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Racial Profiling bei der Polizei - Richtig oder falsch?

Racial Profiling meint nicht nur, dass Ausländer öfter kontrolliert werden, sondern auch, dass sie die Polizei bei den Kontrollen anders verhält und gewisse Gruppen bereits unter Generalverdacht stellt und anders behandelt - bewusst und unbewusst.

Racial Profiling ist in Deutschland verboten, das beginnt schon im Grundgesetz (u.a. Art. 3 Abs. 3 GG). Die Wahrheit ist aber: Das passiert immer wieder. Es gibt zahlreiche Untersuchungen und empirische Hinweise, dass das in Deutschland passiert.

Beispiele:

  • Untersuchung der Ruhr Universität Bochum
  • Studie der Polizei Niedersachen (2020-2024)

Dazu kommen Vorfälle wie 2020, wo der damalige Bundesinnenminister Seehofer eine Studie zum Racial Profiling mit der Begründung abgelehnt hat, wir bräuchten sie nicht, da es ohnehin verboten ist (Quelle). Ziemlich bescheuerte Argumentation. Seit wann wird etwas, was nicht erlaubt ist, nicht gemacht? Dann können wir ja auch alle Blitzer abschaffen. Es ist offensichtlich, dass er genau wusste, dass das Ergebnis nicht positiv für die Polizei wäre.

Auf der anderen Seite spricht die polizeiliche Kriminalstatistik 2023 klare Bände:

41% der Straftaten haben Menschen ohne Deutschen Pass begangen, dabei machen sie nur 15% der Deutschen Bevölkerung aus (Quelle: bpb). Ausländer begehen nach der Kriminalstatistik also deutlich mehr Straftaten als Deutsche.

Fragen an euch:

  • Findet ihr es unter Anbetracht der Kriminalstatistik richtig, Racial Profiling zu betreiben, oder ist das für euch in jeglicher Hinsicht falsch?
  • Glaubt ihr, dass es wirklich regelmäßig passiert, oder haltet ihr das für Unfug oder nur ein kleines Problem?
Racial Profiling ist falsch und zu unterlassen 52%
Racial Profiling ist richtig und erhöht unsere Sicherheit 48%
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Mindestwerte für die Sehanforderungen bei der Polizei?

Ab dem 20 Lebensjahr muss ein Bewerber mindestens 30 Prozent sehen können.

Das menschliche Auge kann sich aber noch bis zum 30 Lebensjahr verändern (dies ist bei jedem unterschiedlich, bei manchen ist das Wachstum bereits ab dem 25 Lebensjahr abgeschlossen).

Ggf. wird vielleicht noch einmal nach Bestehen des Auswahlverfahrens eine weitere Untersuchung gemacht, bei der geschaut wird, ob es in der Zwischenzeit zu gesundheitlichen Veränderungen kam.

Ich meine in anderen Bundesländern wird in Abständen die gesundheitliche Tauglichkeit weiterhin geprüft, aber halt nicht überall.

Meine Frage ist: Findet Ihr, dass hier eine Veränderung gemacht werden sollte (bzg. der Anforderungen an das Sehvermögen)?

Gerade eben, weil sich die Sehschärfe ja noch innerhalb von 10 Jahren verändern könnte und mann mit 30 Prozent Mindestsehschärfe angenommen wird.

Das kann man sowohl als Pro Argument als auch als Contra Argument betrachten, die Anforderungen zu Lockern und z.B. den Fokus auf den erreichten Sehwerte mit Sehhilfen zu legen.

Der Zoll bspw. hat ja sogar eine Spezialeinheit (OEZ vergleichbar mit dem MEK) und legt den Fokus ja auch auf gutes Sehvermögen mit Sehhilfen.

Als Argument hierzu wird ja gerne genannt, dass die Aufgaben von Polizei und Zoll variieren (dennoch kooperieren sie miteinander und der Zoll hat eine Spezialeinheit!)

Was meint Ihr? Könnte man ggf. eine Lockerung einbeziehen oder nicht? Vielleicht für die Kriminalpolizei z.B.?

Anderweitige Aspekte wie Überstunden und Niedrige Bezahlungen bei der Schutzpolizei für die geleistete Arbeit würde ich gerne erstmal außen vor lassen.

Keine Lockerung 75%
Ggf. könnte man über eine Lockerung nachdenken 25%
Anderes 0%
Neutral 0%
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