Ich habe mich bei der Lektüre dieses Beitrags doch stark gewundert:
"Papier weist darauf hin, dass das deutsche Recht in dieser Beziehung eindeutig sei. Im Paragrafen 18 des Asylgesetzes heiße es, dass Personen aus sicheren Drittstaaten grundsätzlich die Einreise zu verweigern sei. Justizminister Marco Buschmann lehnt jedoch Zurückweisungen ab, da deutsche Verwaltungsgerichte ein solches Vorgehen kippen könnten."
Wenn dies angeblich "eindeutig" ist (was für mich keineswegs danach aussieht!), wieso kommen dann Verwaltungsgerichte zu dieser Einstellung (Zurückweisungen abzulehnen)? Rein logisch betrachtet heißt dies ja, dass deutsche Verwaltungsgerichte und der gute Herr Papier (ehemaliger Präsident des BVG) grundsätzlich verschiedene Rechtsauffassungen hätten.
Und der Laie fragt sich, wer nun eigentlich recht hat, der Herr Papier, der Herr Buschmann (immerhin Justizminister) oder Verwaltungsgerichte... ich bin der Ansicht, dass dies alles andere als "eindeutig" ist.
„Dysfunktionaler Zustand wird anhalten“ - Papier hat klare Asyl-Forderung an Ampel - FOCUS online