Polizei – die besten Beiträge

Infos über Erhebung von Bestandsdaten ein Jahr danach?

Hallo.

Folgender Brief kam an meinen Vater vom BKA:

,,Sehr geehrter Empfänger,dieses Schreiben dient ausschließlich Ihrer Information und erfordert Ihrerseits keine weitere Veranlassung. Dem Bundeskriminalamt wurde zumindest ein Hinweis auf eine mögliche Straftat vorgelegt. Im Rahmen unserer gesetzlichen Zentralstellenfunktion zur Unterstützung von Polizeien von Bund und Ländern ist es unsere Aufgabe, zunächst die örtliche Zuständigkeit für die Bearbeitung festzustellen.Zu diesem Zweck hat das Bundeskriminalamt am 6.6.2024 mindestens eine IP-Adresse bei Telekom angefragt und Bestandsdaten erhoben. Ein Tatvorwurf gegen Sie ist hiermit nicht verbunden.Das Bundeskriminalamt informiert sie dazu hiermit.Der Hinweis als Ermittlungsansatz und die anderen Auskünfte wurden zuständigkeitshalber an das LKA übergeben. Alle weiteren Bewertungen erfolgten von dort aus.Folglich werden zu diesem Vorgang keine Daten von Ihnen in polizeilichen Auskunftssystemen gespeichert."

Wichtig: Der Brief kam am 18.6.2025. Und seien wir doch mal ehrlich: Seit der Abfrage verging ein ganzes Jahr. Das LKA muss den Vorgang abgeschlossen haben. Andernfalls kommt nicht nach einem Jahr die Info über die Abfrage.

Am 28. Juli 2025 kamen 8 weitere solcher Briefe, alles Erhebungen von Bestandsdaten aus dem Juni 2024, mehrere nämlich am 16,, 18., 19., 25. und 29. 

Meine Frage: Wie ist das nun einzuordnen?Abgeschlossen? Kann mir noch was Ernstes drohen? Ich habe mir NICHTS zuschulden kommen lassen!

Polizei, Anwalt, Gesetz, Kriminalität, Strafrecht, Straftat

Welche anwaltliche Aussage findet ihr plausibel?

Anwalt A:

Es konnte nachgewiesen werden, dass du vor drei Jahren anonyme Konten bei Proton.me und Gmail angelegt hast.

Wenn nun — sechs Monate nachdem dir ein Jobcenter-Mitarbeiter eine Geldleistung verweigert hat — genau dieser Mitarbeiter erstmals solche beleidigenden Nachrichten erhält und er dies vor Gericht bestätigt, dann gilt das als Beweis, dass du der Absender bist. Ergebnis: Verurteilung.

Gleiches Schema, gleiches Motiv.

Anwalt B:

So einfach ist das nicht. Neue Gmail- oder Proton-Konten anzulegen, um anonym zu beleidigen, passiert ständig – das ist nichts Einzigartiges. Es ist nur ein allgemeiner Hinweis: anonym bleiben + aus einem bestimmten Anlass reagieren. Viele Leute machen das, und allein ist es kein starkes Beweisstück.

Dass es zum ersten Mal vorkommt und sechs Monate nach eurem Streit passiert, reicht nicht aus, um dich eindeutig zu belasten.

Er muss dem Gericht zeigen :

  • Wiederkehrende, ungewöhnliche Namens- oder Zahlenmuster, die eindeutig zu dir passen – etwa immer die gleichen Insiderkürzel kombiniert mit deinem Geburtsdatum und einem bestimmten Zeichen.
  • Erkennbare „Handschrift“ in der Sprache: dieselben speziellen Formulierungen, Tippfehler, Satzzeichen-Gewohnheiten oder bestimmte Emoji-Kombis wie in Nachrichten, die eindeutig von dir stammen.
  • Insiderwissen, das nur wenige kennen – und das sich in mehreren Mails wiederholt.

Man muss ihn eindeutig identifizieren, dass er das getan hat und nicht zb seine Freundin, Bruder oder auch andere Fremde.

Polizei, Menschen, Recht, Gesetz, Gericht, Psychologie, Grundgesetz, Streit

Meistgelesene Beiträge zum Thema Polizei