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18 und 14 - ist das in Ordnung?

Hallo liebe Community,

ich habe in letzter Zeit nicht mehr hier reingeschaut, weshalb ich hoffe, dass diese schöne Seite noch genutzt wird;)

Bezüglich dem Thema Liebe zwischen zwei Frauen habe ich eine Frage und hoffe auf ernstgemeinte Antworten!

Eine Freundin (18) von mir kam letztens zu mir und erzählte, dass sie sich wahrscheinlich verliebt habe. Ich habe mich natürlich für sie gefreut, aber sie schien darüber weniger begeistert zu sein. "Sie ist 14", meinte sie. Meine Freundin ist 18... Ich denke, ihr könnt euch denken wohin meine Frage geht.

Im Internet habe ich zu diesem Thema nur Fakten gefunden, die meinten, dass man ab 14 rein rechtlich gesehen kein "Kind" mehr ist. Außerdem dürfen die 14 bzw 18 Jährigen nur dann intim werden, wenn keine Drogen im Spiel sind, die Minderjährige nicht durch Geldgeschäfte dazu gedrängt wurde und im allgemeinen (vor allem die 14 Jährige) sich im Klaren ist, auf was sie sich einlässt. Erst im Falle einer klaren Machtlosigkeit der 14 Jährigen, die durch die Volljährige zustande gekommen ist, wird es zu einer Strafe für die 18 Jährige kommen.
Außerdem müssen beide Elternpaare, sowohl die der 14 Jährigen als auch die der 18 Jährigen, der Beziehung zustimmen.

In wie weit stimmt das, was ich gelesen und jz hier aufgeschrieben habe? Gibt es noch weitere Punkte? Aber die wichtigste Frage (von den intimen Sachen abgesehen): Darf eine 18 Jährige mit einer 14 Jährigen zusammen sein?

LG
Alter16

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Stromkasten in der Nachbarwohnung, zulässig?

Hallo zusammen.

Folgendes Problem. Wir sind vor einem Jahr in eine Wohnung gezogen in der sich der Sicherungskasten auf dem Dachboden der Nachbarwohnung befinden. Bis jetzt war das für uns ok, da meine Cousine in dieser Wohnung wohnt und ihre Wohnungstüre immer offen war. Jetzt zieht sie aus und der Vermieter möchte die Wohnung nicht mehr vermieten und schließt dann die Wohnung ab.

Wir haben ihn drauf hin gewiesen das wir Tag und Nacht uneingeschränkt zugang zum Sicherungskasten haben müssen. Dies sieht er jedoch nicht ein und meinte, wir könnten ihn dann anrufen und er macht uns dann auf.

Da gibt es aber schonmal ein Problem, er hat eine neue Nummer, diese haben wir aber nicht bekommen und es ist davon auszugehen das wir diese auch nicht bekommen. Zudem war er grundsätzlich sehr schwer zu erreichen.

Da so gut wie alle Stromleitungen ( bis auf Badezimmer) auf einer Sicherung liegen, haut es uns relativ häufig die Sicherung raus. Wir haben Aquarien die auf Strom angewiesen sind und können nicht stundenlang auf den Vermieter warten.

Im Fall eines Stromausfall würden wir dann den Schlüsseldienst anfordern und der Vermieter bekommt die Rechnung.

Jetzt ist die Frage ob wir das dann rechtlich auch so umsetzen können.

Vielleicht kann hier jemand auch einen Link bereit stellen, damit wir uns vorab besser informieren können

Danke schon mal im Voraus

Bei Unklarheiten erkläre ich es gerne

Strom, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Rechtliche Lage

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