Ich hatte einen Autounfall, bei dem ich rückwärts aus einer Parklücke gesetzt habe und dabei nicht gesehen habe, dass jemand mit einem E-Roller sich hinter meinem Auto auf die Schnauze gelegt hat. Er ist wohl einem Kind ausgewichen und wenn überhaupt 30cm hinter meinem Auto hergefahren, kam zu Fall und lag dadurch so nah hinter meinem Auto, dass ich ihn nicht sehen konnte.
Passiert ist nichts wirklich schlimmes, Schürfwunden und Prellungen.
Trotzdem läuft gegen mich natürlich das Verfahren der Staatsanwaltschaft wegen körperverletzung. Strafantrag hat der Geschädigte nicht gestellt. Laut Anwalt und Polizei wird er wohl auch eine Teilschuld bekommen.
Nun habe ich vor dem Unfall meinen theoretische Prüfung Klasse A abgelegt und wollte jetzt mit den praktischen Stunden beginnen. Darf ich das überhaupt, während ein Verfahren gegen mich läuft?
Vielen Dank im voraus