Polizeikontrolle – die besten Beiträge

Einspruch Handy am Steuer?

Hallo Zusammen,

heute morgen bei der Fahrt zur Arbeit wurde ich von einem einzelnen Zivilpolizisten angehalten.

Ich telefonierte über Bluetoothfreisprechanlage. Da mein Gegenüber am Telefon manchmal nicht verstand was ich sage, nahm ich das Handy und hielt den Lautsprecher vor meinem Mund, sodass ich reinsprechen konnte. Danach legte ich das Hand wieder hin. Ich schaute dabei nicht auf mein Handy.

Der Zivilpolizist vor mir zog mich raus und sagte:" ja Sie haben ihr Handy benutzt obwohl sie eine Freisprechanlage haben. Wenn ich mein Formular nicht dabei habe haben Sie vielleicht noch Glück". Leider hatte er diesen dabei. 100€ und ein Punkt...

Der Tatbestand war in etwa "Benutzen des Mobiltelefons mit der rechten Hand". Er sagte erst linke Hand worauf ich es aber richtig stellte. Er sollte aber noch in der Bemerkung rein schreiben dass ich nur kurz reinsprach und aber meine Bluetoothfreisprechanlage benutzte. Da stand dann in etwa " Mit der rechten Hand augenscheinliches Reinsprechen in den Lautsprecher". Der hat sich die Aussage noch schön zurechtgebogen.

Das ganze habe ich auch unterschrieben, was wohlmöglich dumm von war. Ja ich weiß überhaupt das Handy so zunehmen usw. ist schon dumm. Aber Nun zu meiner Frage:

Könnte es sein dass das ganze bei Einspruch noch fallen gelassen werden könnte? Wenn ich nicht unterschrieben hätte wohlmöglich schon. Der Zivilpolizist war auch ganz alleine und hatte keinerlei Zeugen.

Und mal ganz ehrlich ich habe nicht mal auf das Display geschaut. Demnach dürfte man weder rauchen, essen, trinken noch auf den Boardcomputer bedienen. Und man darf das laut Aussage des Polizisten.

Der hätte ruhig ein Auge zudrücken können.

Entschuldigung für meine Dummheit :D und danke für eure hilfreichen Antworten

LG

Polizei, Polizeikontrolle, Bußgeldbescheid, Handy am Steuer

Anzeige wegen falscher Verdächtigung wegen Anzeige einer falschen Verdächtigung?

Hallo!

Entschuldigt den etwas wirren Titel.

Im April wurden meine Rechte in einer Verkehrskontrolle verletzt. Ohne einen begründeten Verdacht wurden meine Person und mein Auto durchsucht und ich wurde zur Blutentnahme gezwungen. Da nichts gefunden wurde und nichts im Blut war, wurde das Verfahren gegen mich eingestellt.

Da das Verhalten der Polizisten von Anfang an darauf hingedeutet hat, dass sie meine Rechte nicht wahren werden und sie sehr lange für die Personalienkontrolle gebraucht haben (gegen mich lag nie etwas vor), habe ich die Kontrolle mitgeschnitten. (Nach Rücksprache mit dem Leiter der internen Ermittlungen war dies OK da ich die berechtigte sorge hatte dass meine Rechte verletzt werden und ich das sonst nicht nachweisen kann) Hier ist zu hören wie der Polizist klar sagt, dass das Willkür ist und er keinen Verdacht für Durchsuchung und Blutentnahme bräuchte. Ich habe ihn mehrfach darauf hingewiesen, dass das nicht stimmt. Als ich auf die Frage ob ich JEMALS IRGENDETWAS mit BTM zu tun hatte keine Angabe machte und einen Urintest verweigerte (rechtlich keine Begründung für einen Verdacht) wurde ich festgenommen, durchsucht und zur Blutentnahme gezwungen. Der Grund für meine Festnahme wurde mir auf mehrfache Nachfrage nicht erklärt. Ich war die ganze Zeit ruhig aber habe klar verbal auf meine Rechte bestanden, natürlich ohne körperlichen Widerstand oder aggressives Verhalten.

Kurz darauf habe ich den Polizisten angezeigt, u.a. wegen Nötigung in besonders schwerem Fall. Das Verfahren läuft noch.

Wie ich nun erfahren habe, hat er mich wegen Falscher Verdächtigung angezeigt. Dies entspricht ja ganz klar nicht der Wahrheit. Kann ich ihn nun wiederum für diese Anzeige auch wegen falscher Verdächtigung anzeigen?

Vielen Dank im voraus!

Polizei, Recht, Anzeige, Jura, Polizeikontrolle, Strafrecht

Filmriss, Sorge um Straftat?

Guten Morgen Ich fürchte hier kann mir nur wenig geholfen werden, trotzdem möchte ich mir mal die Bedenken „von der Seele" schreiben. Vielleicht habt ihr ja den ein oder anderen Ratschlag für mich. Undzwar gehts um Folgendes Problem: 

Normalerweise trinke ich nur sehr wenig und selten Alkohol. 

Nur letzten Freitag trank ich soviel, dass ich letztlich im Krankenhaus zum Ausnüchtern gebracht werden musste. Dieser Umstand löst bei mir ein derart schlechtes Gewissen aus dass ich mir nun gedanklich alle möglichen Schreckensszenarien ausmale. Ich arbeite im Sozialbereich und darf keinen Eintrag in mein Führungszeugnis erhalten.

Ich war an besagtem Abend alleine unterwegs. Laut Rettungsdienstbericht wurde ich auf der Straße liegend angetroffen. Ich weiß nur nicht wie stark befahren die Straße war. Ist es eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit wenn man im Vollrausch auf der Straße liegt? Und sich dort torkelnd bewegt? Womöglich sogar auf ner Hauptstraße? Gefährlicher Eingriff in denStraßenverkehr etc? Ich habe von Rechtsfragen wirklich keine Ahnung. Um ca 23:15 holte mich der Rettungsdienst ab und ab ca 22:15/22:30 weiß ich nichts mehr. Meine Bedenken gehen in die Richtung, dass ich angezeigt worden sein könnte. Dass der Rettungsdienst die Polizei gerufen hat, da etwas passiert ist. Oder dass die Polizei den RD gerufen hat nachdem sie mich angezeigt hat. Ich weiß es doch nicht  wenn ich in dem Zustand eine Straftat begangen hätte, Pöbelei, Sachbeschädigung (was ich für sehr unwahrscheinlich halte in meinem Zustand, ich konnte gar nicht mehr gehen und stehen) hätten die mich dann nicht mit zur Wache genommen? Ich kann mich an keinerlei Dialog mit Polizisten erinnern. Zudem soll ich im Krankenhaus nachdem ich aufgewacht bin, laut Notfallbericht aggressiv gewesen sein. Ich kann mich an eine Diskussion mit dem Pfleger erinnern, der mich danach hinausbegleitet hat. Es tut mir alles so leid und wünschte ich könnte den gesamten Abend irgendwie rückgängig machen. Ich werde auch auf jeden Fall nochmal zur Notaufnahme zurückgehen um mich bei allen dort für mein Fehlverhalten zu entschuldigen, in der Hoffnung dass man dort von einer Anzeige wegen Beleidigung absieht. 

Kann ich es irgendwie herausfinden ob eine Anzeige gegen mich vorliegt? Bei der Polizeidienststelle anrufen etc? Oder mache ich mich dann erst recht verdächtig? Wie lange dauert es im Allgemeinen bis man Post von den Behörden erhält? Wenn es drei Monate oder länger dauert, halte ich es nicht aus. Kann wahrscheinlich kein Auge mehr zutun bis ich da nicht Gewissheit habe. Oh man, es ist mir eine große Lehre und ich lasse fortan die Finger vom Alkohol. Ich hoffe ich komme irgendwie glimpflich aus der Nummer heraus. Mit ängstlichen Grüßen

Michael

Polizei, Ordnungswidrigkeit, Polizeikontrolle, Rechtsfrage, Rettungsdienst, Straftat, Filmriß, Polizeieinsatz

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