestellung erfolgte gegen Rechnung, die nicht bezahlt wurde. Rechnungen werden vom Internetbuchhändler nur per Email verschickt, damit nicht an mich.

Ich habe Anzeige gestellt. Das Inkassounternehmen hat daraufhin das Verfahren eingestellt.

Der Buchhändler möchte nun zwar keine Bezahlung mehr, aber das Buch zurückhaben. Er hätten den Kaufvertrag mit dem Ebay-Verkäufer gekündigt, damit käme ein Eigentumsvorbehalt in seinen AGB zum tragen, (die ich mangels Geschäftsbeziehung natürlich nie akzeptiert habe).

Andererseits hat mir der Buchhändler das Buch geschickt, dass ich dort nie bestellt habe und möchte mich nun ein ein Schuldverhältnis drängen, dass vorher nicht bestanden hat.

Natürlich verstehe ich den Buchhändler, jedoch hat er erheblichen Anteil an diesem Vorgang, weil er durch seine Bereitschaft Ware an Neukunden gegen Rechnung zu verschicken ein solches Scenario erst ermöglicht. Das kann jeden treffen. Zudem finde ich die Einschaltung eines Inkassounternehmens aus heiterem Himmel extrem aggressiv, obwohl doch die Möglichkeit bestanden hätte, mit einem Brief Aufklärung zu suchen.

Einer ist am Ende der Geschädigte, der Buchhändler oder ich.

Was denkt Ihr, sollte man das Buch zurückgeben?

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Problem mit Otto Was kann ich tun?

hallo. habe über einen verkäufer über otto einen mikrofonarm gekauft. nachdem ich mein mikrofon draufgeschraubt habe habe ich es nicht mehr abgeschraubt bekommen, das gewinde des arms war wohl kaputt. beim versuch es abzubekommen ist sogar der ganze arm abgebrochen, mitsamt meinem mikrofonteil dran. ich kann mein eigenes mikrofon nun auch nicht mehr nutzen da der teil davon noch am defekten arm ist. habe den verkäufer angeschrieben, dieser hat geantwortet das der arm rapariert bzw getauscht twerden kann und ich natürlich meinen teil vom mikrofon zurück bekomme. gestern hatt er das jedoch wiederruffen und mir nur mitgeteilt das es sich um eigenverschulden handle und er nichts tun könne. habe daraufhin den fall an otto eskaliert. am telefon wurde mir vom otto service versichert das ich im recht sei, da mir (kaputtes gewinde) defekte ware geliefert wurde und diese selbstverständlich erstattet wird und mir zudem sofern es nicht abgeht der teil meiens eigenen mikrofons erstett wird der noch dranhöngt. heute bekam ich dann per mail die antwort vom eskalationsteam. die quatschen nun nur dem verkäufer nach, das es sich um eigenverschulden und meschanischen schaden handelt bei dem die garantiue erlischt und das die nichts tun können. wie ist das. kann ich irgendetwas tun? wenn der arm von anfang an defekt war und wie gesagt dabei sogar mein eigentum mitzerstört hat und dann zerbrochen ist, warum muss ich dann noch dafür zahlen. ich zahle doch nicht für defekte ware die mein hab und gut beschädigt.

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