Es gibt im Strafrecht unzählige abstrakte Gefährdungsdelikte. Ich habe nie verstanden, warum man da im Verkehrsrecht so großzügig ist und nur konkrete Gefährdungen oder Rennen als Straftat ansieht (oder allgemein strafbare Handlungen wie Mord etc).
Wäre es nicht sinnvoll, auch extreme Geschwindigkeitsübertretungen als Straftat zu definieren? Beispielsweise könnte man in 315c StGB folgenden Absatz 4 einfügen:
(4) Wer ein Kraftfahrzeug führt und dabei
1. die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 50 km/h oder
2. die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um mehr als 70 km/h
überschreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.