Darf die Autobahnpolizei auch außerhalb der Autobahn kontrollieren?

5 Antworten

Auch ein Polizist, der seinen Routinedienst auf der Autobahn versieht, ist immer noch Polizist. Auch in der Stadt. Du darfst eine Kontrolle nicht verweigern, nur weil du der irrigen Annahme bist, er wäre nicht zuständig. Sowas gibt es nur in den USA.

Ja klar, warum nicht?

Bezirksfremde Polizei ( hier BAB vs. Stadtbereich ) darf ihren Kollegen der richtigen Aufgabenzuordnung durchaus Amtshilfe bieten, wenn sich ein Kontrollbedarf bereits im Aufgabenbereich der BAB für die Autobahnpolizei ergab und das Fahrzeug dann den Aufgabenbereich der BAB - Polizei vor Möglichkeit der Durchführung der Kontrollmassnahme von der BAB abfuhr.

Die müssen sich dann vorab nur mit ihren jeweiligen Dienststellen absprechen, bzw. bei akuter Zeitnot Meldung erst mal an ihre eigene Dienststelle geben.

Sie müssen sich nicht vorab absprechen. Ein Anruf danach in der zuständigen Dienststelle reicht auch.

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Weshalb denn nicht? Im Gegenteil: Selbst wenn der Polizeibeamte gar nicht im Dienst ist, muss er sich dann selber in den Dienst versetzen und eingreifen. Ob er im Alltag bei der Autobahnpolizei oder einer Mordkommission tätig ist, spielt dabei keine Rolle.