Autofahrer anzeigen wegen Nötigung möglich?
Hallo ich arbeite auf einem Campingplatz,
da wir uns aktuell in Umbauarbeiten befinden haben wir keine einfahrtsschranken. Darum besteht für Fußgänger jederzeit die Möglichkeit die Straße zu betreten.
Jetzt ist das Problem das an der Straße „direkt vor dem Campingplatz“ dauerhaft die Bürger mit sehr hoher Geschwindigkeit vorbeifahren „30er Zohne“
zudem gibt es eine Person die vermehrt durchfährt und nachts mehrfach hupt ohne Gründe da kein anderes Fahrzeug oder sonstiges vorhanden ist.
da dort viele Kinder unterwegs sind habe ich etwas Angst das dort jemand angefahren wird.
ist es möglich anhand 2 Kennzeichen die Personen anzuzeigen?
Einmal wegen Nötigung“Hupen“
Einmal wegen mehrfach überhöhter Geschwindigkeit?