Absichtlich Stau auf der Autobahn erzeugen (darf man das)?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi, das darf er nicht. Er müsste die rechte Spur benutzen. Machen kannst Du nicht viel. Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot wären auch nur ein paar € Verwarnungsgeld.

Rechts überholen dagegen gibt Bußgeld und einen Punkt.

MarcelHD40 
Fragesteller
 26.08.2021, 17:07

Kann man es überholen nennen, wenn man sich einfach nur Rechts einordnet und dann "zufällig" vor ihn sich wieder in die linke spur einordnet weil wie gesagt er die linkee spur langsamer runter drosselt als sogar die rechte weswegen er das "Überholen" eine von ihm heraus provozierte sache ist, weil er ja den Verkehr verstopft und somit zufällig die rechte spur schneller ist und ich mich halt links einordne...

0
Raven751  26.08.2021, 17:09
@MarcelHD40

Im Stau wenn sich Kolonnen gebildet haben, darf rechts schneller gefahren werden als links.

Das ist aber wirklich für Stau oder zähfließenden Verkehr gedacht, aber sicherlich nicht für über 80.

Da würde es die Polizei überholen nennen, ja.

0
MarcelHD40 
Fragesteller
 26.08.2021, 19:17
@Raven751

Wenn der ein ganz krasser ist, dann lässt er die Polizei auch nicht durch...

0

Ich denke, du hättest ihm danken sollen, dass er so gnädig war und mit 80 statt mit 20 gefahren ist. Auch dann hättest du ihn nicht rechts überholen dürfen. Ich denke der Fahrer wollte auf diese unsinnige Bestimmung in der "Straßenverkehrsordnung" hinweisen.

Kurz Lichthupe geben als Zeichen zum Überholen, wenn er nicht bei nächster Gelegenheit Platz macht, dann selber rechts einscheren um den Mercedes hinter dir mal den Überholwunsch formulieren zu lassen. Das hilft oftmals.

Caillean1982  10.08.2022, 16:01

😂👍 Genau so!! Der mit der dicken Karre bekommt das hin 😀

0

Verstoß gegen § 7 StVO

Zitat: "Dieser Wohnwagen-Fahrer allerdings ist dauerhaft auf der linken spur mit 80km/h gefahren"

Das ist verboten. der Überholvorgang ist zeitlich begrenzt.

Gruß

Volker

MarcelHD40 
Fragesteller
 26.08.2021, 16:31

ist dem anscheined scheiß egal gewesen. der benimmt sich als wäre die gesammte Autobahn sein privateigentum. Und ich weiß leider nicht genau wie weit die Straftat "Nötigung" geht weswegen ich nicht weiß ob sogar er mich hätte anzeigen können, wenn ich gehupt hätte, weil er sich genötigt fühlt schneller zu fharen oder nach rechts zu welcheln und nötigung nicht erlaubt ist genau so wie Verkehrsbehinderung.....

0